Bundesnetzagentur will bidirektionales Laden und Stationärspeicher gleichstellen

Bislang ist bidirektionales Laden, bei dem Elektroautos Strom nicht nur aufzunehmen, sondern auch zurück ins Netz oder in einen Haushalt einspeisen, in Deutschland aus regulativen Gründen kaum möglich. Das soll sich nun ändern: Die Bundesnetzagentur hat Entwürfe für entsprechende Regelungen vorgelegt, die auch neue Optionen für stationäre Stromspeicher enthalten.

Bild: Volkswagen

Mit den vor wenigen Wochen bekanntgewordenen Änderungsplänen für das Energiesteuer- und das Stromsteuergesetz will die Bundesregierung dafür sorgen, dass bidirektionales Laden steuerlich privilegiert behandelt wird und so zur Energiewende beitragen kann. Nun folgt die Bundesnetzagentur mit Entwürfen zur Festlegung „Marktintegration Speicher und Ladepunkte“ (MiSpeL). Diese Festlegung soll  neue Möglichkeiten für eine marktaktive Nutzung von Stromspeichern und Ladepunkten eröffnen – und damit auch für bidirektionales Laden.

Für das bidirektionale Laden (BiDi) von Elektroautos ermöglicht die Festlegung, dass der Ladepunkt künftig im Home-Energy-Management-System wie ein stationärer Stromspeicher genutzt werden kann und von den gleichen Vorgaben von förder- und saldierungsfähiger Netzeinspeisung profitiert. Sprich: BiDi-fähige Elektroautos sollen mit Stationärspeichern gleichgestellt werden.

Dabei sollen nicht nur Besitzer von BiDi-fähigen Elektroautos von den regulatorischen Verbesserungen profitieren, sondern auch die Besitzer von Stationärspeichern: Denn bislang wurden solche Batteriespeicher meist nur zur Zwischenspeicherung von selbst z.B. mit einer eigenen Photovoltaikanlage erzeugtem Strom für den persönlichen Verbrauch genutzt. Künftig sollen jedoch Stromspeicher – und zwar egal ob stationär errichtet oder in Form einer E-Auto-Batterie – flexibler genutzt werden können: Sie sollen einerseits in preisgünstigen Zeiten mit hoher erneuerbarer Erzeugung auch Netzstrom einspeichern und in teuren Zeiten mit niedriger erneuerbarer Erzeugung auch Strom ins Netz abgeben dürfen. Diese Potentiale will die Bundesnetzagentur durch die neue Festlegung erschließen.

„Mit dieser Festlegung legen wir einen Grundstein für die Flexibilisierung der kleinen und großen Stromspeicher: Sie können sich künftig zugleich aktiv am Strommarkt beteiligen und weiterhin für die Optimierung des eigenen Verbrauchs verwendet werden. Bislang ging nur eines von beidem. Auch für das bidirektionale Laden von Elektromobilen ist die Festlegung ein Meilenstein“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. 

Auch an einen Punkt, der für Dienstwagenfahrer besonders relevant sein dürfte, hat die Bundesnetzagentur gedacht: Wenn nämlich Elektromobile in relevantem Umfang auch Energie aus anderenorts geladenem Strom, also zum Beispiel am Arbeitsplatz, zur Erzeugung und Rückspeisung von Strom über den bidirektionalen Ladepunkt nutzen. Wenn infolgedessen die jährliche Stromerzeugung eines Ladepunktes die jährlichen Ladeverbräuche am selben Ladepunkt übersteigt, wird diese Überschussmenge als mitgebrachter „Fremdtankstrom“ in den Formeln zusätzlich berücksichtigt.

Weiterhin wichtig: Die Entwürfe sehen auch konkrete Vorgaben vor, damit die Betreiber trotz „durchmischter“ Speichermengen aus Erneuerbarem und aus Netzstrom eine EEG-Förderung für die „grünen“ Anteile ihrer Netzeinspeisung erhalten und geringere EnFG-Umlagen für „rückgespeiste“ Netzstrommengen zahlen. Das ist bislang nicht möglich. Durch die Festlegung sollen zwei neue Optionen eröffnet werden, wie diese anteilig „förderfähigen“ und „saldierungsfähigen“ Strommengen bestimmt werden können: Die „Abgrenzungsoption“ für eine rechnerisch exakte Zuordnung (besonders interessant für Betreiber großer PV-Anlagen) und die „Pauschaloption“ für eine besonders einfache Zuordnung bei kleinen Solaranlagen.

Die Eckpunkte zur „Marktintegration Speicher und Ladepunkte“ (MiSpeL) stellt die Bundesnetzagentur am 1. Oktober in einem Workshop vor und lädt dazu betroffene Unternehmen, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Verbände, die sich im Anschluss im Rahmen einer Konsultation mit einer Stellungnahme beteiligen können.

bundesnetzagentur.de

1 Kommentar

zu „Bundesnetzagentur will bidirektionales Laden und Stationärspeicher gleichstellen“
David W
22.09.2025 um 13:38
Mega, endlich mal wieder eine gute Nachricht aus der Ecke. War lange überfällig! Wenn man es jetzt nicht wieder Deutschland typisch maximal kompliziert macht sondern so, dass man auch ohne übertrieben und falsch verstandenen Datenschutz etc. daran teilhaben kann könnte man endlich das Potential der vielen Kleinspeicher die es mittlerweile gibt heben und nutzen. Offene Schnittstelle übers internet zugänglich machen, dann kann sich jeder selbst überlegen wann es sinnvoll ist einzuspeisen bzw. zu laden.

Schreiben Sie einen Kommentar zu David W Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert