Richter ebnen Weg für Diesel-Fahrverbote in Aachen

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Auch Aachen muss nach einem Urteil des örtlichen Verwaltungsgerichts ein Diesel-Fahrverbot vorbereiten. Die Deutsche Umwelthilfe gewann im Streit um saubere Luft vor dem Verwaltungsgericht Aachen einen entsprechenden Prozess gegen das Land Nordrhein-Westfalen.

Falls die Stadt und das Land Nordrhein-Westfalen bis zum Ende dieses Jahres keine gleichwertige Alternative vorlegten, wie Stickstoffdioxid-Grenzwerte eingehalten werden können, müsse zum 1. Januar 2019 ein solches Verbot in Kraft treten, so das Gericht. Eine Berufung gegen die Entscheidung ist allerdings zugelassen.

Es handelt sich um das erste „Diesel-Urteil“ nach dem viel beachteten Grundsatzbeschluss des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts Ende Februar. In der erst vor Kurzem veröffentlichten schriftlichen Urteilsbegründung hatten die Leipziger Richter ihre Rechtsauffassung nochmals präzisiert. Das Verwaltungsgericht Aachen ist nun das erste regionale Gericht, das sich daran orientiert. Es verpflichtet die Bezirksregierung Köln zur schnellstmöglichen Einhaltung des seit 2010 geltenden Stickstoffdioxid-Grenzwertes. Zur Not auch mit Fahrverboten.

Insgesamt führt die Deutsche Umwelthilfe aktuell in 28 Städten Klageverfahren wegen überhöhter Stickstoffdioxid-Werte. Erfolgreich war sie damit bisher in Düsseldorf sowie Stuttgart – und nun auch in Aachen.
spiegel.de, automobilwoche.de, duh.de

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