Volvo führt erweiterte Batteriegarantie für E-Gebrauchtwagen ein
Die zertifizierten Gebrauchtwagen der Schweden erfüllen eigenen Angaben zufolge strenge Kriterien. Sie sind jünger als fünf Jahre, weniger als 150.000 Kilometer gefahren und sollen eine intensive Qualitätsprüfung durchlaufen haben. Hierzu gehören etwa eine lückenlose Service-Historie und ein 100-Punkte-Check, der die einwandfreie Funktion zentraler Bauteile bestätigt.
Bei den Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen – vom kleinen Volvo EX30 über die 40er bis zum großen Volvo EX90 und XC90 Plug-in-Hybrid – aus zweiter Hand kommt jetzt ein sogenanntes SoH-Zertifikat (State of Health) des externen Dienstleisters CarGarantie hinzu, welches über den Batteriezustand informiert und die Basis für die erweiterte Batteriegarantie legen soll.
Die Garantie für die Hochvoltbatterie ist künftig automatisch in die Schwedengarantie von Volvo integriert. Als Teil der „Volvo Selekt Garantie“ soll sie bei einem außergewöhnlichen Leistungsabfall der Hochvoltbatterie greifen, sofern dieser auf einen technischen Defekt wie einen Produktions- oder Materialfehler zurückzuführen ist. In diesem Fall deckt die Garantie laut Volvo die Kosten für Reparatur oder Austausch der Batterie.
„Mit der erweiterten Batteriegarantie reagieren wir auf die wachsende Nachfrage nach elektrifizierten Gebrauchtwagen. Wer sich für ein zertifiziertes Volvo Selekt Modell entscheidet, ist langfristig geschützt. Die Ergänzung unserer ohnehin schon umfangreichen Hersteller-Batteriegarantie über acht Jahre bzw. 160.000 Kilometer unterstreicht die hohe Qualität unserer Hochvoltakkus. Volvo Fahrer müssen sich damit keine Sorgen machen, dass die Reichweite ungewöhnlich stark nachlässt“, sagt Herrik van der Gaag, Geschäftsführer der Volvo Car Germany GmbH.
Eine neue Batterie gibt es in einem Garantiefall aber nicht automatisch. „Der Anspruch beschränkt sich auf die Wiederherstellung des Zustands, der einer normalen Abnutzung des Fahrzeugs entsprechend dem Alter, dem Kilometerstand und dem Pflegezustand zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme entspricht. Der kostenmäßige Umfang des Leistungsanspruchs auf Austausch oder Reparatur wird begrenzt durch den Zeitwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadenseintritts. Natürlicher Verschleiß ist von der Garantie ausgeschlossen“, so Volvo.
Die „Volvo Selekt Garantie“ samt integriertem HV-Batterieschutz gilt standardmäßig für zwölf Monate. Gegen Aufpreis kann diese auf bis zu 36 Monate verlängert werden. Die Verlängerungsoption gilt jedoch nur für Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht älter als zehn Jahre sind und eine Laufleistung von maximal 200.000 Kilometern aufweisen. Die Preise variieren hierbei je nach Modell, Fahrzeugalter und Laufleistung. Im Idealfall soll so – einschließlich der normalen Batteriegarantie – der Garantiezeitraum auf insgesamt bis zu elf Jahre verlängert werden können.
Quelle: Info per E-Mail





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