EU untersucht ungarische Subvention für Samsung SDI

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Die Europäische Kommission hat eine Untersuchung gegen Ungarn eingeleitet. Darin soll geprüft werden, ob Ungarns Pläne, Samsung SDI Subventionen in Höhe von 108 Millionen Euro für den Ausbau seiner Batteriezellen-Produktionsstätte im ungarischen Göd zu gewähren, mit den EU-Vorschriften für regionale staatliche Beihilfe in Einklang stehen.

Die EU-Kommission bezweifelt nach eigenen Angaben derzeit, dass alle relevanten Kriterien für die staatliche Subvention erfüllt sind. Samsung SDI hatte die rund 30 Kilometer nördlich von Budapest gelegene Fabrik im Mai 2017 fertiggestellt, aber bereits im Dezember des selben Jahres mit Erweiterungsarbeiten begonnen. 2018 habe Ungarn der EU-Kommission mitgeteilt, das Vorhaben mit 108 Millionen Euro aus öffentlichen Mitteln unterstützen zu wollen.

„Öffentliche Investitionen sind wichtig, um das Wirtschaftswachstum in benachteiligten Regionen in Europa zu fördern. Öffentliche Unterstützung sollte jedoch nur gewährt werden, wenn private Investitionen in der betroffenen benachteiligten Region erforderlich sind“, sagt jetzt Wettbewerbs-Kommissarin Margrethe Vestager. „Andernfalls stellt für den Begünstigten nur einen unfairen Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern auf Kosten der Steuerzahler dar. Die Kommission wird sorgfältig prüfen, ob die geplante Unterstützung Ungarns wirklich erforderlich ist, damit Samsung SDI in Göd investiert.“

Damit Beihilfen genehmigt werden, müssen sie laut der EU-Mitteilung „bestimmte Bedingungen erfüllen, um sicherzustellen, dass sie die beabsichtigte positive Wirkung entfalten“. Das schließe unter anderem ein, dass die Unterstützung Anreize für private Investitionen bieten und auf das erforderliche Minimum beschränkt sein müsse.

Im Falle von Samsung SDI bezweifelt die EU aber, dass die Förderung einen „Anreizeffekt“ habe – da Samsung SDI bereits vor der Zusage der ungarischen Regierung mit dem Bau begonnen habe, vermutet die EU-Kommission, dass die Investition in Göd auch ohne öffentliche Unterstützung getätigt worden wäre. Zudem bezweifelt die Kommission, „dass die öffentliche Unterstützung zur regionalen Entwicklung beiträgt und dass sie angemessen und verhältnismäßig ist“. Ein weiterer Punkt: Zum jetzigen Zeitpunkt könne die Kommission nicht ausschließen, dass die öffentliche Unterstützung zur Verlagerung von Arbeitsplätzen aus anderen EU-Mitgliedstaaten nach Ungarn führen könne – eine weitere Bedingung für staatliche Beihilfen.

Einen Zeitrahmen für die Untersuchung nennt die EU-Kommission in der Mitteilung nicht.
europa.eu

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