Smatrics EnBW schließt Rollout von Bezahl-Terminals ab
Damit erfüllt der E-Mobilitätsanbieter bereits heute jene Anforderungen für bestehende HPC-Ladeinfrastruktur, die laut Verordnung erst ab dem 1. Januar 2027 verpflichtend wären. Denn dann muss auch der Bestand an Ladesäulen mit mehr als 50 kW über eine (kontaktlose) Karten-Zahlungsmöglichkeit verfügen. Für neu errichtete Ladesäulen gilt diese Vorgabe bereits seit dem 13. April 2024.
Das Joint Venture Smatrics EnBW (zum Betrieb der Schnelllader) nutzt dabei das von Smatrics entwickelte Direct Payment Terminal, das auf der Power2Drive 2024 vorgestellt wurde. Die AFIR-konforme Lösung für das Bezahlen und Abrechnen an der Ladesäule funktioniert hardwareunabhängig und cloudbasiert. Aktuell betreibt Smatrics EnBW knapp 500 Schnellladepunkte in Österreich. Und laut COO Hauke Hinrichs wurden bereits „beinahe alle HPC-Ladesäulen mit mehr als 150 kW Ladeleistung“ mit einem eigenen DPT ausgerüstet. „Die Bezahlung kann einfach und direkt an der Ladesäule mittels Kredit-, Debit- oder NFC-basierten Mobile Payment Lösungen erfolgen – zusätzlich zu den bestehenden Möglichkeiten via Ladekarte oder App“, so Hinrichs.
„Die einfache Nutzung und Preistransparenz sind entscheidend für die Akzeptanz der Elektromobilität“, sagt auch Thomas Landsbek, CEO der Smatrics EnBW. „Wir haben uns daher bewusst entschieden, nicht bis zum gesetzlichen Stichtag zu warten, sondern Kund:innen schon jetzt das komfortable, kontaktlose Bezahlen an allen Ultraschnellladesäulen zu ermöglichen – ob bei neu errichteten Standorten oder bereits in Betrieb befindlichen.“
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