Hessen legt Förderprogramm für E-Taxis auf

Die Neuanschaffung von strombetriebenen Taxis wird in Hessen ab sofort pauschal mit 5.000 Euro bezuschusst. Auch gebrauchte E-Taxis und Ladeinfrastruktur fördert das Land. Gebilligt werden die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs – also nach dem sogenannten Windhund-Prinzip.

Bild: Nio

Das Land Hessen macht publik, rein elektrische Wagen der Fahrzeugklasse M1 zu fördern, die im regulären Taxibetrieb eingesetzt werden. Für Neuwagen winken Zuschüsse von 5.000 Euro, für Gebrauchtfahrzeuge (Erstzulassung ab 2024) noch 2.500 Euro. Ergänzend gewährt die Landesregierung 2.500 Euro pro Schnelllader (ab 50 kW aufwärts) sowie 500 Euro für „Normallader“ mit einer Ladeleistung zwischen 11 und 49 kW. Für die Folierung werden weitere 250 Euro als Pauschale pro Fahrzeug gewährt.

Wichtig: Die Mittel sind nur für Antragsteller mit gültiger Taxilizenz in Hessen gedacht. Keine Gelder gibt’s dagegen für Fahrdienste wie Uber und Co. Als eine der Grundvoraussetzung für die Zuschüsse wird verlangt, dass die E-Taxis von den Taxibetrieben mindestens fünf Jahren gehalten werden. Anträge werden bis zum 15. November 2025 bei der Hessen Agentur entgegengenommen. Die voraussichtliche Fahrzeuglieferung ist nicht auf das laufende Jahr beschränkt, sondern darf auch im Jahr 2026 erfolgen.

Die Förderung wird dem Land Hessen zufolge nach der Reihenfolge des Antragseingangs gewährt – und zwar so lange, bis die Fördermittel erschöpft sind. Zur Höhe des Budgets macht die Landesverwaltung dabei keine Angaben. Erwähnt wird nur, dass die Förderung ausschließlich aus Mitteln des Haushaltsjahres 2025 gewährt wird. Explizit ausgeschlossen von der Subvention sind teilelektrifizierte Fahrzeuge wie Plug-in-Hybride. Außerdem betont das Land, dass nur nur Fahrzeuge bezuschusst werden, „die für den Taxibetrieb konzessioniert sind/werden und bisherige Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ersetzen“.

Interessant noch: Pro Antragsteller können beliebig viele Fahrzeuge und Ladepunkte geltend gemacht werden: „Eine Vorgabe hinsichtlich einer Mindest- oder Maximalanzahl von Fahrzeugen und Ladepunkten besteht nicht. Ebenso wird keine Auflage hinsichtlich einer jährlichen Mindestfahrleistung gemacht“, schreibt die Landesverwaltung.

taxi-times.com, innovationsfoerderung-hessen.de

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