Video - 4:47 min

Interview mit Roman Kasten von der Kanzlei Voigt zu rechtlichen Aspekten der E-Mobilität

„Im Weg steht der E-Mobilität rechtlich nichts, es gibt für Unternehmen nur unheimlich viel zu beachten“ – so das Credo von Roman Kasten, Rechtsanwalt der Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH, mit dem wir über die juristischen Hürden bei der Fuhrpark-Elektrifizierung gesprochen haben.

Im Video schildert Roman Kasten gegenüber electrive.net-Chefredakteur Peter Schwierz, dass Unternehmen jeder Größenordnung zu den Mandanten seiner Kanzlei gehörten, aber sich die Fragestellungen deutlich unterscheiden. „Man darf nicht vergessen: Der Fuhrpark ist in der Regel nicht das Kerngeschäft der Unternehmen. Damit werden rechtliche Hürden höher, weil sie einfach unbekannt sind.“ Bei kleinen Unternehmen fehle oft die Infrastruktur, bei Konzernen stelle die Masse, die sie zu regeln hätten, eher das Problem dar.

Inwiefern es auch beim Laden Beratungsbedarf gibt, führt Kasten im Videointerview ebenso aus wie die aus seiner Sicht drei größten rechtlichen Schmerzpunkte bei der Flotten-Elektrifizierung im gewerblichen Bereich. An erster Stelle sieht der Rechtsanwalt die Umgestaltung sämtlicher interner Verträge – „vom Dienstwagen-Überlassungsvertrag bis zur Car-Policy“. An zweiter Stelle die Einführung des Arbeitsschutzes rund um die Hochvolt-Komponenten eines Fahrzeugs und an dritter Stelle die rechtlichen Aspekte rund um verunfallte Fahrzeuge.

Die gute Nachricht: Für alle Schwierigkeiten gibt es Lösungen. Kasten skizziert vor unserer Kamera, wie er mit seinen Kollegen Unternehmen dabei hilft, „die wesentlichen Punkte zu fixieren und sie dann auch rechtlich umzusetzen“.

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