Umweltbonus: BMWi hebt Kumulierungsverbot zum 16. November auf

Wie das Bundeswirtschaftsministerium nun offiziell mitteilt, wird am 16. November 2020 die novellierte Richtlinie für den Umweltbonus in Kraft treten. Von da an kann der Umweltbonus wieder mit anderen Förderungen kombiniert werden. Damit fällt das erst im Juli eingeführte Kumulierungsverbot.

Eine Voraussetzung für die kombinierte Förderung formuliert das BMWi jedoch: Der jeweilige Fördermittelgeber muss eine Verwaltungsvereinbarung mit dem BMWi abgeschlossen haben. „Diese Vereinbarung legt fest, wie die unterschiedlichen Förderprogramme ineinandergreifen und stellt sicher, dass die haushalts- und beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden“, heißt es in einer begleitenden Pressemitteilung.

Mit dem Bundesverkehrs- und Bundesumweltministerium liegt diese Vereinbarungen vor. Ab dem 16. November kann der Umweltbonus daher wieder mit den über diese Ministerien laufenden Förderprogrammen für Elektrofahrzeuge kombiniert werden. Diese und weitere öffentliche Stellen, mit denen Verwaltungsvereinbarungen geschlossen werden, sollen ab sofort auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht werden.

Auswirkungen hat die Novellierung beispielsweise auf das erst dieser Tage vom Umweltministerium angekündigte Förderprogramm „Sozial & Mobil“, das Unternehmen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen dabei unterstützt, ihre Fahrzeugflotte auf Batterie-elektrische Neufahrzeuge umzurüsten. Im Rahmen dieses Programms können Elektroautos mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden. Nun kommt es auf den genauen Inhalt der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundeswirtschaftsministerium an, wie diese 10.000 Euro des BMU mit den 6.000 Euro des BMWi und dem Herstelleranteil kombiniert werden können.

Auf Nachfrage von electrive.net erklärt ein Sprecher des Umweltministeriums: „Es erfolgt eine Anrechnung des Umweltbonus auf die förderfähigen Investitionsmehrausgaben für ein E-Fahrzeug.“ Sprich: Der Bundesanteil am Umweltbonus wird mit den bis zu 10.000 Euro aus „Sozial & Mobil“ verrechnet, der Herstelleranteil des Umweltbonus kommt aber nach wie vor hinzu.

Und das ist nur ein Beispiel von vielen spezialisierten Förderprogrammen, die für Käufer von Elektrofahrzeugen nun de facto wieder offenstehen. Denn im Zuge des Kumulationsverbots tendierten Käufer – vor die Förderwahl gestellt – eher zum lukrativeren Umweltbonus. Andere Programme auf Bund-, Länder und kommunaler Ebene wurden so ausgehebelt. Das Wirtschaftsministerium begründete das Verbot seinerzeit damit, dass „eine Überförderung vermieden werden soll“. Nun also die Kehrtwende, wobei aus der Pressenotiz des BMWi nicht hervorgeht, welche Kriterien andere Fördergeber erfüllen müssen, damit das Ministerium mit ihnen eine Verwaltungsvereinbarung abschließt.

Neben der Kombinierbarkeit von Fördermitteln bringt die Novellierung der Umweltbonus-Förderrichtlinie auch noch eine grundsätzliche Neuerung im Leasing-Bereich mit sich: So ist jetzt vorgesehen, dass der Zuschuss beim Leasing nicht mehr gemäß der vollen Fördersätze wie beim Fahrzeugkauf ausfällt, sondern abhängig von der Leasingdauer gestaffelt wird. So wird der staatliche Teil der Kaufprämie bei vollelektrischen Fahrzeugen unter einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro je nach Laufzeit zwischen 750 und 3.000 Euro und bei teureren Fahrzeugen zwischen 625 und 2.500 Euro liegen. Für Plug-in-Hybridfahrzeuge gilt analog eine Förderung zwischen 562 und 2.250 Euro (unter 40.000 Euro Nettolistenpreis) beziehungsweise zwischen 469 und 1.875 Euro. Hinzu kommt jeweils der Herstelleranteil in gleicher Höhe. Dank der im Sommer eingeführten Innovationsprämie gilt aber auch weiterhin: Bis Ende 2021 wird der staatliche Anteil verdoppelt. Die Stoßrichtung des Wirtschaftsministeriums liegt auf der Hand: Lange Laufzeiten werden belohnt. Nur noch günstige Elektroautos und Plug-in-Hybride mit einer Laufzeit von über 23 Monaten sollen vom jeweils maximalen Fördersatz profitieren.

Die Novellierung der Förderrichtlinie sieht zudem vor, dass die Förderung beim Leasing abhängig von der Leasingdauer gestaffelt wird. Für das Leasing reiner E-Autos gilt zukünftig:

LeasingdauerStaatlicher Anteil der Förderung wenn Nettolistenpreis unter 40.000 EuroStaatlicher Anteil der Förderung wenn Nettolistenpreis über 40.000 Euro
6-11 Monate750 Euro625 Euro
12-23 Monate1.500 Euro1.250 Euro
über 23 Monate3.000 Euro2.500 Euro

Für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge gilt beim Leasing zukünftig:

LeasingdauerStaatlicher Anteil der Förderung wenn Nettolistenpreis unter 40.000 EuroStaatlicher Anteil der Förderung wenn Nettolistenpreis
über 40.000 Euro
6-11 Monate562,50 Euro468,75 Euro
12-23 Monate1.125 Euro937,50 Euro
über 23 Monate2.250 Euro1.875 Euro

Hinweis: Hinzu kommt jeweils ein Herstelleranteil in gleicher Höhe. Der genannte staatliche Anteil wird zudem befristet bis zum 31. Dezember 2021 als Innovationsprämie verdoppelt.

Fakt ist, dass sich der seit einigen Monaten erhöhte Umweltbonus in einem Antrags-Ansturm widerspiegelt. Im Oktober wurden 34.212 Umweltbonus-Anträge gestellt – ein neuer Rekord. Seit Juli dieses Jahres, als die Innovationsprämie eingeführt wurde, sind mehr als 100.000 Anträge eingegangen. Das sind bereits deutlich mehr als im ganzen Jahr 2019. „Das zeigt, dass das Interesse der Bevölkerung an E-Autos immer weiter steigt und ist ein gutes Signal für den Klimaschutz. Diesen Trend wollen wir weiter unterstützen“, äußert Wirtschaftsminister Peter Altmaier.
bmwi.de

9 Kommentare

zu „Umweltbonus: BMWi hebt Kumulierungsverbot zum 16. November auf“
S.R.
05.11.2020 um 07:54
Besteht die Möglichkeit bei bereits eingereichtert Rückzahlen der Innovationsprämie beim Start eine weitere Förderung beim Bundesland einzureichen?
PJ
05.11.2020 um 08:23
Die meisten E-Fahrzeuge haben inzwischen Lieferzeit. Das kombinieren mehrere Förderungen führt nur für den Staat (uns Steuerzahler) zu teuren Mitnahmeeffekten. Ziemlich sinnlos meines Erachtens. Wem der Umweltbonus nicht ausreicht, der möchte halt kein E-Fahrzeug. Dann soll doch jemand das Fahrzeug bekommen, der es möchtet.
Emobilitãtsberatung-berlin K.D. Schmitz
05.11.2020 um 11:09
Wir befassen uns mit der Antragstellung, BAFA und anderen, nun schon seit 2 Jahren für Kunden die dies nicht selber machen wollen. Ihre Frage ist nicht ganz verständlich formuliert. Um ihnen einen Tipp zu geben, bitte die Frage etwas klarer formulieren.
Marc Mertens
05.11.2020 um 14:55
Es ist für mich faszinierend zu sehen, dass wir in Deutschland immer auf sozialistische oder kommunistische Länder mit dem moralischen Zeigefinger zeigen und jetzt aber die E-Mobilität auf Teufel komm raus mit Steuergeldern subventionieren. Wir sind an manchen Punkten China viel näher als wir das wahrhaben wollen.Meiner Meinung nach fehlt eine stringente Infrastrukturplanung im Bereich Wasserstoff-Tankanlagen und -Speicherung. Damit könnte man eine sektoren-übergreifende Lösungs etablieren, welche nicht nur einfach auf Automobile zielt, sondern auch auf Gebäudetechnik, Heizungen, Kälte- & Klimatechnik, Nutzfahrzeuge, Schifffahrt, Zugsysteme, Aerospace, Notstromversorgung und vieles mehr.Es ist aber erkennbar, dass dafür die echten, bürgernahen und nachhaltig bzw. langfristig orientierten Wirtschafts- und Verkehrspolitiker fehlen. Lieber plant man von Legislaturperiode oder Corona-Shutdown zum nächsten Vorkommnis. Unsere Enkelkinder werden das finanziell (steuerlich) und klimatorisch ausbaden müssen.
Dirk
06.11.2020 um 07:48
Gilt dies auch für die Förderung der Wallboxen?
Rene.
06.11.2020 um 09:06
Der Markt regelt alles.Wir werden sehen wie viel E-Autos verkauft werden wenn die staatlichen Zuschüsse wegfallen. Mit Steuergeldern Autos für Besserverdiener zu stützen sieht für mich nach Umverteilung aus.
Stephan Schulze
12.11.2020 um 06:49
Wenn ich im Juni2020 einen Elektro Smart bestellt habe, erhalte ich dann bei Lieferung im Dezember 2020 und einen Leasingvertrag überhaupt noch die bei Bestellung angekündigten 6.000€ Umweltbonus von der BaFa?
Daniel Bönnighausen
12.11.2020 um 09:53
Hallo Stephan,ja. Zumindest nach den Informationen von der BAFA. Vorausgesetzt der Leasingvertrag geht mindestens 24 Monate.
Max.
28.11.2020 um 11:42
Bekommen Antragssteller vor dem 16.11., bei Leasingfahrzeugen unter 23 Monaten, denn noch die volle Förderung ausgezahlt?

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