Neue Initiativen zur Lade-Förderung in der Schweiz

Der Kanton Basel-Stadt liebäugelt mit der Förderung von Ladeinfrastruktur in öffentlichen Parkhäusern und auf Parkflächen. Der Kanton Luzern schafft unterdessen Fakten und erhöht seine Fördermittel für neue Ladestationen an Mehrfamilienhäusern von einer Million auf 1,5 Millionen Franken.

Zunächst nach Basel: Mit einem neu eingerichteten Fonds will der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt die Kosten von sogenannten Grundinstallationen für Ladeanlagen unterstützen. Dazu hat er nun einen Vorschlag unterbreitet. Die Förderbeiträge sollen bis zu 60 Prozent der anrechenbaren Kosten umfassen. Wie der Regierungsrat in einer Mitteilung aufführt, rechnet er mit notwendigen Fördermitteln im Umfang von 10,8 Millionen Franken, umgerechnet knapp 11,2 Millionen Euro. Anträge sollten aus Sicht des Regierungsrats bis 2030 möglich sein.

Für die Finanzierung der Förderbeiträge soll ein „Zuschlag für die Elektrifizierung des motorisierten Verkehrs“ beim Laden an Ladestationen erhoben werden – und zwar in der Größenordnung von 2,5 Rappen/kWh (etwa 2,6 Cent/kWh). Dieser soll bei sämtlichen Ladenstationen fällig werden, deren Bau mit Förderbeiträgen unterstützt wurde. Um einer Verteuerung des Ladevorgangs zu begegnen, soll der Strombezug an besagten Ladestationen vor der Lenkungsabgabe befreit werden.

Der Vorschlag zur Ladeinfrastruktur-Förderung wird nun dem Kantonsparlament vorgelegt. 2021 war bereits ein Darlehen in Höhe von 11,4 Millionen Franken (rund 11,8 Millionen Euro) für 200 Ladestationen bewilligt worden, die die IWB (Industrielle Werke Basel) im Kanton Basel-Stadt installieren sollen.

Auch im Kanton Luzern schieben die Verantwortlichen Fördergelder nach. Der Kanton erhöht seine Fördermittel für neue Ladestationen an Mehrfamilienhäusern in diesem Jahr von einer Million auf 1,5 Millionen Franken (von etwa 1,03 auf 1,55 Millionen Euro). Vor Ort werden Grundeigentümer seit 2022 beim Aufbau von Ladeanlagen unterstützt. Ursprünglich war für 2023 analog zu 2022 wieder ein Budget von einer Million Franken vorgesehen. Nun werden die Mittel aufgestockt.

Förderberechtigt sind ausschließlich Mehrparteienhäuser mit mindestens drei Wohnungen. Die Besitzer von Einfamilienhäusern erhalten zudem nur eine Förderung, wenn sie mindestens zu dritt eine gemeinsame Ladeinfrastruktur nutzen.
bs.ch (Basel-Stadt), watson.ch, zentralplus.ch (beide Luzern)

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