Bundesrat winkt verlängerte Kfz-Steuerbefreiung durch

Der Bundesrat hat grünes Licht für eine Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes und damit für die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos gegeben. Auch mit den Elektrokleinstfahrzeugen hat sich die Länderkammer in der letzten Sitzung des Jahres beschäftigt.

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Bild: Fastned

Tatsächlich hatte der Bundesrat schon Anfang Dezember gegen den zugrundeliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung keine Einwendungen erhoben, womit der Bundestag das Gesetzt schon am 4. Dezember ohne Änderungen verabschieden konnte. In der Drucksache 727/25 hält die Länderkammer jetzt noch einen wichtigen, formalen Beschluss fest: „Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses nicht zu stellen.“

Sprich: Es gibt keine weiteren Einwände und das „Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ kann wie erwartet in Kraft treten.

Das erwähnte Gesetz sieht vor, dass bis zum Jahr 2030 neu zugelassene Elektroautos weiterhin zehn Jahre von der KfZ-Steuer befreit bleiben, allerdings längstens bis 2035. Ohne das Gesetz wären nur noch Fahrzeuge befreit, die vor dem 1. Januar 2026 zugelassen werden. Soll heißen: Von der Höchstdauer von zehn Jahren können nur die Halter von Fahrzeugen profitieren, die ihr neues E-Auto Anfang 2026 zulassen. Wer sein E-Auto erst Ende 2030 zulässt, wird aufgrund der Einschränkung auf „längstens bis 2035“ nur für fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit.

„Hiermit soll ein Anreiz geschaffen werden, sich möglichst frühzeitig ein reines Elektrofahrzeug anzuschaffen“, so der Bundesrat in der aktuellen Drucksache. „Außerdem soll dadurch das Kraftfahrzeugsteueraufkommen stabil gehalten werden.“

Außerdem hat der Bundesrat der vom Bundesverkehrsministerium vorgelegten Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (kurz: eKFV-Novelle) zugestimmt. Die Anpassungen werden nach einer Übergangsfrist Anfang 2027 in Kraft treten. Das im Oktober vorgestellte Vorhaben der Bundesregierung sieht eine Verschärfung der Regelungen für E-Tretroller vor. So sollen alle neu zugelassenen E-Scooter ab 2027 verpflichtend mit Blinkern ausgerüstet werden, hinzu kommen höhere Sicherheitsanforderungen an die Batterien und eine Erweiterung der fahrdynamischen Prüfungen. Auch höhere Bußgelder für das Fehlverhalten von Fahrern sind geplant.

bundesrat.de (PDF, Kfz-Steuerbefreiung), bmv.de, bundesrat.de (beide Elektrokleinstfahrzeuge)

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