Energiekosten: Regierung beschließt Senkung der Übertragungsnetzentgelte
Damit ist endgültig klar: Das im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD gegebene Versprechen „wir werden als Sofortmaßnahme die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß senken und Umlagen und Netzentgelte reduzieren“ gilt nur in Teilen – und entsprechend wenig profitiert davon auch die Elektromobilität. Denn bei den Stromkosten sollten Verbraucher laut Koalitionsvertrag durch die verschiedenen Maßnahmen „dauerhaft um mindestens fünf Cent pro kWh“ entlastet werden.
Entsprechend hatten E-Auto-Fahrer und die Branche gehofft, dass dadurch auch der oft als zu teuer erachtete Ladestrom um mindestens fünf Cent pro kWh günstiger und der Kauf von Elektroautos dadurch attraktiver wird. Doch daraus wird nun nichts, vor allem nicht für Verbraucher, aber auch nicht für Firmen aus Branchen, für die die Senkung der Stromsteuer ebenfalls nicht gilt.
Bund der Steuerzahler moniert „Wortbruch“
Zwar hatte die Bundesregierung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) schon lange festgehalten, dass im Koalitionsvertrag alles unter „Finanzierungsvorbehalt“ steht – und somit eben doch nicht jedes geplante Vorhaben finanzierbar ist. Als sich im Juni abzeichnete, dass die Stromsteuer-Senkung nicht für alle kommt, wurde vom Bund der Steuerzahler von einem „Wortbruch“ gesprochen – denn eigentlich war die Entlastung bei den Energiekosten ja für alle versprochen worden.
Doch was nun hat die Bundesregierung konkret verabschiedet? Über 600.000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft sollen von einer Senkung der Stromsteuer profitieren. Dazu zählen zum Beispiel die Chemie- und Metallindustrie, die Automobilwirtschaft und der Maschinenbau, aber auch lokale Betriebe wie Bäckereien oder Bau- und Handwerksunternehmen. Ausgeschlossen sind wie gesagt Verbraucher, aber auch Firmen aus Branchen wie Einzelhandel, Gastgewerbe oder IT und Telekommunikation.
Kritik kommt daher zum Beispiel vom Digitalverband Bitkom: „Telekommunikationsnetze und Rechenzentren sind das Rückgrat der Digitalisierung. Sie von den Entlastungen bei der Stromsteuer auszuschließen, konterkariert das Ziel, digitale Souveränität zu stärken, Schlüsseltechnologien wie Cloud und KI zu fördern und von den USA und China unabhängiger zu werden“, erklärte Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst.
Und natürlich fehlt auch die Entlastung für die Verbraucher bei der Stromsteuer. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, kommentiert: „Mit den Kabinettsbeschlüssen zur Energiepolitik lässt die Bundesregierung die Menschen einmal mehr mit ihren Alltagssorgen allein. Bei der Stromsteuersenkung muss die Bundesregierung Verbraucherinnen und Verbraucher endlich mitberücksichtigen, wie sie es im Koalitionsvertrag angekündigt hat. Die geplanten Zuschüsse bei den Übertragungsnetzentgelten werden den Menschen in Deutschland jedenfalls nicht die versprochene spürbare Entlastung bei den Stromkosten bringen.“
Unklare Entlastung für Verbraucher
Immerhin sollen die Übertragungsnetzentgelte für alle Verbraucher und Firmen gesenkt werden. Aber diese variieren stark: „Es lässt sich nicht pauschal sagen, wie hoch die Entlastung jedes Kunden im Endergebnis sein wird. Denn wie stark ein Haushalt, ein Gewerbe oder ein Industrieunternehmen von einer Absenkung der Übertragungsnetzentgelte profitiert, ist regional sehr unterschiedlich. Es ist zum einen abhängig davon, wie viel Strom im jeweiligen Verteilnetz aus dem Übertragungsnetz entnommen wird, zum anderen von der Kundenstruktur in dieser Region. Eine gleichmäßigere Entlastung auch für die Haushaltskunden kann, beihilferechtlich unbedenklich, über die Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß kommen“, moniert Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Die Bundesregierung spricht zwar im Schnitt von 2 Cent pro kWh Entlastung, das ist aber eben nur ein Durchschnittswert und manche Stromkunden dürften deutlich weniger Entlastung pro Kilowattstunde erhalten als andere. Dennoch hofft die Bundesregierung auf rund 100 Euro Entlastung pro Jahr für einen durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt mit 4.750 kWh Jahresverbrauch.
Unterm Strich lässt sich sagen: Firmen aus den oben genannten Branchen werden deutlich mehr von den Maßnahmen profitieren als Firmen aus anderen Branchen und private Verbraucher. Das bedeutet auch für die Preise beim Ladestrom ein weiteres Wirrwarr. Denn wenn Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft die maximalen Vergünstigungen aus Stromsteuersenkung und vergünstigten Netzentgelten generell erhalten, so dürften sie auch für die firmeneigenen Ladesäulen zum Beispiel für Fuhrparks gelten. Verbraucher hingegen, die an der heimischen Wallbox laden und keine PV-Anlage haben, werden nur von gesenkten Netzentgelten profitieren.
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