Innovationsprämie: Verlängerung wohl auf der Zielgeraden

Das BMWi hat die Änderung der Förderrichtlinie der Innovationsprämie für die Verlängerung bis zum 31. Dezember 2025 nun in die Ressortabstimmung gegeben. Demnach seien u.a. strengere Vorgaben für PHEV geplant und E-Leichtfahrzeuge sollen künftig förderfähig sein.

Nach Abschluss der Ressortabstimmung werde die Förderrichtlinie zur Prüfung an die Europäische Kommission übermittelt. Anschließend könne eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgen.

Ursprünglich sollte die Innovationsprämie, welche den staatlichen Anteil am Umweltbonus verdoppelt, Ende dieses Jahres auslaufen. Auf dem Auto-Gipfel im November 2020 wurde jedoch eine Verlängerung bis Ende 2025 beschlossen. Bislang ließ eine Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie auf sich warten. Eine Sprecherin des BMWi teilte gegenüber unserer Redaktion bereits im März mit: „Die Abstimmungsprozesse sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Mit einer Veröffentlichung ist in wenigen Wochen zu rechnen.“ Aus wenigen Wochen wurden nun aber weitere Monate.

Jetzt scheint es jedoch vorwärts zu gehen: „Das BMWi hat die notwendige Änderung der Förderrichtlinie der Innovationsprämie für E-Autos für die Verlängerung bis 31. Dezember 2025 in die Ressortabstimmung gegeben“, wie das Ministerium auf Twitter mitteilt. Und weiter: „Die Ressortabstimmung dauert aktuell an. Nach Abschluss der Ressortabstimmung wird die Förderrichtlinie zur Prüfung an die Europäische Kommission übermittelt. Anschließend kann eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgen.“

Mit der neuen Förderrichtlinie sollen auch die Fördervorgaben für Plug-in-Hybride strenger ausfallen, wie die „Süddeutsche Zeitung“ mitteilt. Plug-in-Hybride seien jedoch weiterhin ein „wichtiger und notwendiger Baustein“ und eine Brücke hin zum Markthochlauf reiner E-Autos, heißt es. Bislang gilt für Plug-in-Hybride folgende Regelung: „Von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge sind solche, deren maximale CO2-Emission je gefahrenen Kilometer 50 Gramm nicht übersteigt oder eine bestimmte Mindestreichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine erreicht. Bei Anschaffung bis zum 31. Dezember 2021 beträgt diese elektrische Mindestreichweite 40 km, bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2021 und vor dem 1. Januar 2025 beträgt sie 60 km und bei Anschaffung nach dem 1. Januar 2025 beträgt diese 80 km.“

Doch ab dem 1. Oktober 2022 soll das CO2-Kriterium wegfallen und nur noch die elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern greifen. Ab dem 1. Januar 2024 – also ein Jahr früher als bislang geregelt – müssen Plug-in-Hybride für eine Förderung eine elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern vorweisen. Der ADAC begrüßt grundsätzlich die strengeren Fördervorgaben für PHEV-Fahrzeuge. Fordert jedoch, dass Teile der Förderung im Rahmen der Dienstwagenbesteuerung an hohe elektrische Fahranteile gekoppelt werden.

Kritik gab es an der bisherigen Förderrichtlinie auch an der fehlenden Förderung für elektrische Leichtfahrzeuge. Nach dem derzeitigen Entwurf soll aber auch diese Fahrzeugklasse künftig förderfähig sein. Dabei gehe es um zulassungspflichtige Leichtfahrzeuge mit elektrischem Antrieb. In diese Kategorie würden alle Fahrzeuge der Klassen L1e bis L7e fallen. Allerdings dürfte es eher wahrscheinlich sein, dass Fahrzeuge der Klassen L6e und L7e gefördert werden, hingegen L1e bis L5e nicht. Aufschluss darüber wird jedoch erst die neue Förderrichtlinie geben.

Zudem seien Erleichterungen für Leasing-Fahrzeuge geplant. Details dazu gibt es bislang aber noch nicht.

Seit der Einführung der Kaufprämie im Juni 2016 sind beim BAFA insgesamt 795.346 Anträge eingegangen (bis zum Stichtag 31. August 2021), davon 438.627 für Batterie-elektrische Fahrzeuge, 356.510 für Plug-in-Hybride und 209 für Brennstoffzellen-Fahrzeuge. Allein seit Jahresbeginn sind 1,25 Milliarden Euro (Stand Anfang Juli) an Prämien geflossen, wie Wirtschaftsminister Peter Altmaier gegenüber der „Tagesschau“ mitteilte. Im ersten Halbjahr 2021 seien bereits mehr Kaufprämien der Bundesregierung in Anspruch genommen worden als im ganzen vorigen Jahr. Seit Beginn der Förderung seien rund 2,1 Milliarden Euro ausbezahlt worden.

Laut dem BAFA beträgt das vorgesehene Fördervolumen für die Kaufprämie insgesamt 6,18 Milliarden Euro. Davon kommen 2,09 Milliarden Euro von den Autoherstellern. Das vom Bund bereitgestellte Fördervolumen liegt inklusive der Erhöhung bei 4,09 Milliarden Euro. Erst gut die Hälfte der Fördermittel wären demnach bis zum Juli dieses Jahres aufgebraucht worden. Der Topf sei also noch gut gefüllt. Doch um einem zu frühen Ende entgegenzuwirken, könnte der Fördertopf aufgestockt werden: „Um die Planungs- und Investitionssicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Unternehmen zu erhalten, wurden in der Vergangenheit die Fördermittel regelmäßig aufgestockt“, teilte das BAFA mit.
twitter.com, twitter.com, sueddeutsche.de (Leichtfahrzeuge)

15 Kommentare

zu „Innovationsprämie: Verlängerung wohl auf der Zielgeraden“
Djebasch
14.09.2021 um 11:57
Solange Hybride gefördert werden kann ich unsere Regierung eigentlich nicht ernst nehmen...
Emobilitãtsberatung-berlin K.D. Schmitz
15.09.2021 um 07:25
Es bleibt auf jeden Fall sehr spannend was bei dieser Förderrichtlinie nun rauskommt. Dass der Bundeswirtschaftsminister schon mal etwas länger braucht haben wir ja bei der Verlängerung in 2019 gesehen, jetzt, so nah an der Wahl ist es auch nicht klug, aber Zeit genug war. Wichtig ist aber eine Differenzierung mit Verschärfung und leichtem abschmelzen beim Plugin. Wenn es auch nicht immer entscheidend hohe Summen sind, dem Kaufpreis gegenübergestellt, aber auch unsere Kunden haben einen psychologischen Anteil an der Kaufentscheidung, ein paar 1000 EUR möchten sie halt gerne mitnehmen vom Staat.
Alex S.
15.09.2021 um 21:25
Ja strenger Vorgaen - dank einer tollen Vorsitzenden im VDA, Frau Müller, wird den deutschen Autoherstellern schnell gemeinsam ein Weg einfallen, welche Softwarefehler man einbaut, um bei den Betriebswerten der Fahrzeuge noch mehr zu bescheißen. Der DUH gibt regelmäßig Info´s zu den tatsächlichen Wundermaschinen der deutschen Ingenieurskunst. ;-) Ach ja, danke Andy Scheuer, dass das KBA alle Werte zu Typzugelassenen Fahrzeugen nicht überprüfen dürfen. Denen hat er mit seinem neuen Roller-Präsidenten die Hände geknebelt. ;-) Ist doch toll. Wer hat den Schaden an der weiteren Umweltzerstörung. Alle Menschen, wir leben VON diesem Planeten. Und das wollen unsere Kinder und Enkel auch noch. Die Regierung gehört abgewählt.
Johnny 99
17.09.2021 um 18:40
Interessant: hier in Luxemburg werden PHEVs ab 31.12.21 nicht mehr bezuschusst. Ziehen andere Länder nach, hat der VDA wieder der Autoindustrie ins Knie geschossen. Wenigstens scheinen einige Industriemanager kapiert zu haben, dass PHEV mittelfristig eine Sackgasse sind und stoppen Investitionen n diese Richtung
Philipp
21.09.2021 um 06:50
Ich finde gut, dass die Förderung der PHEV jetzt endlich der Realität angepasst wird. Wer nur 15 km zur Arbeit hat, kann mit einem heutigen Plug-In hin und zurück fahren - er könnte aber auch das Pedelec nehmen. Selbst der Verbrenner verbrennt auf dieser kurzen Strecke nicht sehr viel. Für viele, die Pendelstrecken über dem Durchschnitt haben würde sich ein PHEV viel schneller rechnen, aber man kommt ja bisher nur einen Weg weit elektrisch, abends dann mit Benzin heim ist auch keine Lösung. Wer sich kein Zweit-Elektroauto zum Pendeln hinstellen will, und mit dem Erstauto in den Urlaub will (evtl. mit Wohnanhänger), für den ist der PHEV mit 80 km Reichweite genau richtig.
ichich
02.10.2021 um 14:16
"E-Leichtfahrzeuge sollen künftig förderfähig sein."Aha, will da jetzt ein deutsches Unternehmen ein L auf den Markt bringen, nun plötzlich ist das "Interesse" da? Pech gehabt, Markt verpennt. DER Markt ist bereits abgedeckt.
Uwe
28.10.2021 um 14:35
Aus mittlerweile 5-jähriger Erfahrung kann ich sagen, daß PHEV nicht nur zur E-Mobilität hinführen, sondern aufgrund der noch nicht ausreichenden Ladeinfrastruktur für einen nicht kleinen Anwenderkreis sehr sinnvoll sind. Beispiel: Flughafen Köln, P2 -> seitdem Flugreisen wieder machbar sind, sind die Ladesäulen permanent besetzt (i.d.R. Niederländische Urlauber). Wenn ich dann einfache Strecke 150 km zum Airport habe... schwierig mit reiner E-Mobilität.
Alex S.
01.11.2021 um 09:18
Wie, 150km sind schwierig? Mit einem BEV von einem deutschen Betrugs-Auto-Teile-China-Importeur, der seine Produkte von osteuropäischen Zeitarbeitern zusammen bauen lässt, da muss ich zustimmen. Nimmt man aber ein voll funktionsfähiges Produkt, zB.: - von Renautl oder - Tesla, dann ist das kein Problem.
Michael Gula
07.11.2021 um 22:10
E-Autos haben in der Regel keine bzw. eine geringe Anhängelast. Was tun wenn ein E-Auto jetzt bestellt wird (Lieferzeit 1 Jahr) und die Förderung wird gekürzt?G
HCS
21.11.2021 um 19:31
Eigentlich völlig unzumutbar!!
Alex S.
08.11.2021 um 09:52
Entscheidend ist das Abschlussdatum des Kaufvertrags. Und wegen der geringen Anhängerlast würde ich mir keine Gedanken machen: Skoda Enyak beweist das Gegenteil. Simply Clever ;-)
Diver
13.11.2021 um 10:24
eben nicht. Endscheidend ist das Datum der Zulassung
Miko
11.11.2021 um 18:57
Ist das wirklich so, dass das Datum des Kaufvertrages für die Prämie e entscheidend ist. Mein Händler meinte vorhin, es wäre das Datum der Zulassung wäre entscheidend.
Nils
12.11.2021 um 17:21
Nein, der Zulassung. Erst dann kann ein Antrag beim BAFA gestellt werden.
HCS
21.11.2021 um 19:29
Sollte der Fördertopf aufgebraucht sein, dann bleibe ich auf € 6.000 hängen....Eigentlich ein völlig unsolides Schneeballsystem, da es nicht einmal Einblick in die Blackbox der aktuell unverbrauchten Fördermittel gibt.Werde erst dann bestellen, wenn die Zusicherung des Elektrobonus über einen bestimmten Zeitraum bis zur Auslieferung garantiert ist.

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