EU-Kommission genehmigt deutschen Fördertopf mit 500 Millionen Euro

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften einen neuen deutschen eMobility-Fördertopf in Höhe von 500 Millionen Euro zur Bezuschussung von öffentlichen Ladestationen genehmigt. Der erste Förderaufruf dürfte demnach nicht mehr lange auf sich warten lassen. 

In der Mitteilung schreibt die EU-Kommission zwar nur kurz, dass „ein deutsches Förderprogramm im Umfang von 500 Millionen Euro genehmigt, das Investitionen in öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge in der Bundesrepublik unterstützen soll“ genehmigt wurde. Auch wenn es nicht explizit genannt wird, dürfte es sich dabei um die angekündigte Neuauflage des Bundesförderprogramms Ladeinfrastruktur handeln, das die NOW GmbH Anfang des Jahres angekündigt hatte. Dazu passt sowohl der Umfang des Förderbudgets als auch die Beschreibung.

Im Rahmen des Bundesförderprogramms Ladeinfrastruktur unterstützt das Bundesverkehrsministerium (BMVI) den Aufbau öffentlich zugänglicher AC- und DC-Ladepunkte auf Parkplätzen, bei Sportplätzen oder Supermärkten, in Orts- und Stadtzentren. Die erste Phase des Programms lief von 2017 bis 2020 (die Bilanz lesen Sie hier). Die Neuauflage des Programms soll weiterhin die Errichtung von AC- ebenso wie von DC-Ladern forcieren, „so dass alle Szenarien der Nutzung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum adressiert werden“, wie es die NOW im Januar formulierte. Außerdem bezuschusst werden der Netzanschluss sowie die Aufrüstung oder der Ersatz bestehender Ladeinfrastruktur. Der erste Förderaufruf im Rahmen des neu aufgelegten Programms war eigentlich für das Frühjahr angekündigt. Nach der jetzt erfolgten Genehmigung der EU-Kommission dürfte der Startschuss nun nicht mehr lange auf sich warten lassen.

Durch die beihilferechtliche Genehmigung des Programms auf EU-Ebene kann der Bund mit einer Teilfinanzierung des Programms durch die EU rechnen, konkret durch die Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) im Rahmen von NextGenerationEU. Voraussetzung ist aber noch, dass der Rat die positive Bewertung des deutschen Aufbau- und Resilienzplans durch die Kommission bestätigt.

Zum Hintergrund: Die Kommission kann unter Berücksichtigung der EU-Beihilfevorschriften und insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genehmigen, dass Mitgliedsstaaten „unter bestimmten Bedingungen die Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige unterstützen dürfen. Diese Wirtschaftsbereiche müssen von gemeinsamen europäischen Interesse sein. In vorliegenden Fall kam die Kommission nach eigenen Angaben zu dem Schluss, „dass die Maßnahme im Einklang mit den im Europäischen Green Deal festgelegten Klima- und Umweltzielen der EU zur Verringerung der CO2- und Schadstoffemissionen beitragen wird, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verzerren“.

Update 22.07.2021: Inzwischen wurde die Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten. Alle Infos haben wir hier zusammengefasst.
ec.europa.eu

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