Anträge erbeten: Bund fördert wieder E-Busse – unter Vorbehalt
Die neue schwarz-rote Bundesregierung initiiert eine neue Förderrunde für E-Busse – damit geht eine lange Durststrecke zu Ende. Projekt-Skizzen für geplante Beschaffungen oder Umrüstungen können bis 31. August 2025 hier eingereicht werden. Subventioniert werden Batteriebusse samt Oberleitungsbussen, Brennstoffzellenbusse (inkl. Range-Extender), die Umrüstung konventioneller Busse auf alternative Antriebe – sofern dies günstiger
oder kein passendes Modell am Markt verfügbar ist – sowie Lade-, Betankungs- und Wartungsinfrastruktur. Die Förderquoten entsprechen dabei den früheren Quoten. Dazu gleich mehr.
Zunächst zur Gemengelage: Mit der Förderung für E-Nutzfahrzeuge war es in Deutschland zuletzt kompliziert. Im Fall der E-Bus-Subventionen gilt die zugrundeliegende „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ des zuständigen Ministeriums zwar seit 2021 und bis Ende 2025. Doch das durch das KTF-Urteil ausgelöste Haushaltsbeben vor eineinhalb Jahren führte zu einer Blockade, sodass seitdem nur noch ein Restbudget an Verkehrsunternehmen ging. Wie es weitergeht, war angesichts der 2024 geplatzten Ampel-Regierung und des noch nicht beschlossenen Etats für 2025 lange unklar. Stets betont hatten die Entscheidungsträger lediglich, dass bestehende Projekte ausfinanziert werden.
Unter dem nun CDU-geführten Verkehrsministerium von Patrick Schnieder kommt nun der U-Turn: Ein neuer Förderaufruf ist der Auftakt zu einem „wettbewerblichen Vergabeverfahren“ und stellt Verkehrsunternehmen wieder ein höheres Förderbudget für E-Busse und Infrastruktur in Aussicht. Wie viel Geld die Regierung konkret reservieren will, nennt sie allerdings nicht. Ohnehin ist der Etat für 2025 ja noch nicht beschlossen. Insofern erfolgt der Aufruf auch nur „auf Grundlage des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2025 und steht unter dem Vorbehalt, dass die eingeplanten Mittel im parlamentarischen Verfahren beschlossen werden“. Noch könnte der Aufruf also im Nirvana enden, doch davon gehen die Verantwortlichen nicht aus – und kündigen recht selbstsicher an: „Die Bewilligung der Projekte erfolgt nach Inkrafttreten des Bundeshaushaltsgesetzes im Herbst 2025.“
Kommen wir zu den Kriterien für die neuen Subventionsrunde: Förderberechtigt sind zunächst einmal Verkehrsunternehmen und weitere Anwender der Busbranche, wie es heißt. Bei neuen E-Bussen entsprechen die förderfähigen Ausgaben wie bisher den Investitions-Mehrausgaben gegenüber einem vergleichbaren Diesel. Hier gilt weiter eine Förderquote von bis zu 80 Prozent. Für die Lade-, Betankungs- und Wartungsinfrastruktur gewährt der Bund eine Förderquote von bis zu 40 Prozent. Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) „ist eine Erhöhung der Förderquote um 20 % bzw. 10 % möglich, sofern das Vorhaben andernfalls nicht durchgeführt werden kann“, schreibt das Ministerium.
Auch bei der Umrüstung sind bis zu 80 Prozent der Mehrausgaben förderfähig, die in diesem Fall konkret die Arbeiten am Fahrzeug beinhalten und so „als Ganzes darstellbar“ sind. Aber: „Nur die Ausgaben in direkter Verbindung mit der Umrüstung hin zu einem alternativen Antrieb sind förderfähig“, betont das Ministerium. Und es gibt hier ebenso wie bei den Neuanschaffungen Deckelungsbeträge.
Die Förderung ist grundsätzlich auf 15 Millionen Euro pro Skizzeneinreicher (Busse inklusive Infrastruktur) begrenzt – und nach dem positiven Bescheid müssen die Betriebe sicherstellen, dass die Ausschreibung der Busse innerhalb von 6 Monaten und die verbindliche Bestellung der Busse binnen 12 Monaten erfolgt. Im Kleingedruckten gibt es noch mehrere weitere Einschränkungen etwa zur Nutzungsdauer, zum Nutzungsort (in Deutschland) oder zur Verwendung von erneuerbarem Strom bzw. zum Anteil von erneuerbarem Wasserstoff. Bei der Umrüstung muss zudem „eine weitere Lebensdauer bzw. Fahrleistung des von mindestens 8 Jahre oder 600.000 km“ gewährleistet sein.
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt wie auch in früheren Runden in einem wettbewerblichen Verfahren. Die eingereichten Projektskizzen werden etwa auf Basis ihrer CO2-Vermeidung, Einsatzkontexte, Elektrifizierungsquoten und ihres Förderbedarfs geprüft. Schon vorneweg schreibt das Verkehrsministerium, dass maximal 80 Prozent der eingegangenen Skizzen zur Antragseinreichung aufgefordert werden. Die Priorisierung erfolgt der Projekt-Skizzen erfolgt dabei separat nach Technologiepfad, also getrennt nach FCEV- und BEV-Antrieb. Wer Fahrzeuge beider Antriebsarten gefördert haben möchte, muss entsprechend zwei Skizzen einreichen.
Seine Prioritäten macht das Ministerium im Förderaufruf auch bereits klar. So werden die Bundesmittel vorrangig für ÖPNV-Anwendungen reserviert und erst anschließend bei übrigen Mitteln auch anderen Verkehren (etwa Fern-, Gelegenheits- oder Werksverkehren) zugewiesen. Auch erhalten Unternehmen mit noch keinen oder kaum E-Bussen in der Flotte den Vortritt vor Busbetreibern mit schon vielen Elektro-Fahrzeugen im Fuhrpark.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder betont: „Saubere Mobilität für alle – dafür brauchen wir klimafreundliche Technologien und einen starken öffentlichen Nahverkehr. Der neue Förderaufruf bringt mehr klimaneutrale Busse auf die Straße – und das flächendeckend.“ Damit leiste man nicht nur einen konkreten Beitrag zur Erreichung der Klimaziele, sondern schaffe auch moderne, leise und saubere Mobilität für die Menschen vor Ort.
Wer sich in allen Details über die Förderung informieren will, kann an einem vom Verkehrsministerium organisierten Online-Seminar zur Förderung teilnehmen – am 15. Juli 2025 von 14 bis 15 Uhr. Anmeldung hier. Klar ist bereits: Wer grünes Licht für seine Skizze erhält, muss bis Anfang Oktober einen vollständigen Antrag einreichen. Diese selbst aus Sicht des Ministeriums „kurze Einreichungsfrist“
resultiert aus dem Auslaufen der Förderrichtlinie zum Jahresende sowie „dem Bestreben einer schnellen Umsetzung der im Koalitionsvertrag beschlossen Maßnahmen“.
Die Richtlinie zur „Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ gibt es wie eingangs erwähnt seit 2021. Insgesamt wurden seitdem deutschlandweit etwa 250 kommunale und private Verkehrsunternehmen mit einem Gesamtvolumen von 1,2 Milliarden Euro unterstützt. Dadurch kommen rund 3.500 Elektrobusse mit Batterie und Brennstoffzelle gefördert auf die Straße, von denen zwar der Großteil bestellt, aber noch nicht in Gänze ausgeliefert ist.
Die meisten bisherigen Fördernehmer haben für ihre Beschaffungen einstellige Millionen-Beträge erhalten. Es gibt aber auch weitaus höhere Zuschüsse für sehr große Akteure der Branche, etwa für die Berliner Verkehrsbetriebe (insgesamt 187,6 Millionen Euro), die Hamburger Hochbahn (97,2 Mio. Euro) oder die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein (58,4 Mio. Euro) Mit seinen Geldern unterstützte das Ministerium bereits seit 2021 nicht nur die reine E-Bus-Beschaffung, sondern auch den Infrastrukturaufbau und Machbarkeitsstudien.
bmv.de, foerderportal.bund.de
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