China will Preisschlacht bei Elektroautos stoppen
Schon im Juni hatte sich die chinesische Regierung in eine von BYD ausgelöste Rabattschlacht bei Elektroautos eingemischt und die Chefs der größten E-Auto-Hersteller zu einem Treffen in Peking zitiert. Damals sollen Regierungsvertreter die CEOs aufgefordert haben, keine unangemessenen Preissenkungen anzubieten oder gar Autos unter dem Selbstkostenpreis zu verkaufen. Auch die Praxis der „Null-Kilometer-Autos“, bei denen Hersteller überschüssige Neuwagen an Finanzierungsunternehmen oder Gebrauchtwagenhändler verkaufen, war den Beamten ein Dorn im Auge.
Angesichts dieser Praktiken, die es gerade kleineren Herstellern schwer machen, im Wettbewerb zu bestehen, hat die Marktregulierungsbehörde (SAMR) nun einen Entwurf für Leitlinien zur Einhaltung von Preisvorschriften in der Automobilindustrie veröffentlicht. Betroffene Unternehmen können hierzu noch bis 22. Dezember eine Stellungnahme abgeben.
Konkret geht es darum, die Preisordnung im chinesischen Automobilmarkt zu stabilisieren, fairen zu Wettbewerb sichern und Verbraucher wie Unternehmen schützen. Dabei bezieht sich der Entwurf der Richtlinie auf die Preisgestaltung von Zulieferern, Automobilherstellern und Fahrzeughändlern bei Produktion und Neuwagenverkauf in China. Grundlage sind bestehende chinesische Preis-, Wettbewerbs- und Anti-Dumping-Vorschriften.
Konkret heißt es in dem Entwurf, das Preise kostenbasiert und marktorientiert festgelegt werden sollen, zugleich müssen Hersteller demnach die Preisautonomie der Händler respektieren. Bonus- und Rückvergütungssysteme müssen klar, transparent und vertraglich geregelt sein.
Regeln gegen Marktverdrängung und Monopolisierung
Verboten werden sollen u.a. Preisabsprachen zwischen Autoherstellern oder Zulieferern wie z. B. Festpreise oder eine einheitliche Preisformel. Weiter verboten werden soll die Unterbietung der Produktionskosten, wenn sie der Marktverdrängung oder Monopolisierung dient (inkl. verdeckter Formen wie Rabatte, Mehrlieferungen, Umgehung der Rechnungsstellung). Ebenfalls illegal wäre demnach die Preisdiskriminierung gegenüber Händlern bei gleichen Geschäftsbedingungen. Zudem sollen Hersteller künftig kostenpflichtige digitale Funktionen deutlicher kommunizieren und z.B. klarer mitteilen, wie lange kostenlose Testzeiträume dauern. Weiterhin dürfen kostenpflichtige Funktionen nur dann den Kunden berechnet werden, wenn sie vorab eindeutig offengelegt wurden.
Auch für Händler und Vertrieb macht der Leitlinien-Entwurf klare Vorgaben. So müssen Preise klar und vollständig ausgezeichnet werden (inkl. Ausstattung, Optionen, Lieferzeit). Sie dürfen zudem keine falschen Referenzpreise wie einen angeblichen „Marktpreis“ nennen und auch keine Scheinschnäppchen oder Lockangebote ohne Verfügbarkeit anbieten. Unter Einstandspreis sollen die Händler ebenfalls nicht verkaufen. Auch der Online-Vertrieb soll dabei umfassenden Regeln unterliegen.
Laut der Nachrichtenagentur Bloomberg sollen sich erste große E-Auto-Hersteller wie BYD oder Xpeng bereits für den Entwurf der Regulierungsbehörde ausgesprochen und erklärt haben, dass sie die Einhaltung der Vorschriften verstärken und Preisbetrug oder unlauteren Wettbewerb strikt vermeiden werden.
automobilwoche.de, bloomberg.com, samr.gov.cn (Chinesisch)





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