Berlin dehnt WELMO-Förderung auf Angebote zur Mitarbeitermobilität aus

Das Berliner Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) wird erweitert. Künftig können sich kleine und mittelständische Unternehmen auch spezielle Mobilitätsangebote für ihre Mitarbeiter bezuschussen lassen, etwa die Einführung von Diensträdern oder Mobilitätsstationen.

Mit dem neuen Fördermodul „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ (BMM) will WELMO Unternehmen ermöglichen, „ganzheitliche und zukunftsorientierte Mobilitätsstrategien zu entwickeln“. Es geht also nicht mehr allein um Elektromobilität, sondern von nun auch um flankierende neue Mobilitätsangebote, die das Sharing und Pooling, die Schiene oder Zweiräder einbeziehen. Das Modul umfasst daher die Bezuschussung „eines breiten Spektrums an Mobilitätsmaßnahmen wie die Einführung von Diensträdern, Sharing-Angeboten, Mobilitätsbudgets, Radabstellanlagen oder Mobilitätsstationen“, teilt die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe mit.

Gefördert werden Investitionskosten in Einrichtungen sowie Sachkosten für Sharing- und Pooling-Angebote. Der Zuschuss beträgt dabei 50 Prozent der Netto-Investitionskosten bis maximal 10.000 Euro pro Einzelmaßnahme. Und: Um zunächst die Potenziale und Bedarfe für das Betriebliche Mobilitätsmanagement in Unternehmen zu ermitteln, ist auch schon die Beratung und Analyse förderfähig.

„Mit unserem Förderprogramm WELMO unterstützen wir seit Jahren sehr erfolgreich die notwendige Elektrifizierung des Wirtschaftsverkehrs, die wir brauchen, damit unsere Stadt bis 2045 klimaneutral werden kann. Mit der Erweiterung des Programms um ein neues Fördermodul sollen Unternehmen dabei unterstützt werden, auf eine nachhaltige und moderne Mobilität umzusteigen“, betont Dr. Severin Fischer, Staatssekretär für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Betriebe könnten damit nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten, sondern stärkten gleichzeitig auch ihre Attraktivität als Arbeitgeber beim Werben um Talente für Berlin.

Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen oder Selbständige. Die genauen Bestimmungen sind in der WELMO-Förderrichtlinie fixiert. Grundsätzlich wurde das Berliner Förderprogramm Anfang des Jahres bis zum 31.12.2025 verlängert. Mit der erneuten Verlängerung hatte die Senatsverwaltung im Februar bereits einige Änderungen eingeführt.

Zuvor noch zur Einordnung: Die WELMO-Förderung besteht seit Juli 2018 und umfasste anfänglich die Bezuschussung von E-Pkw. Mit einer 2021 beschlossenen ersten Verlängerung des Programms bis Ende 2023 hatte der damals noch rot-rot-grüne Senat den Fokus bei der WELMO-Förderung weg von den Pkw in Richtung Nutzfahrzeuge der Klassen N1 und N2 verschoben. Hintergrund war zwischenzeitlich eingeführte bundesweite Elektrobonus auf Elektro-Pkw. Im Dezember 2022 wurde das WELMO-Programm dann um die Förderung von elektrischen Inklusionstaxis sowie von Ein- und Umbauten von E-Taxis zu E-Inklusionstaxis erweitert. 

Genau bei den Inklusionstaxis setzte im Februar auch die größte Neuerung des nun schwarz-roten Senats an: Gemäß den neuen Regularien steigt der Fördersatz für die Anschaffung von Inklusionstaxis der Fahrzeugklasse M1 und M2 von bisher 25 auf 35 Prozent, zugleich wird die maximale Fördersumme von 15.000 Euro je Fahrzeug auf 25.000 angehoben.

Weiterhin gilt: Pkw der Klasse M1 werden ausschließlich für Unternehmen mit einer gültigen Taxikonzession zur Nutzung als Taxi gefördert – hier gibt es jedoch keine höheren Fördersätze, sondern nur für die Inklusionstaxis. Zudem wird die Umrüstung eines bereits angeschafften elektrisch betriebenen Pkw der Klasse M1 und M2 zum E-Inklusionstaxi gefördert. Die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe) unterscheidet nicht zwischen Batterie-elektrischen oder Brennstoffzellen-elektrischen Antrieben, beide Konzepte werden gefördert.

Neben den E-Taxis und E-Nutzfahrzeugen umfasst WELMO auch Leichtfahrzeuge, E-Roller und E-Bikes (S-Pedelecs, Pedelecs und Kleinkrafträder). Bis Ende 2025 werden Pedelecs nun mit 500 Euro gefördert.

berlin.de

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