BAFA fordert Umweltbonus für Tesla Model S zurück

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Wegen der 60.000-Euro-Grenze und den Zweifeln an der Förderfähigkeit des Tesla Model S fordert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle den bereits bewilligten Umweltbonus in 800 Fällen zurück. Tesla hat inzwischen auf diese Entscheidung reagiert – und klagt gegen die Bundesrepublik.

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Im Behördendeutsch ist von „Rückabwicklung des Umweltbonus für das Tesla Model S“ die Rede. Betroffen sind alle Tesla-Käufer, die vor dem 6. März 2018 zugegriffen haben. Neben den 800 Verfahren, in denen der Umweltbonus bereits bewilligt wurde, sind auch 250 Antragsteller betroffen, deren Fälle zunächst zurückgestellt worden waren. Auch sie gehen nach der BAFA-Entscheidung leer aus.

Tesla will das nicht auf sich sitzen lassen. In der vergangenen Nacht teilten die Kalifornier mit, dass sie den Beschluss anfechten und mehreren hundert Käufern in Deutschland den Umweltbonus auslegen werden. Wie die „Welt“ darüber hinaus berichtet, hat der deutsche Tesla-Ableger beim Verwaltungsgericht Frankfurt Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht, weil das Model S von Dezember 2017 bis Anfang März 2018 nicht auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge stand. Der Gang vor Gericht erfolgte bereits im April.

Die Entscheidung des BAFA ist freilich nicht aus heiterem Himmel gefallen. Sie hat eine lange Vorgeschichte: Im Herbst 2017 mehrten sich Zweifel, ob das an der 60.000-Euro-Obergrenze schrammende Tesla Model S wirklich förderfähig ist, u.a. meldete „Auto Bild“, dass es das unter diese Netto-Marke gedrückte Basismodell des Model S in dieser Form gar nicht zu kaufen gibt bzw. dass es nicht ausgeliefert wird. Das für die Abwicklung der Kaufprämie verantwortliche BAFA prüfte den Fall – und reagierte prompt, indem es das Modell von der Liste verbannte.

Im Frühjahr folgte dann die Kehrtwende: Ab dem 6. März erhielt das Model S seinen angestammten Platz auf der Förderliste zurück. Voraussetzung für den Umweltbonus ist seitdem jedoch, dass die Antragsunterlagen neben typischen Angaben zu Basispreis, Bestelldatum, Modell-Bezeichnung auch die Bestätigung über aktivierte oder deaktivierte Features des Komfort-Pakets enthält. Tesla wiederum fügte im  Konfigurator des Model S den Hinweis hinzu: „Wir weisen darauf hin, dass das Tesla Model S auch ohne Komfort-Paket bestellt werden kann und ausgeliefert wird.“

Damit können Behörde und US-Autobauer leben, der jetzige Streit entzündet sich dagegen an der unterschiedlichen Sichtweise, wie mit den „Altfällen“ umzugehen ist. Laut BAFA habe man seit vergangenem Jahr in Kontakt gestanden, um eine einvernehmliche Lösung für Tesla-Kunden zu erzielen. Eine Frist bis Anfang Juli hat Tesla allerdings verstreichen lassen, weshalb sich die Behörde zu besagter Rückabwicklung der Umweltprämie gezwungen sieht.

Tesla schießt nun scharf zurück und veröffentlicht folgendes Statement: „Die willkürliche Entscheidung, Tesla aus der Liste der Fahrzeuge, die für den Umweltbonus in Frage kommen, vorübergehend zu streichen, war entgegen den erklärten Zielen des Programms nicht gerechtfertigt und unfair gegenüber unseren Kunden. Die Tatsache, dass Tesla in die Liste aufgenommen wurde, aus der Liste entfernt wurde und dann wieder zur Liste hinzugefügt wurde, beweist, dass dies ein Fehler war. Wie unsere Website zeigt, war es in Deutschland immer möglich, eine Basisversion Modell S zu bestellen, die unter dem geforderten Preisniveau lag, und wir haben solche Autos an Kunden ausgeliefert.“

Die Kalifornier gehen sogar so weit zu behaupten, dass die Obergrenze für den Umweltbonus von der deutschen Regierung in Absprache mit der Autoindustrie ursprünglich absichtlich so angesetzt wurde, dass Tesla-Fahrzeuge ausgegrenzt werden. Man habe deshalb eine Beschwerde vor der EU-Kommission erwogen, ehe man sich mit der deutschen Regierung auf einen „akzeptablen Mittelweg“ geeinigt habe, der es Tesla erlaubte, ein förderfähiges Basisfahrzeug anzubieten. „Und genau das haben wir getan“, schickt der US-Autobauer hinterher

Update 22.10.2018: Tesla ist mit dem Versuch gescheitert, hunderte Kunden in Deutschland per Gerichtsentscheid vor der Rückzahlung staatlichen Umweltbonus zu bewahren. Das Verwaltungsgericht Frankfurt wies den Eilantrag des Unternehmens jetzt als unzulässig zurück.
welt.de (Klage), bafa.de, electrek.co (Statement), spiegel.de (Update)

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