Bundesrat stimmt Investitonsbooster zu
Das neue Bundeskabinett hatte Anfang Juni ein entsprechendes Gesetz mit kurzfristigen steuerlichen Rechtsänderungen auf den Weg gebracht, Ende des Monats hatte der Bundestag dem Maßnahmenpaket, das über die Elektromobilität hinausgeht, bereits zugestimmt. Mit der für die Sitzung am 11. Juli vorgesehenen Zustimmung des Bundesrats kann das Gesetz nun in Kraft treten. „Da der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt hat, kann es nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft“, so der Bundesrat in einer Mitteilung. In der Länderkammer war die Zustimmung einstimmig.
Im Bereich der Elektromobilität sieht der Investitionsbooster vor allem zwei große Maßnahmen vor, um die Nachfrage bei Flottenkunden zu erhöhen. Zum einen wird eine degressive Abschreibung auf Elektrofahrzeuge (nicht nur Elektroautos) eingeführt, die Betriebe zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 neu anschaffen. Die Abschreibung beginnt mit einem Satz von 75 Prozent. Im Jahr nach dem Kauf sollen sich dann noch zehn Prozent absetzen lassen, im zweiten und dritten Folgejahr jeweils fünf Prozent, im vierten Folgejahr drei Prozent und im fünften Folgejahr zwei Prozent.
Und für die Versteuerung der privaten Nutzung von elektrischen Dienstwagen wird die Preisobergrenze von 75.000 auf 100.000 Euro angehoben. Damit werden mehr Modelle von der umgangssprachlich „0,25-Prozent-Regelung“ genannten Passage bei der Besteuerung von Elektro-Dienstwagen profitieren können. Erst ab einem Bruttolistenpreis von über 100.000 Euro müssen die Dienstwagenberechtigten bei Privatnutzung ein Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat als geldwerten Vorteil versteuern – darunter wird dieser Satz auf ein Viertel reduziert, was elektrische Dienstwagen im Vergleich zu Verbrennern finanziell attraktiver machen soll.
Unabhängig von der Elektromobilität sieht der Investitionsbooster auch eine Abschreibung von 30 Prozent für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter und eine schrittweise Absenkung der Körperschaftsteuer vor. Damit sollen neue Investitionen in der Wirtschaft gefördert werden. Durch die geringere steuerliche Belastung hätten die Unternehmen nach der Anschaffung schneller wieder Geld für weitere Investitionen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Danach soll die Körperschaftssteuer schrittweise gesenkt werden.
Da so auch die Bundesländer betroffen waren, da ihnen Steuerausfälle drohen, musste auch der Bundesrat zustimmen. Vor rund zwei Wochen hatten sich aber Bund und Länder bereits darauf geeinigt, dass der Bund die Mindereinnahmen für Kommunen bis 2029 vollständig ausgleicht. Daher war eine Zustimmung in der Länderkammer wahrscheinlich.
Die Sonderabschreibung bei den Elektrofahrzeugen wurde bereits im Vorfeld kritisiert. Denn sie greift wohl nur, wenn die Fahrzeuge von den Unternehmen gekauft werden. Wird ein E-Auto aber geleast, ist die Sonderabschreibung nicht ohne Weiteres möglich.
bundesrat.de, bundesrat.de (PDF)
0 Kommentare