Frankreich nimmt neue Anträge für Sozialleasing von E-Autos entgegen
Mit dem französischen „Leasing social“ haben wir uns an dieser Stelle schon mehrfach beschäftigt. Zunächst bei der ersten Auflage des Programms Anfang 2024, das nach nur sechs Wochen und rund 50.000 bewilligten Leasingverträgen schnell ausgelaufen war. Dann wieder im Juli 2025, als eine neue Förderrunde angekündigt wurde. Und nicht zu vergessen bei den Plänen der deutschen Bundesregierung, die für 2027 ein ähnliches Förderprogramm erwägt.
Aber zurück zur aktuellen Ausschreibung: Am dem heutigen 30. September 2025 sind wieder Anträge für das Sozialleasing von Elektroautos möglich. Das Budget beläuft sich diesmal auf rund 370 Millionen Euro und liegt somit deutlich niedriger als die 650 Millionen Euro im Vorjahr. Dennoch will die französische Regierung auch diesmal wieder eine Förderung von mindestens 50.000 Elektroautos erreichen.
Festgelegt ist dabei, dass jedes neue Elektroauto mit maximal 7.000 Euro gefördert wird – in der ersten Förderrunde waren es noch 13.000 Euro. Dadurch soll es möglich sein, sämtliche für das Förderprogramm berechtigten Fahrzeuge für unter 200 Euro pro Monat zu leasen. Es stehen rund 30 Modelle zur Auswahl. Die günstigsten erhältlichen Fahrzeuge sind dabei der Citroën ë-C3, Fiat
Panda und der Hyundai Inster für je knapp unter 100 Euro im Monat. Volkswagen nimmt an dem Programm mit dem ID.3 für 139 Euro im Monat und dem ID.4 für 169 Euro im Monat teil. Und Renault wiederum bietet den R5 ab 120 Euro, den R4 ab 155 Euro und den Megane E-Tech ab 195 Euro im Monat im Sozialleasing an.
Die Leasingverträge laufen über drei Jahre. Dabei ist eine Laufleistung von mindestens 12.000 km pro Jahr inklusive. Wartungskosten und die Kfz-Versicherung müssen die Fahrzeughalter selbst tragen.
Zu den berechtigten Personen fürs Sozialleasing gehören Personen mit einem steuerlichen Referenzeinkommen von unter 16.300 Euro (letztes Jahr: 15.400 Euro), die arbeitstätig sind und entweder mindestens 15 km zur Arbeit mit einem eigenen Auto pendeln oder mindestens 8 000 km pro Jahr mit dem Auto im Rahmen der beruflichen Tätigkeit fahren.
Damit liegt der Wert zwar über dem Mindestlohn von 1.801,80 Euro pro Monat bei einer üblichen 35-Stunden-Woche, was ein Jahreseinkommen von 21.621,60 Euro ergibt. Aber: Bei dem steuerlichen Referenzeinkommen handelt es sich um einen speziellen Wert aus dem französischen Sozialsystem, der zwischen Brutto-, Netto- und zu versteuerndem Einkommen liegt. Dabei werden auch Kinder im Haushalt angerechnet. Damit dürfte z.B. eine alleinerziehende Mutter, die Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet und die vorgegeben Distanzen zurückgelegt, zu den Berechtigten zählen. Und auch Personen mit Teilzeitjobs dürften oft für die Förderung berechtigt sein. Ausgeschlossen sind hingegen explizit Menschen, die nicht arbeiten, also z.B. Arbeitslose und Rentner.





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