WELMO: Neue Förderung soll mehr Lademöglichkeiten für Mieter schaffen
Grundlage hierfür ist ein neues Fördermodul im WELMO-Förderprogramm der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Dieses richtet sich an Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsgenossenschaften sowie Ladeinfrastrukturanbieter, die in Kooperation mit Wohnungsunternehmen den Ladeinfrastruktur-Aufbau auf Stellplätzen an deren Wohngebäuden planen.
Die Ladesäulen müssen allerdings geteilt genutzt werden können. Dies bedeutet, dass diese öffentlich zugänglich sind oder mindestens einem bestimmten Personenkreis zur Verfügung stehen, etwa mehreren Mietparteien (mindestens zwei pro Ladestation). Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Ladeeinrichtung ausschließlich einer einzelnen Partei zugeordnet ist.
Die Höhe der Förderungen ist jedoch abhängig von der Kostenart sowie der Größe des Unternehmens. Für AC-Ladepunkte werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben übernommen – maximal jedoch 2.500 Euro pro Ladepunkt. Bei DC-Ladepunkten liegt der Fördersatz ebenfalls bei bis zu 50 Prozent, die maximale Fördersumme beträgt hier 30.000 Euro pro Ladepunkt.
Doch auch die Grundinstallation, wozu unter anderem Montage, Fundamente, Verteilerschränke, Kabelführungen, Last-/Energiemanagementsysteme oder Brandschutzmaßnahmen zählen, ist förderfähig. Hierfür können bis zu 40 Prozent der Kosten, maximal jedoch 50.000 Euro, erstattet werden. Zusätzlich wird der Netzanschluss gefördert: an das Niederspannungsnetz mit bis zu 50 Prozent (max. 5.500 Euro) und an das Mittelspannungsnetz ebenfalls mit bis zu 50 Prozent, maximal jedoch 55.000 Euro.
„Grundsätzlich dürfen die geförderten Maßnahmen nicht zur Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben oder privatrechtlichen Verpflichtungen, insbesondere des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 354) in der zum Zeitpunkt der jeweiligen Antragstellung jeweils geltenden Fassung, dienen“, heißt es in der Förderrichtlinie. Ausgeschlossen wird dies allerdings auch nicht.
„Das neue Fördermodul in WELMO ist ein aktiver Beitrag zur Mobilitätswende in Berlin. Wir unterstützen damit ganz zielgerichtet Wohnungsunternehmen dabei, Ladepunkte in Mietquartieren aufzubauen. Rund 85 Prozent der Berlinerinnen und Berliner leben zur Miete und wir wollen die E-Mobilität bis zu ihrer Haustür bringen“, so Franziska Giffey, Bürgermeisterin und Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe in Berlin.
„Mit der Erweiterung des Förderangebots WELMO stärkt das Land Berlin gezielt den Ausbau der Ladeinfrastruktur und unterstützt ab Mitte Juli auch Wohnungsunternehmen, -baugesellschaften, -genossenschaften sowie deren Tochter- und Konzerngesellschaften bei der Umsetzung neuer Ladesäulen. Die Kombination aus Fahrzeugförderung, Ladeinfrastruktur und individueller Beratung unterstreicht den ganzheitlichen Ansatz Berlins für eine zukunftsfähige, gewerbliche Mobilität“, ergänzt Dirk Maass, Geschäftsführer von IBB Business Team.
Mit dem Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) unterstützt das Land Berlin seit 2018 die Elektrifizierung des Wirtschaftsverkehrs. Gefördert werden Beratungsgespräche, elektrisch betriebene Fahrzeuge wie E-Nutzfahrzeuge, E-Taxis, Batterie-elektrische Klein- und Leichtfahrzeuge, E-Roller, Pedelecs und S-Pedelecs, sowie Normal- und Schnellladeinfrastruktur auf privaten sowie privaten öffentlich zugänglichen Flächen. „WELMO erfreut sich seit seinem Start einer großen Nachfrage und wird gut angenommen“, heißt es. Mit Stand 01.07.2025 wurden 7.300 E‑Fahrzeuge, davon 927 Taxis, rund 2.070 Ladepunkte und mehr als 170 Elektromobilitätsberatungen beantragt.
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