Abgeschwächte Ladesäulen-Pflicht für Tankstellen greift wohl 2028

Erst vor wenigen Wochen gab es Gerüchte, dass die geplante Verpflichtung für Tankstellenbetreiber zum Aufbau von Schnellladestationen von Verkehrsminister Wissing deutlich abgeschwächt wird. Jetzt zeichnet sich ab, dass die Reform zum Jahreswechsel 2027/2028 in Kraft treten soll.

Bild: Shell

Es verdichten sich die Hinweise, dass die von der Bundesregierung geplante Verpflichtung für Tankstellenbetreiber zum Aufbau von Schnellladestationen für E-Autos wie berichtet erst 2028 und in abgeschwächter Form kommt. Eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums bestätigte jetzt gegenüber „Heise Online“, dass sich der entsprechende Gesetztentwurf in der Abstimmung mit anderen Ressorts der Bundesregierung befindet.

In dieser Ressortabstimmung könnten sich also noch Änderungen ergeben, doch der Entwurf sieht ein Inkrafttreten der Auflage, die in das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) aufgenommen werden soll, zum 1. Januar 2028 vor. Konkret sollen Tankstellenunternehmen mit mindestens 200 Standorten die Auflage bekommen, mindestens einen Schnellladepunkt für E-Autos mit einer Leistung von mindestens 150 kW pro Tankstelle zu betreiben – so hatte es auch die „Welt am Sonntag“ Anfang des Monats berichtet.

Diese Angaben wurden auch von Bundesverkehrsminister Volker Wissing gegenüber „Table.Media“ bestätigt. Der Bestand solle dabei grundsätzlich berücksichtigt werden. Wie der FDP-Politiker erklärte, sollen durch die Auflage rund 9.000 zusätzliche Lademöglichkeiten geschaffen werden.

Aber: Große Tankstellenbetreiber wie Aral und Shell haben mit Aral Pulse und Shell Recharge ohnehin schon eigene HPC-Produkte im Angebot und bauen von sich auf Schnelllader auf. Dieser Bestand soll bei der Verpflichtung berücksichtigt werden, heißt es.

Bereits bekannt war, dass eine Grenze von 200 Standorten gelten soll. Kleine, oft regionale Anbieter sind also ausgenommen und sollen so vor „wirtschaftlicher Überforderung“ durch die Ladesäulen-Vorgabe geschützt werden. Laut „Heise Online“ ist in dem Referentenentwurf aber auch vorgesehen, dass die Tankstellenunternehmen für die jeweiligen Standorte die Wirtschaftlichkeit berücksichtigen können sollen. Details hierzu sind aber nicht bekannt.

Könnten die Betreiber die Investitionskosten der Nachfrage gegenüberstellen, könnte das ein Schlupfloch sein, dass auch größere Ketten nicht an allen Standorten Schnellader bauen müssen. Das würde das grundsätzliche Vorhaben konterkarieren: Gerade an den entlegenen Standorten sollte mit der Verpflichtung eine Art Grundversorgung geschaffen werden.

heise.de, table.media

5 Kommentare

zu „Abgeschwächte Ladesäulen-Pflicht für Tankstellen greift wohl 2028“
Gregor
29.02.2024 um 11:41
Wenn ich relativ langsam laden würde, dann würde ich dort einkaufen, wo ich während des Einkaufs den Akku wieder voll bekomme. Aber nie bei einer Tankstelle. Man sollte die Pflicht auf Supermärkte anweden, aber nicht auf Tankstellen.
JO
29.02.2024 um 15:31
Was soll das: "wenn ich relativ langsam laden würde"? Man lädt nicht relativ langsam. Man lädt an strategischen Stützpunkten, wie etwa an Tankstellen, entweder schnell, oder gar nicht!
Carsten
01.03.2024 um 04:31
Es gibt auch Tankstellen da kann man gut und gerne ein paar 11 kW Lader hinstellen! Zb Jet Iburger Straße in Osnabrück, da kann man mindestens 3 HPC für die Durchreisenden und 15 bis 20 AC für Anwohner und ihrer Besucher hin stellen. Da die Anwohner dort kaum Garagen haben wo eine Wallbox hin kann. Wobei HPC dort Verschwendung wären, da es genug alternativen in jedem Richtung des Autobahnkreuzes gibt. Wobei Supermärkte natürlich auch teils 50 kW und auch 11 kW Lader haben sollte, was man dann zb mit angeboten verbinden kann, statt 2€ Rabatt pro kg Fleisch zb bekommt man eben 5 kWh Strom gratis bei 0,40€/kWh.
Hans Gnann
29.02.2024 um 18:36
Wie kann man denn einen bestimmten Wirtschaftszweig verpflichten, eine neue Struktur aufzubauen? Erhalten Mineralölunternehmen Subventionen, weil sie die Bevölkerung mit Sprit versorgen und können deshalb "genötigt" werden. Ist es vielleicht eine verkappte Förderung: "Wir zwingen euch auch in Zukunft viel Umsatz zu machen und weiter das margenträchtige Oligopol zu betreiben"??Weshalb verpflichtet man nicht Supermärkte, Baumärkte, Möbelhäuser, Autohändler? Ich könnte mir vorstellen, dass diejenigen Ladeinfrastruktur-Anbieter (Energieversorger wie EnBW, Vattenfall, Eon und Co. sowie Tesla, Ionity, Fastned, usw.) , die keine Tankstellen betreiben damit ein großes Problem haben.
Uli
01.03.2024 um 09:31
Tankstellen versuchen auch in der Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben, dazu zählt auch Schnellladeinfrastruktur. Tankstellen haben den Vorteil, dass sie recht lange Öffnungszeiten haben und Toiletten. Eventuell kommen die Konzepte aus den 80ern zurück, wo Tankstellen auch gleichzeitig die Spätis waren. (Neue) Supermärkte werden ohnehin schon mit Schnellladern ausgerüstet, kann das beruflich bestätigen. Auch an vorhandenen Standorten wird z.T. nachgerüstet, da man ohne eigene Lademöglichkeit Zuhause so das Laden in die wöchentliche Einkaufsroutine einbinden kann.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert