Bestätigt: Regierung bringt Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge auf den Weg

Das neue Bundeskabinett hat im Eiltempo die ersten Fördermaßnahmen für Elektrofahrzeuge eingetütet. Als Teil eines größeren Steuer-Sofortprogramms sollen bald Sonderabschreibungen beim Kauf von E-Fahrzeugen gelten, auch teurere E-Dienstwagen von der 0,25%-Regelung profitieren – und: 2027 könnte auch das „Sozialleasing“ folgen.

eon ladestation ac wallbox 2024 3
Bild: E.ON / Malte Braun

Dass die neue Bundesregierung ein Gesetz mit kurzfristigen steuerlichen Rechtsänderungen anschieben will, war Anfang der Woche bereits durchgesickert: So zitierten mehrere Medien aus einem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums von Lars Klingbeil (SPD), wonach u.a. der Kauf von Elektrofahrzeugen für Unternehmen steuerlich attraktiver gemacht werden soll. Das bestätigt sich nun: Die Regierung aus CDU, CSU und SPD hat diese Passage als Teil des „Investitionsbooster“ beschlossen. Demnach soll eine degressive Abschreibung für jene Elektrofahrzeuge eingeführt werden, die Betriebe zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 neu anschaffen. Die Abschreibung beginnt mit einem Satz von 75 Prozent. Im Jahr nach dem Kauf sollen sich dann noch zehn Prozent absetzen lassen, im zweiten und dritten Folgejahr jeweils fünf Prozent, im vierten Folgejahr drei Prozent und im fünften Folgejahr zwei Prozent. Der Abschreibungszeitraum von sechs Jahren entspricht dabei laut der Regierung der regelmäßigen durchschnittlichen Nutzungsdauer.

Der Regierungsentwurf, der als größte Hebel zur Belebung der Wirtschaft zudem eine Abschreibung von 30 Prozent für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter und eine schrittweise Absenkung der Körperschaftsteuer vorsieht, muss nun noch im Bundestag und Bundesrat beraten und beschlossen werden. Ziel ist laut SPD ein Beschluss noch vor der Sommerpause Mitte Juli. Der Zeitplan ist also ambitioniert.

Ebenfalls in diesem Kabinettsbeschluss enthalten ist der Satz, dass sich „die Bemessungsgrundlage von E-Fahrzeugen beim Bruttolistenpreis von 70.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht“. Ergo will die Bundesregierung die Preisgrenze für die umgangssprachlich „0,25-Prozent-Regelung“ genannte Passage bei der Besteuerung von Elektro-Dienstwagen anheben: Künftig sollen E-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 Euro von der Regelung Gebrauch machen. Die letzte Anhebung von 60.000 auf 70.000 Euro erfolgte im Frühjahr 2024.

Zum Verständnis: Bei Verbrenner-Dienstwagen, die auch privat genutzt werden dürfen, kann die private Nutzung per Fahrtenbuch nachgewiesen und als geldwerter Vorteil versteuert werden – oder man wählt die Pauschale „Ein-Prozent-Regelung“, bei der ein Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert wird. Das Fahrtenbuch entfällt. Bei einem betrieblichen Fahrzeug, das privat genutzt werden kann und das keine CO2-Emissionen ausstößt (BEV, FCEV und bestimmte PHEV) werden nur 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises angesetzt. Und ist das Fahrzeug aktuell günstiger als 70.000 Euro Bruttolistenpreis, wird der Satz nochmals halbiert, sodass de facto nur 0,25 Prozent versteuert werden müssen.

„Wir kurbeln mit unserem Wachstumsbooster jetzt die Wirtschaft an. Damit sichern wir Arbeitsplätze und bringen Deutschland wieder auf Wachstumskurs“, kommentiert Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil den nun von der Regierung beschlossenen Entwurf – und spricht von einer ersten wichtigen Reform, um den Standort Deutschland international wettbewerbsfähiger zu machen. „Dafür führen wir Super-Abschreibungen von 30 Prozent pro Jahr bis 2027 ein und senken ab 2028 deutlich die Unternehmenssteuern. Wir setzen auf Investitionen und Innovationen: auch mit dem Booster für E-Mobilität und für die Forschung.“

Ein „Sozialleasing“ als direkte E-Auto-Förderung im Privatmarkt hat das Kabinett dagegen außen vor gelassen. Laut Isabel Cademartori, verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, gibt es bei diesem von der SPD vorangetriebenen Thema aber Bewegung: Gegenüber dem „MDR“ sagte sie, dass sich ihre Partei mit der Union darauf verständigt habe, dass beim Kauf eines E-Autos vor allem Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen unterstützt werden sollen: „Deswegen wollen wir ein soziales Leasingprogramm auf den Weg bringen. Das bedeutet, dass wir den Menschen mit sehr ermäßigten Leasingraten die Möglichkeit geben, ein kleineres E-Auto zu leasen.“ Dieses Programm könne aber erst 2027 auf den Weg gebracht werden, denn erst dann würden die dafür benötigten Mittel aus dem europäischen Klima-Sozialfonds zur Verfügung stehen.

Klar ist: Die nun auf den Weg gebrachten E-Fahrzeug-Förderungen sind vor allem auf gewerbliche Nutzer ausgerichtet. Private Verbraucher sollen indirekt profitieren, indem die von den Unternehmen gekauften E-Fahrzeuge in wenigen Jahren den Gebrauchtwagenmarkt unterfüttern. Eine Neuauflage der Kaufprämie für Private („Umweltprämie“), wie es sie hierzulande einige Zeit gab, ist laut Isabel Cademartori eher unwahrscheinlich.

bundesfinanzministerium.de, zeit.de, mdr.de

11 Kommentare

zu „Bestätigt: Regierung bringt Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge auf den Weg“
Frank W.
04.06.2025 um 13:19
Statt immer neuer Subventionen, sollten diese endlich abgebaut werden. Der Elektromobilitaetsreport der NOW zeigt Monat für Monat, dass BEVs nach kurzer Haltefrist ins Ausland gehen. Im verganenen Jahr betrugen Exporte 36% gemessen an BEV-Neuzulassungen. Nationale Subventionen für Neuwagen erhöhen die Margen der Autobauer, führen aber nicht zu den politisch festgelegten Bestandszahlen für 2030. Im Gegenteil, Autobauer können weiterhin höherpreisige Modellreihen in den Markt bringen, statt endlich auf kostengünstige Modelle zu setzen. https://elektromobilitaetsmonitor.de/datastory/elektromobilitaetsreport-04-2025-2/
MWF
05.06.2025 um 07:25
100%
Peter
04.06.2025 um 13:41
War der BEV Anteil bei Firmenwagen/Dienstwagen nicht ohnehin schon sehr hoch? Warum wird dann ausgerechnet diese Gruppe, die ca. 40% der Neuzulassungen ausmachen weiter hofiert, während für die übrigen 60% und vor allem die niedrigen Einkommensgruppen (in denen Firmenwagen quasi nonexistent sind) ignoriert? Ist etwa wieder die FDP an der Regierung? Wofür steht nochmal die SPD? Ach lieber nicht zu sehr aufregen, ist ja irgendwo doch gut für die Elektromobilität, aber...
e-Fan
05.06.2025 um 07:48
Sozialleasing erst ab 2027 - ein Schelm, wem da den Zeitplan von VW für E-Kleinwagen in den Sinn kommt…
Hans
05.06.2025 um 08:46
Ändert nichts an den grundlegenden Problemen, dem Ladekarten chaos, exorbitante Ladepreise. Da ist und bleibt das eFahrzeug nur für private mit Eigenheim, bzw. der Möglichkeit daheim zu laden interessant.
Dirk
05.06.2025 um 11:46
Das ist doch nicht mehr aktuell. Mit der EWE go Ladekarte kommt man sehr gut nicht nur in Deutschland zurecht und zahlt an die viele EWE go Stationen 52 Cent je kWh und 62 Cent an den anderen. Damit fährt man immer noch günstiger als mit einem Verbrenner. Und wenn man noch weniger zahlen will, z.B. 39 Cent je kWh dann kann man eines der vielen Abos zwischen 5 - 18 Euro pro Monat abschließen und bekommt Zugang zu dem entsprechenden Netz mit teilweise über 7.000 HPC-Ladestationen in Deutschland.
Dr. med. Peter Schwarzkopf
05.06.2025 um 09:24
Wird denn die Erhöhung des BLP für die 0,25%-Besteuerung auch rückwirkend gelten, also auch für Leasing-Bestand, oder auch erst ab 30.06.?
Jensen
05.06.2025 um 09:26
Die parallele Streichung jeglicher Subvention für Verbrennerfahrzeuge wäre dringend geboten und würde auch eine echte Lenkungswirkung bedeuten.
Prima, jetzt wird´s ein E
05.06.2025 um 12:37
Wunderbar, stand es doch schon im letzten Jahr in der Pipeline und ist durch den Regierungswechsel hinten runter gefallen. Das sollte damals auch Rückwirkend für 2024 sein. Jetzt verkauft das die SPD. Aber ist doch egal wer es macht, es wird Zeit.Kosten doch bei VW z.B. Passat und ID7 über 70k (aber ungefähr gleich), ist der Anreiz positiv für die e-Mobilität im großen Flottengeschäft.Da e-Fahrzeuge im Privatgebrauch aufgrund des Werteverfalls doch aktuell eher ein Gebrauchtwagen sind, passt das auch zusammen. Und dazu kommt, hier wird eh nur diskutiert, warum das alles nicht geht. Und das von Leuten, die noch nie ein E Auto gefahren sind.Von einem Kleinwagenbonus würden aktuell nur ausländische Hersteller und somit die nicht deutsche Wirtschaft profitieren. Ist es gut für einen wirtschaftlichen Effekt hier zu warten?Ich denke das ist ein guter Anfang und ein sehr guter Anreiz, mit 1-2 Jahren Verspätung. Ich bin mir aber auch sicher, wir in Deutschland finden auch wieder etwas zu nörgeln.
Dirk Liebern
06.06.2025 um 07:34
Es bleibt abzuwarten, ob diese Maßnahme eine Absatz fördernde Wirkung für elektrische Firmenfahrzeuge zeigen wird. Immerhin wird der Großteil der Firmenfahrzeuge nicht gekauft, sondern geleast. Bisher klingt es so, als ob im Falle von Leasing kein Abschreibungsvorteil für die Unternehmen entsteht.
WH
06.06.2025 um 16:01
Die Fahrzeuge werden ja von irgendeiner Leasing-Firma geleast. Diese kann sie als Eigentümer dann abschreiben.

Schreiben Sie einen Kommentar zu MWF Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert