Justizstreit: Hamburger Gericht schränkt MOIA-Dienst ein

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Nachdem es bereits zum Betriebsstart von Volkswagens Ridesharing-Dienst MOIA ein juristisches Tauziehen um die Daseinsberechtigung des Angebots gab, hat das Hamburger Verwaltungsgericht heute entschieden, dass MOIA vorerst maximal bis zu 200 Fahrzeuge einsetzen darf.

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Rückblick – Achtung, es wird komplex: Hamburg hat den Betrieb von MOIA bereits im April 2018 offiziell genehmigt. Doch der Betriebsstart stieß vor eineinhalb Wochen auf Widerstand. Wie die „Hamburger Morgenpost“ berichtete, entschied das Hamburger Verwaltungsgericht drei Tage vor dem geplanten Startschuss, dass der Fahrdienst seinen Betrieb nicht aufnehmen dürfe. Ein vom Hansa-Taxi-Unternehmer Ivica Krijan eingereichter Widerspruch gegen die städtische Genehmigung habe aufschiebende Wirkung, hieß es. Gegen diesen Beschluss legte wiederum die Verkehrsgewerbeaufsicht eilig Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein. Außerdem ordnete sie die „sofortige Vollziehung der Genehmigung“ an. Mit Erfolg, deshalb fahren jetzt seit zehn Tagen die elektrischen MOIA-Shuttles.

Doch zu früh gefreut: Heute urteilte das Hamburger Verwaltungsgericht, dass der Eilantrag des Taxi-Unternehmers in Teilen berechtigt sei und sein Widerspruch gegen die zuvor erteilte Genehmigung per Sofortvollzug aufschiebende Wirkung behält. Konsequenz: MOIA darf vorläufig nur bis zu 200 Fahrzeuge einsetzen. Der Start erfolgte zwar sowieso nur mit 100 Kleinbussen, doch der Ausbau auf 500 Fahrzeuge binnen zwölf Monaten ist bei der Volkswagen-Tochter fest eingeplant. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell fußt im Wesentlichen darauf, dass die Shuttles schnell und überall verfügbar sind. MOIA will deshalb schon Ende des Jahres 1.000 Fahrer beschäftigen, zurzeit sind es 400. Gegenüber dem „Spiegel“ äußerte ein Sprecher von MOIA denn auch: Mit 200 Fahrzeugen sei kein stadtweiter Service möglich.

Eine Fortsetzung vor Gericht ist unterdessen schon sicher: Die Klärung des Streits wird Gegenstand eines Hauptverfahrens. Bis dahin ist die Genehmigung bei gleichzeitiger Einschränkung für MOIA laut dem jetzigen Urteil für beide Seiten zumutbar. Die weitere Definition der Sach- und Rechtslage dürfte dann auch für andere Ridesharing-Dienste und Taxiunternehmen Signalwirkung entfalten.

Laut „Spiegel“ wertet MOIA das vorläufige Urteil trotz allem als Teilerfolg: „Wir nehmen wohlwollend zur Kenntnis, dass ein einzelner Taxiunternehmer sein eigentliches Ziel, MOIA komplett zu stoppen, nicht erreicht hat“, wird der Unternehmenssprecher zitiert. Die Begrenzung auf 200 Fahrzeuge nehme man jedoch „auch mit Unverständnis zur Kenntnis.“ Dass ein einzelner Taxifahrer „das öffentliche Verkehrsinteresse einer gesamten Millionenmetropole aushebeln“ könne, sei „ein unhaltbarer Zustand der Rechtsunsicherheit“.

Nach Angaben des Anbieters gingen allein in den ersten zehn Tagen 15.000 Buchungen ein – weit mehr als sich mit 100 Fahrzeugen abdecken ließ. Schon heute könnte man so die von der Behörde genehmigten 500 Fahrzeuge mit mehreren Fahrgästen pro Fahrt auslasten.

Update 02.07.2019: Der zum VW-Konzern gehörende Ridesharing-Dienst MOIA darf seine Flotte in Hamburg doch auf 1.000 Fahrzeuge ausbauen, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden hat. Eine im April auferlegte Begrenzung auf 200 Fahrzeuge ist damit hinfällig.
intellicar.de, spiegel.de

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