Auswertung der Umfrage unter Herstellern von AC-Ladeeinrichtungen

Anlass für die Umfrage der Fachgruppe Recht des Technologieprogramms „IKT für Elektromobilität“ unter Herstellern von Wechselstrom-Ladeeinrichtungen war der Wunsch mitten im Nachrüstungsprozess, der Mitte 2018 mit ersten Ladesystemen begann, Kenntnisse darüber zu gewinnen, wie dieser Prozess verläuft.

Die Ergebnisse sind zum einen für die Landeseichbehörden wichtig, in deren Händen sich die Marktaufsicht befindet. Wie im Januar 2018 vereinbart wurde, gibt es keine bundesweit einheitliche Frist zur Nachrüstung von AC-Ladeeinrichtungen.

Vielmehr waren die Messgeräteverwender (Betreiber von Ladeeinrichtungen/Charge Point Operator – „CPO“) aufgerufen, den zuständigen Landeseichbehörden nach Rücksprache mit den Herstellern der Ladelösungen den voraussichtlich zu erwartenden Beginn und den prognostizierten Abschluss des Nachrüstungsverfahrens mitzuteilen. Mittlerweile halten die meisten Hersteller von AC-Lademöglichkeiten zwar eine Baumusterprüfbescheinigung in den Händen, da es in den Konformitätsbewertungsverfahren jedoch zu einer längeren Verfahrensdauer kam als erwartet, muss der ursprünglich erwartete Abschluss des Nachrüstungsprozesses regelmäßig korrigiert werden. Die Auswertung ist zum anderen aber auch wichtig für die Hersteller selbst, da sie ihnen – wenn auch in anonymer Form – zeigt, wo ihre Wettbewerber und wo sie selbst stehen.

Die Ergebnisse veranschaulichen, dass es bei der Nachrüstfähigkeit der Ladesysteme deutliche Unterschiede gibt. Hinsichtlich der Nachrüstquoten, die zum Teil zwar 100 Prozent betragen, zum Teil sich aber auch im niedrigen einstelligen Bereich bei den Wallboxen befinden, lohnt es sich sehr genau hinzuschauen und zu erkennen, dass sich die Hersteller sehr hoher Stückzahlen eher im niedrigen Bereich bewegen, während die Hersteller von niedrigeren Stückzahlen eher eine 100-prozentige Umrüstung gewährleisten können. Von einzelnen Herstellern kam auch die Rückmeldung, dass eine Umrüstung der Wallboxen aus wirtschaftlichen Gründen vollständig ausscheidet.

Nicht zuletzt ist die Umfrage auch wichtig für die Betreiber von Ladeeinrichtungen, da sie auf diese Weise einen besseren Einblick in die allgemeine Marktentwicklung erhalten und ein besseres Verständnis aufbringen können für Verzögerungen, von denen sie und letztlich die Fahrzeugnutzer betroffen sind. Da in vielen Fällen bereits auf einen Tarif nach transparenten Kilowattstunden umgestellt wurde, wird für die Kunden schon der Vorteil erreicht, den sie dann schließlich mit konformitätsbewerteten Ladesystemen auch eichrechtskonform erhalten werden.

Die Umfrage wurde im Sommer 2020 durchgeführt. Insgesamt gab es 14 Rückmeldungen. Die Auswertung erfolgte anonym.

Die Ergebnisse der Umfrage können Sie hier herunterladen.

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