Was der Koalitionsvertrag in puncto E-Mobilität hergibt

Der Vertrag der mutmaßlichen neuen Großen Koalition steht – und die von uns vorab vermeldeten zusätzlichen eMobility-Maßnahmen haben sich im Wesentlichen bestätigt. Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Punkte im Original-Wortlaut des Koalitionsvertrags zusammen.

Erhöhung der Kaufprämien für elektrische Taxis und leichte Nutzfahrzeuge:
“Wir wollen den Umstieg der Fahrzeugparks von Behörden, Taxiunternehmen, Handwerksbetrieben sowie des ÖPNV auf emissionsarme bzw. -freie Antriebstechnologien durch Aufwertung der Förderprogramme vorantreiben.“

Ausbau des Ladenetzes:
“Wir wollen den Aufbau einer flächendeckenden Lade- und Tankinfrastruktur intensivieren. Ziel ist, bis 2020 mindestens 100.000 Ladepunkte für Elektrofahrzeuge zusätzlich verfügbar zu machen – wovon mindestens ein Drittel Schnellladesäulen (DC) sein sollen. Zudem wollen wir die Errichtung von privaten Ladesäulen fördern. Den Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge von Mieterinnen und Mietern sowie Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern werden wir rechtlich erleichtern. Außerdem werden wir die gesetzlichen Bedingungen für benutzerfreundliche Bezahlsysteme verbessern.“

Dienstwagenbesteuerung im Fall von E-Fahrzeugen:
“Bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung werden wir für E-Fahrzeuge (Elektro- und Hybridfahrzeuge) einen reduzierten Satz von 0,5 Prozent des inländischen Listenpreises einführen.“

Abschreibung bei gewerblich genutzten E-Fahrzeugen:
“Für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge führen wir eine auf fünf Jahre befristete Sonder-AfA (Abschreibung für Abnutzung) von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung ein.”

So weit, so gut – das sind die greifbaren Maßnahmen zum schnelleren Ausbau der Elektromobilität in Deutschland, auf die sich Union und SPD nach ihren heute abgeschlossenen Koalitionsverhandlungen geeinigt haben. Weitere Passagen im Koalitionsvertrag befassen sich zwar ebenfalls mit dem Thema, lassen sich aber wohl eher als Absichtserklärungen verstehen. So will sich die künftige Koalition dafür einsetzen, „die Förderung für die Umrüstung und Anschaffung von E-Taxen, E-Bussen, E-Nutzfahrzeugen und Carsharing zu verstetigen“. Auch am Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“ sind die Koalitionäre nicht vorbeigekommen. Beide Parteien haben sich auf dessen Fortschreibung verständigt, wobei Bundes- und Landesprogramme zukünftig kumuliert werden können. Außerdem wollen Merkel und Co. erreichen, dass Länder, Städte und Kommunen künftig in der Lage sind, „verbindliche Vorgaben und Emissionsgrenzwerte für den gewerblichen Personenverkehr wie Busse, Taxen, Mietwagen und Carsharing-Fahrzeuge sowie für Kurier, Express-, Paket-Fahrzeuge zu erlassen“. Das ist definitiv einer der interessanteren Ansätze, da Kommunen in die Lage versetzt werden, beispielsweise nur noch E-Taxen zuzulassen.

Die Verkehrswende in Deutschland soll derweil von einer neuen Kommission begleitet werden. Diese hat die Aufgabe, bis Anfang 2019 eine Strategie für die „Zukunft der bezahlbaren und nachhaltigen Mobilität“ zu erarbeiten – „mit verlässlicher Zeitschiene“. Das klingt ebenso wolkig wie die Absicht von SPD, CDU und CSU, die „Elektromobilität (batterieelektrisch, Wasserstoff und Brennstoffzelle) in Deutschland deutlich voranzubringen und die bestehende Förderkulisse, wo erforderlich, über das Jahr 2020 hinaus aufzustocken und zu ergänzen“. Und weil sich seit je her ein Arbeitskreis immer gut macht, hat sich die Koalition in spe schließlich auch noch auf die Fahnen geschrieben, die bestehende „Nationale Plattform Elektromobilität“ zu einer Plattform „Zukunft der Mobilität“ umzugestalten, die sich mit der Weiterentwicklung der Automobilindustrie beschäftigen wird.

Dabei soll es unter anderem um die Ansiedlung einer Batteriezellfertigung gehen. Dies sei ein für Deutschland und Europa wichtiges wirtschafts- und industriepolitisches Handlungsfeld, heißt es im Koalitionsvertrag, einschließlich des Satzes: „Wir wollen die Industrie dabei unterstützen, die gesamte Wertschöpfungskette der Elektromobilität in Deutschland und Europa vorzuhalten.“ Diese Passage werden sich Branchenprofis vermutlich fett unterstreichen. Letztlich wird sich erst in der Praxis des Regierens beweisen müssen, wie ernst es die Verantwortlichen wirklich meinen. Die letzte GroKo hatte es mit der Verkehrswende ja nicht so eilig.
handelsblatt.com (Koalitionsvertrag als PDF)

1 Kommentar

zu „Was der Koalitionsvertrag in puncto E-Mobilität hergibt“
dary
09.02.2018 um 04:35
Die neue GROKO auch nicht. Angst- & Pfründedenken der Verbrennertechnologien regiert in Deutschland die Zukunft. Ändern kann es nur jeder einzelne Käufer, der sich überlegt, was er kauft bzw. zum bestehenden Auto dazukauft.

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