Bundesnetzagentur will bidirektionales Laden und Stationärspeicher gleichstellen

Bislang ist bidirektionales Laden, bei dem Elektroautos Strom nicht nur aufzunehmen, sondern auch zurück ins Netz oder in einen Haushalt einspeisen, in Deutschland aus regulativen Gründen kaum möglich. Das soll sich nun ändern: Die Bundesnetzagentur hat Entwürfe für entsprechende Regelungen vorgelegt, die auch neue Optionen für stationäre Stromspeicher enthalten.

Vw bidirektionales laden
Bild: Volkswagen

Mit den vor wenigen Wochen bekanntgewordenen Änderungsplänen für das Energiesteuer- und das Stromsteuergesetz will die Bundesregierung dafür sorgen, dass bidirektionales Laden steuerlich privilegiert behandelt wird und so zur Energiewende beitragen kann. Nun folgt die Bundesnetzagentur mit Entwürfen zur Festlegung „Marktintegration Speicher und Ladepunkte“ (MiSpeL). Diese Festlegung soll  neue Möglichkeiten für eine marktaktive Nutzung von Stromspeichern und Ladepunkten eröffnen – und damit auch für bidirektionales Laden.

Für das bidirektionale Laden (BiDi) von Elektroautos ermöglicht die Festlegung, dass der Ladepunkt künftig im Home-Energy-Management-System wie ein stationärer Stromspeicher genutzt werden kann und von den gleichen Vorgaben von förder- und saldierungsfähiger Netzeinspeisung profitiert. Sprich: BiDi-fähige Elektroautos sollen mit Stationärspeichern gleichgestellt werden.

Dabei sollen nicht nur Besitzer von BiDi-fähigen Elektroautos von den regulatorischen Verbesserungen profitieren, sondern auch die Besitzer von Stationärspeichern: Denn bislang wurden solche Batteriespeicher meist nur zur Zwischenspeicherung von selbst z.B. mit einer eigenen Photovoltaikanlage erzeugtem Strom für den persönlichen Verbrauch genutzt. Künftig sollen jedoch Stromspeicher – und zwar egal ob stationär errichtet oder in Form einer E-Auto-Batterie – flexibler genutzt werden können: Sie sollen einerseits in preisgünstigen Zeiten mit hoher erneuerbarer Erzeugung auch Netzstrom einspeichern und in teuren Zeiten mit niedriger erneuerbarer Erzeugung auch Strom ins Netz abgeben dürfen. Diese Potentiale will die Bundesnetzagentur durch die neue Festlegung erschließen.

„Mit dieser Festlegung legen wir einen Grundstein für die Flexibilisierung der kleinen und großen Stromspeicher: Sie können sich künftig zugleich aktiv am Strommarkt beteiligen und weiterhin für die Optimierung des eigenen Verbrauchs verwendet werden. Bislang ging nur eines von beidem. Auch für das bidirektionale Laden von Elektromobilen ist die Festlegung ein Meilenstein“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. 

Auch an einen Punkt, der für Dienstwagenfahrer besonders relevant sein dürfte, hat die Bundesnetzagentur gedacht: Wenn nämlich Elektromobile in relevantem Umfang auch Energie aus anderenorts geladenem Strom, also zum Beispiel am Arbeitsplatz, zur Erzeugung und Rückspeisung von Strom über den bidirektionalen Ladepunkt nutzen. Wenn infolgedessen die jährliche Stromerzeugung eines Ladepunktes die jährlichen Ladeverbräuche am selben Ladepunkt übersteigt, wird diese Überschussmenge als mitgebrachter „Fremdtankstrom“ in den Formeln zusätzlich berücksichtigt.

Weiterhin wichtig: Die Entwürfe sehen auch konkrete Vorgaben vor, damit die Betreiber trotz „durchmischter“ Speichermengen aus Erneuerbarem und aus Netzstrom eine EEG-Förderung für die „grünen“ Anteile ihrer Netzeinspeisung erhalten und geringere EnFG-Umlagen für „rückgespeiste“ Netzstrommengen zahlen. Das ist bislang nicht möglich. Durch die Festlegung sollen zwei neue Optionen eröffnet werden, wie diese anteilig „förderfähigen“ und „saldierungsfähigen“ Strommengen bestimmt werden können: Die „Abgrenzungsoption“ für eine rechnerisch exakte Zuordnung (besonders interessant für Betreiber großer PV-Anlagen) und die „Pauschaloption“ für eine besonders einfache Zuordnung bei kleinen Solaranlagen.

Die Eckpunkte zur „Marktintegration Speicher und Ladepunkte“ (MiSpeL) stellt die Bundesnetzagentur am 1. Oktober in einem Workshop vor und lädt dazu betroffene Unternehmen, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Verbände, die sich im Anschluss im Rahmen einer Konsultation mit einer Stellungnahme beteiligen können.

bundesnetzagentur.de

14 Kommentare

zu „Bundesnetzagentur will bidirektionales Laden und Stationärspeicher gleichstellen“
David W
22.09.2025 um 13:38
Mega, endlich mal wieder eine gute Nachricht aus der Ecke. War lange überfällig! Wenn man es jetzt nicht wieder Deutschland typisch maximal kompliziert macht sondern so, dass man auch ohne übertrieben und falsch verstandenen Datenschutz etc. daran teilhaben kann könnte man endlich das Potential der vielen Kleinspeicher die es mittlerweile gibt heben und nutzen. Offene Schnittstelle übers internet zugänglich machen, dann kann sich jeder selbst überlegen wann es sinnvoll ist einzuspeisen bzw. zu laden.
Simon 1
23.09.2025 um 09:41
Ist bestimmt ne super Idee mehrere GW Speicher über das Internet zugänglich zu machen, was soll schon schiefgehen?
Thomas Wawer
23.09.2025 um 07:46
Ich hab zunächst gedacht , ich trau meinen Augen nicht - und auch das Datum zeigt nicht den 1.April……. Ist das wirklich der Durchbruch ? Zu schön um wahr zu sein
Jens
23.09.2025 um 08:03
Ich wäre da nicht zu euphorisch. Es ist bisher nur ein Vorschlag der BNetzA. Mehr nicht! Bei der jetzigen Wirtschaftsministerin sehe ich da ziemlich schwarz, dass es an dieser Stelle weiter geht. Es werden ja wohl auch die Förderungen für private PV-Anlagen abgeschafft. Bürger, die ihren eigenen Strom erzeugen, kann ja nun so gar nicht im Sinne der großen Energieversorger sein.
E. Wolf
23.09.2025 um 08:20
Zunächst einmal ist BiDi eine Technik und die Anwendungen dazu lauten u.a. V2H und V2G.Anwendungen können reguliert werden !V2H kennt keine regulatorischen Hürden, vgl. Drucksache 20/14985 vom 14.2.2025, 3. Seite - Mitte.Und wer jetzt den Entwurf der BNetzA zur >MiSpeL< -V2G !!! - und der enthaltenen Pauschaloption lobt, der hat den Text nicht gelesen.Dies gilt nur, wenn: 3.1 -.Ausschließliche Direktvermarktung - damit keine PV-Anlage mit EEG Vergütung oder Steckersolaranlage (Anlage 1. - Seite 12)
E. Wolf
23.09.2025 um 08:38
Sorry, da gab es gerade einen Typo.Die Referenz zur BNetzA >MiSpeL< lautet: Anlage 2, Pauschaloption, Seite 11, Abschnitt 3 - EEG Anlage (bis 30 kWp) dürfen ausschließlich in der Direktvermarktung sein !!
Heinz Hermann Book
23.09.2025 um 10:06
Was kostet dann eine bidirektionale Wallbox? Ich vermute die wird richtig teuer sodass sich das alles nicht mehr lohnt.
E. Wolf
23.09.2025 um 15:45
Die DC-BiDi-Wallbox vom "Premiumhersteller" BMW kostet für den iX3: 2.095 €.Damit ist die Preisobergrenze gesetzt !Das ist etwas oberhalb einer PV-AC Überschußlösung (ohne Installationskosten, die entsprechen sich) und dafür kann man/Fr. Reiche sogar sein Haus an mehreren trüberen Tagen ( Dunkelphase) versorgen.
Norbert Schönert
23.09.2025 um 18:03
Etwas mehr als 2000 € wäre zum jetzigen Zeitpunkt ein super Preis für eine DC Wallbox. Weiss jemand wer der Hersteller ist?
Hubert Brunner
23.09.2025 um 11:24
Wie üblich in Deutschland werden die Verteilnetzbetreiber wieder auf der Bremse stehen soweit es nur möglich ist genauso wie mit dem Einbau von Smart Metern. Denn da müsste man ja den Hintern hoch bekommen und sich bewegen und ein wenig kundenorientiert agieren. Wenn also die gesetzlichen Bestimmungen ab 1 . Oktober 2025 in Kraft treten kann man davon ausgehen das ist mindestens fünf Jahre dauern wird bis dies in die Praxis umgesetzt wird. Die Leute die bereits elektrisch fahren werden nicht ihre Wallbox abmontieren um eine andere wahrscheinlich urteure Wallbox zu kaufen, die V2X beherrscht, nur um eine 100 oder 200 € billigere Stromrechnung zu haben.
Benjamin Blat Belmonte
23.09.2025 um 14:10
Jetzt kann auch Fenexity endlich mit ihrem Konzept für V2G voll durchstarten!
E. Wolf
23.09.2025 um 15:49
Davon ist auf Ihrer Webseite aber noch nichts zu lesen, geschweige denn zu erahnen ;-)
Rolf-Jürgen Engert
23.09.2025 um 15:24
Jetzt mal nicht so pessimistisch, abwarten, Tee trinken. Aber auch: mehr Druck machen
Alfred
24.09.2025 um 17:45
Ich fände bidirektionales Laden nur für den eigenen Haushalt (V2H) interessant, nicht jedoch für das Netz (V2G). Mit meinem momentanen Equipment bin ich quasi autark von April bis September und liefere so gut wie nichts von November bis Februar. Nur in den Übergangsmonaten Oktober und März (und am sonnenreichen Wintertagen) würde sich ein größerer Speicher rentieren, da könnte ich mir gut vorstellen, dass das Auto eingesetzt werden könnte. Im Winter wird ja nichtmal der Hausspeicher voll, was soll ich da noch vom Auto ins Netz einspeisen? Und im Sommer ist ohnehin soviel Strom im Netz dass PV Anlagen regelmäßig zwangsabgeschaltet werden. Sehe also keinen Sinn in V2G...

Schreiben Sie einen Kommentar zu David W Antwort abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert