Regierung segnet 0,5%-Regel für Elektro-Dienstwagen ab

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Das Bundeskabinett hat die 0,5-Prozent-Regel für E-Dienstwagen jetzt wie angekündigt beschlossen. Die Neuregelung soll für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden. Der Bundesrat muss aber noch zustimmen.

Mit dem Beschluss will die Bundesregierung die Nutzung von Dienstwagen mit Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Antrieb steuerlich fördern, indem der geldwerte Vorteil bei der privaten Nutzung von 1 % auf 0,5 % halbiert wird. Dafür nimmt das Kabinett Steuermindereinnahmen von schätzungsweise 1,96 Mrd Euro in Kauf.

Union und SPD hatten die Maßnahme bereits in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt und versprechen sich davon einen Schub beim E-Auto-Absatz, schließlich machen Dienstwagen bei Pkw-Neuzulassungen einen Anteil von etwa einem Drittel aus. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hofft denn auch, dass sich dank der Förderung „auch ein reger Gebrauchtwagenmarkt etablieren kann“. E-Fahrzeuge würden dadurch preiswerter und für eine breite Kundengruppe interessanter.

Umweltverbände kritisieren den Beschluss dagegen als fehlgeleitetes Steuergeschenk, dass vor allem schwere und umweltschädliche Hybridfahrzeuge fördert. Gerd Lottsiepen, verkehrspolitischer Sprecher des ökologischen Verkehrsclubs VCD, äußert sich stellvertretend folgendermaßen: “Unter dem Deckmantel des Klimaschutzes belastet die Steuererleichterung für Plug-In-Hybride die Umwelt und den Staatshaushalt. Sie ist unsozial und reine Industrieförderung.“ Die Bundesregierung müsse vielmehr das Dienstwagenprivileg auf den Prüfstand stellen: „Sie sollte umweltfreundliche Mobilität fördern, nicht den Besitz von Pkw. Wenn es weiter eine gesonderte Besteuerung für privat genutzte Dienstwagen geben soll, muss diese nach ökologischen Kriterien erfolgen. Spritfresser müssen steuerlich belastet und umweltverträgliche Fahrzeuge entlastet werden.”
automobilwoche.de, zeit.de, spiegel.de

5 Kommentare

zu „Regierung segnet 0,5%-Regel für Elektro-Dienstwagen ab“
Matthias Breust
02.08.2018 um 10:33
Woher kommt die 1,96 Mrd. EUR? Ein halbes Prozent vom Neupreis wird nicht versteuert, also bei einem Steuersatz von max. 48% bleibt ein Viertel Prozent. Pro Monat, also mal 12 Monate gleich 3%. Die Neupreise der berücksichtigten Fahrzeuge summieren sich damit auf 2 Mrd. multipliziert mit 33, also 66 Mrd. EUR. Nehmen wir einen Neupreis von 50.000 EUR, dann sind das 1,32 Mill. Fahrzeuge. Klingt total absurd, oder?
Hans Jürgen L.
25.09.2018 um 14:35
Bei einer durchschnittlichen steuerbegünstigten Nutzung von 4 Jahren und Durchschnittspreis 80.000 Euro wären es noch 212.000 Neuzulassungen in 3 Jahren.
Boris J.
02.08.2018 um 21:43
Besser wäre es gleich NUR Elektro... REIN Elektro zu fördern. Dann würde die Entwicklung und der Ansporn der Fahrzeughersteller, die uns mehr als und lieb war um unser Geld gebracht haben, endlich in die richtige Richtung forciert.
Hans Jürgen L.
25.09.2018 um 14:29
Ich finde nirgendwo den Text dieses Gesetzesentwurfs, auch beim Bundestag liegt bis heute nichts vor. Da viele Artikel zu dieser Regelung um den 01.08.2018 geschrieben wurden, müssen doch Informationen irgendwo zu finden sein!? Kann die Autorin vielleicht helfen?
Thomas Hansmann
10.10.2018 um 12:09
gilt das auch wenn ich einen gebrauchten tesla kaufe

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