Luftverschmutzung: EU verliert Geduld mit Deutschland

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Im jahrelangen Streit über die viel zu hohe Luftverschmutzung in diversen deutschen Städten erhält die Bundesregierung nun eine letzte Frist zur Abwendung eines EU-Verfahrens. 

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks wurde von EU-Umweltkommissar Karmenu Vella für den 30. Januar nach Brüssel einbestellt und aufgefordert, vorher neue Maßnahmen zum Erreichen der EU-Grenzwerte für Stickoxide vorzulegen.

Neben Deutschland haben auch die zuständigen Minister acht weiterer Länder ein entsprechendes Schreiben für das Treffen erhalten. Diese Staaten halten ebenfalls die Grenzwerte nicht ein. „Dieses Treffen sollte als letzte Chance angesehen werden, die Schritte zur Verbesserung der Situation aufzuzeigen“, heißt es in dem Schreiben von Vella.

Die deutschen Minister wollen in Brüssel das „Sofortprogramm Saubere Luft“ vorlegen und hoffen, damit die EU besänftigen zu können. Das Bundesverkehrsministerium hat im Rahmen des Sofortprogramms insgesamt 60 Förderbescheide an deutsche Kommunen überreicht. Damit sollen die Kommunen ihre Maßnahmen für bessere Luftqualität jetzt passgenau ausarbeiten können. Allerdings ist fraglich, ob die Projekte ohne flächendeckende Hardware-Nachrüstungen bei Diesel-Pkw, also den Hauptverursachern der Stickoxid-Belastung, ausreichend wirken können.

Die EU-Kommission hatte wegen zu hoher Stickoxid-Werte in 28 deutschen Ballungsräumen deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Und nun droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Bundesregierung versucht den Streit mit der EU beizulegen, ohne Fahrverbote für Diesel-Pkw ausrufen zu müssen. Zuletzt hatten Barbara Hendricks und der geschäftsführende Verkehrsminister Christian Schmidt (CSU) die Kommission gebeten, das Verfahren nicht weiter voranzutreiben. In einem Brief von beiden heißt es dazu: „Wir können Ihnen versichern, dass wir in unseren Bemühungen zur Emissionsreduzierung nicht nachlassen werden, und bitten Sie, angesichts der geschilderten Sachlage, derzeit von weiteren Schritten im Vertragsverletzungsverfahren abzusehen.“
automobilwoche.de

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