vw bidirektionales laden für interview
Bild: Volkswagen

Bund ebnet Weg für bidirektionales Laden

Der Bundestag hat überraschend eine wichtige Entscheidung zur bisherigen Mehrfach-Belastung von Strom beim bidirektionalen Laden getroffen. Die Netzentgelte bei der Zwischenspeicherung entfallen künftig. Experten sehen einen wichtigen Beschluss für die Zukunft von Vehicle-to-Grid.

Am Donnerstagabend hat der Bundestag den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“ beschlossen. Nicht nur der Titel ist komplex, in dem Gesetzestext geht es nicht minder kompliziert weiter. Alleine das Dokument mit den Änderungen zu Strompreisen, Gasversorgung und Co. ist über 250 Seiten lang.

In der Beschlussfassung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie, die von der schwarz-roten Koalition beschlossen wurde und die electrive vorliegt, ist bei der Sitzung in dieser Woche auf Seite 149 eine wichtige Änderung aufgenommen worden. „Die Freistellung nach Satz 1 wird nur gewährleistet, soweit die elektrische Energie zur Speicherung in einem elektrischen, chemischen, mechanischem oder physikalischen Stromspeicher aus einem Transport- oder Verteilnetz entnommen und die zur Ausspeisung zurückgewonnene Energie zeitlich verzögert wieder in dasselbe Netz eingespeist wird; § 21 des Energiefinanzierungsgesetzes gilt entsprechend.“

Das heißt: Wird Strom aus dem Netz entnommen, gespeichert und später wieder ins Netz eingespeist, wird dieser Strom gemäß der neuen Rechtslage von den Netzentgelten und Stromsteuer ausgenommen – etwa bei stationären Speicherbatterien und eben auch bidirektional ladenden Elektroautos. Bisher werden bei E-Autos das Netzentgelt und Stromsteuer in voller Höhe berechnet. Denn Elektroautos sind derzeit aus rechtlicher Sicht eben Autos und keine Batteriespeicher, weshalb sie nicht von diesen rechtlichen Regelungen profitieren konnten. Beim bidirektional ladenden E-Auto wurde der Strom bisher also doppelt besteuert: Beim Kauf (also dem Bezug aus dem Netz) und dem Verkauf (wenn der Strom wieder ins Netz eingespeist wird). Das hat Vehicle-to-Grid-Anwendungen (V2G) bisher wirtschaftlich völlig unattraktiv gemacht.

Wird BiDi-Laden jetzt zum Geschäftsmodell?

Wichtig ist bei der Neufassung auch der letzte Halbsatz mit Verweis auf § 21 des Energiefinanzierungsgesetzes, wie in den Erläuterungen auf Seite 248 des Dokuments klar wird. „Die Anpassung ermöglicht, dass die Regelung auch auf Stromspeicher anzuwenden ist, die nur einen Teil des ausgespeicherten Stroms wieder in dasselbe Netz einspeisen. Dies ermöglicht es
den Betreibern der Stromspeicher, anteilig wieder ins Netz eingespeiste Strommengen wirtschaftliche vermarkten zu können, da sie für diese Strommengen von der Netzentgeltbefreiung Gebrauch machen können. Durch den eingefügten Verweis auf § 21 des Energiefinanzierungsgesetzes kommen die dort in den Absätzen 1 bis 4a geregelten Bestimmungen entsprechend für die anteilige Befreiung von den Netzentgelten zur Anwendung. Der Verweis auf § 21 des Energiefinanzierungsgesetzes führt insbesondere dazu, dass auch bidirektional genutzte Ladepunkte für Elektromobile entsprechend einem Stromspeicher einbezogen werden“, heißt es dort.

Spezifische Regelungen, die das bidirektionale Laden betreffen, haben bisher kaum Eingang in das deutsche Recht gefunden – § 21 des Energiefinanzierungsgesetzes war bisher die Ausnahme. Werden die stationären und in Elektroautos verbauten Energiespeicher jetzt steuerlich gleichgestellt, wird das bidirektionale Laden potenziell auch wirtschaftlich attraktiv – und damit zu einem lohnenden Geschäftsmodell.

In der Ladeinfrastruktur-Branche ist die Freude unter den Unternehmen, die sich bereits lange für das bidirektionale Laden einsetzen, entsprechend groß. Denn: Derzeit läuft auch noch das Konsultationsverfahren zur „Fest­le­gung zur Mark­tin­te­gra­ti­on von Spei­chern und La­de­punk­ten“ (MiS­peL) der Bundesnetzagentur. Darin ist auch eine Pauschaloption vorgesehen, bei der in Haushalten mit eigener PV-Anlage, Stromspeicher und/oder Ladepunkt „ins Netz eingespeiste Strommenge auf Basis bestimmter Rahmenumstände und im Rahmen bestimmter Größenordnungen schlicht und sehr pauschal die Eigenschaft ‚förderfähig‘ oder ‚saldierungsfähig‘“ zuweisen können. Dadurch braucht man keinen zweiten Stromzähler und es ist „nur ein minimaler Messaufwand erforderlich, um Solarerzeugung, Stromspeicher und Ladepunkte unter Wahrung der grünen Eigenschaften flexibel am Markt nutzen zu können“, wie es die Bundesnetzagentur ausdrückt. Denn auf Basis der Pauschaloption sollen auch Misch-Strom-Speicher genutzt werden können, die sowohl Solarstrom als auch Netzbezugsstrom zur Einspeicherung verbrauchen. Innerhalb weniger Monate dürften also zwei wichtige Neuerungen in Kraft treten!

In der Kombination dieser beiden Vorgänge – dem Wegfall der Doppelbelastung und die Pauschaloption – im Laufe des kommenden Jahres wären tatsächlich einige große Hürden für den einfachen Einsatz des bidirektionalen Ladens wohl ausgeräumt. Sofort mit entsprechenden Angeboten zu rechnen ist aber nicht. Wie Experten gegenüber electrive angaben, dürfte es wohl neun bis zwölf Monate dauern, bis die neuen Vorgaben in den IT-Systemen der Netzbetreiber berücksichtigt seien. Und: Es braucht immer noch ein Smart Meter, um das bidirektionale Laden wirklich nutzen zu können.

Wenn nun aber die regulatorischen Rahmenbedingungen attraktiver werden, wird der großflächige Einsatz in Deutschland auf alle Fälle wahrscheinlicher. Bisher gab es viele Insel-Lösungen am Eigenheim oder kleinere Vehicle-to-Load-Anwendungen in Pilotprojekten. Künftig aber könnte das bidirektionale Laden dann wirklich große Effekte haben – wenn bei V2G Strom im großen Maßstab ins Netz eingespeist werden kann. Und für die Kunden dürfte sich das lohnen: Eine in der vergangenen Woche veröffentlichte Agora-Studie geht von einem Erlöspotenzial von bis zu 500 Euro im Jahr 2030 aus.

Ein voller Erfolg für die Ladeinfrastruktur ist die Gesetzesnovelle aber nicht: Im Energieausschuss wurde ein Antrag der Grünen, wonach das Antragsverfahren eines Netzanschlusses vollständig digitalisiert und über automatische Schnittstellen möglich gemacht werden soll, abgelehnt. Gerade Betreiber von Schnellladenetzen haben wiederholt die innerhalb von Deutschland sehr unterschiedlichen und meist intransparenten Antragsverfahren bei Netzanschlüssen kritisiert. Aber irgendwas ist ja immer.

In einer ersten Reaktion begrüßt der VDA den Bundestags-Beschluss. „Das bidirektionale Laden ist eine zentrale Zukunftstechnologie – für die Attraktivität der E-Mobilität ebenso wie für ein erneuerbares, flexibles Energiesystem. Es ist deshalb ein starkes Zeichen und ein wichtiger Beitrag für den Erfolg der E-Mobilität, dass der Bundestag jetzt einige zentrale Voraussetzungen für die erfolgreiche Markteinführung des bidirektionalen Ladens geschaffen hat“, sagt Geschäftsführer Marcus Bollig. „Offen bleibt jedoch unverständlicherweise, warum die Abschaffung der stromsteuerlichen Doppelbelastung im Anwendungsfall Vehicle-to-Grid (V2G) zunächst auf Nutzer mit eigener Photovoltaikanlage begrenzt bleiben soll. Die Empfehlung des Finanzausschusses, weitere Vereinfachungen im Stromsteuerrecht für Vehicle-to-Grid zu prüfen, sollte daher zügig aufgegriffen und entsprechend umgesetzt werden.“

bundestag.de (Abstimmung), bundestag.de (Ausschussvorlage), vda.de (Reaktion)

23 Kommentare

zu „Bund ebnet Weg für bidirektionales Laden“
sig
14.11.2025 um 07:31
Die dt. Ingenieurskunst konnte schon in den 1960ern flexible Verbraucher entsprechend der Stromerzeugung steuern. Rundsteuersignal. Warum nutzen Bürokraten und Monopolisten dies heute nicht??
Martin Flückiger
14.11.2025 um 07:55
Auf diese Nachricht warte ich schon lange. Endlich haben mal die gewonnen, die was davon verstehen. Ein toller Tag!
Elektromobilist
14.11.2025 um 07:59
„..irgendwas ist ja immer.“ So true! Das ganze Gesetzgebungsverfahren rundum Stromnetze u.a. zur Verhinderung des Smart Meter Rollouts ist ein Musterbeispiel wie deutsch-preußische Bürokratie alles aber auch alles erschwert und die Modernisierung des Landes bremst. Wenn gar nix mehr hilft, dann ziehen die Alarmisten und Bedenkenträger noch die roten Karten Brandschutz oder Bauvorschrift. Es ist einfach zum Davonlaufen wie wir uns hier in Deutschland selbst im Weg stehen.Wünsche Mobility House und anderen Pionieren zu dem Thema maximale Durchhaltekraft denn Bidi-laden ist die Chance, Verkehrs -und Energiewende clever miteinander zu verknüpfen.
Inge Nieur
14.11.2025 um 08:35
Bei einem Preis von 1 €/kWh wird Elektromobilität wirtschaftlich sehr unattraktiv, vor allem wenn man die Batterie-Lebensdauer und die Anschaffungskosten berücksichtigt. Lass uns die Rechnung kurz nachvollziehen: Auto: 70.000 € Batteriegröße: 70 kWh Zyklen: ca. 1.000 Ladezyklen (realistisch für viele Lithium-Ionen-Batterien) Gesamte Energie über Lebensdauer: 70kWh"×1.000=70.000 kWh Kosten pro kWh (nur Batterieanteil): 70.000€ /70.000 kWh =1€/kWh Das bedeutet: Selbst ohne Stromkosten (!) liegt der reine Batterie-Anteil bei 1 €/kWh. Wenn Strom zusätzlich 1 €/kWh kostet, reden wir über 2 €/kWh Gesamtkosten, was für viele Nutzer teurer als Benzin wäre.
M. Menge
14.11.2025 um 10:52
Ich würde sagen: sie sollten sich mal informieren wie es wirklich ist.
Maike
14.11.2025 um 10:43
Die tatsächlichen Kosten für einen komplett montierten 70-kWh-Akkupack (inkl. Gehäuse, Kühlung, Batteriemanagementsystem) liegen aktuell bei etwa 120 € bis 200 € pro kWh. - Gesamtkosten 70 kWh-Akku 10.500 €Die Annahme, dass die Batteriekosten 70.000 € betragen, ist um den Faktor 6,7 zu hoch. ​ Realistische Gesamtenergie-Lebensdauer (Durchsatz) ermitteln ​Die Angabe von 1.000 Zyklen ist ein oft konservativ angegebener Wert. Die Lebensdauer wird realistischer anhand des garantierten Energiedurchsatzes (Total Energy Throughput in kWh oder MWh) gemessen. ​Ein Zyklus entspricht in der Praxis selten einer vollständigen 100 %-Entladung (Depth of Discharge, DoD). Die tatsächliche MWh-Durchsatzleistung ist oft das relevantere Maß.Realistische Zyklenzahl Mindestens 2.500 Zyklen Moderne LFP-Zellen können leicht 3.000+ Zyklen erreichen. Gesamte Energie über Lebensdauer 175.000 kWhDie angenommene Lebensdauer von 70.000 kWh im Kommentar ist um den Faktor 2,5 zu niedrig angesetzt.Korrekter Batterie-Kostenanteil pro kWh Der korrekte Kostenbeitrag der Batterie zur gefahrenen Kilowattstunde (Degradationskosten) ergibt sich aus: $$ \text{Degradationskosten pro kWh} = \frac{\text{Gesamtkosten des Akkus}}{\text{Gesamter Energiedurchsatz (kWh)}} $$Der reine Batterieanteil liegt demnach bei etwa 6 Cent/kWh.Die Annahme, dass Elektromobilität durch Kosten von 2 €/kWh unattraktiv wird, ist nicht haltbar. ​Bei realistischen Werten kostet die Energie pro Kilowattstunde (inkl. Batterieabnutzung (6 Cent)) in Deutschland aktuell etwa 30 Cent.
Bege Reinhard
14.11.2025 um 10:31
Unfassbar! Wie kann man nur so viele falsche Annahmen verknüpfen und sich so lächerlich machen. Elektroautos fahren schon 1Mio km und wenn es nur 900.000 wären spielt das keine Rolle wenn ich den Strom vom Dach für 5 Cent hole oder bei flexieblen Stromtarifen vollautomatisch für unter 20 Cent tanken kann.
Maike
14.11.2025 um 10:11
Deine Rechnung basiert auf falschen Annahmen!
Peter
14.11.2025 um 09:56
Die Rechnung verwirrt mich massiv: Wo kommen die 1€/kWh Strom her? Warum rechnest du die Investitionskosten (Batterie) nochmal zusätzlich in die Betriebskosten mit ein? Warum 70k für ein BEV mit 70 kWh Akku (vgl. ID7 pro ab 55k für 77 kWh Akku? Mit was vergleichst du überhaupt? Dem Benzinpreis von heute unverändert auf 2035 übertragen?
Micha
14.11.2025 um 09:48
Deine Argumentation greift aber zu kurz: - Preis des Autos ist ziemlich hoch und Zyklenzahl sehr konservativ angenommen - Du kaufst ein Auto und benutzt es in erster Linie zum Fahren, deshalb kannst du nicht den kompletten Preis auf den Akku runterbrechen, sondern nur den entsprechenden Bruchteil - Viele Autos werden niemals die maximale Laufzeit des Akkus erreichen, diese "überschüssige Kapazität" kann also quasi gratis genutzt werden, da sie eh da ist - Eine schonende bidirektionale Ladung mit geringer Leistung und in moderatem SoC-Bereich trägt kaum zur zyklischen Alterung bei - Im Falle von LFP alles noch mal deutlich rentabler
RH
14.11.2025 um 09:48
Die positive Betrachtung lautet: 1. Der Batterieanteil beträgt maximale ein Drittel der Anschaffungskosten. 2. Die in vielen Fahrzeugen verbauten LFP-Zellen kommen auf 3.000 Ladezyklen. 3. Wer an Stelle eines Verbrenners ein E-Auto kauft, kann dieses als (zusätzlichen) Batterspeicher bei vorhandener PV-Anlage nutzen. ... und plötzlich schaut ihre Berechnung ganz anders aus.
E. Wolf
14.11.2025 um 08:44
Und im Gegensatz dazu ist V2H (vehicle-to-home) ist komplett unkompliziert, keine Dritten, keine Verträge und keine regulatorischen Hürden (Drucksache 20/14985 vom 14.2.2025, 3. Seite Mitte)
Richard
14.11.2025 um 10:52
ist es bei vehicle to home eigentlich unerheblich wo der Strom geladen wurde. Wäre es zum Beispiel legal das Auto an einer Inselanlage tagsüber zu laden (zum Beispiel im Schrebergarten) und nachts im Haus einzuspeisen? Wie wäre das bei vehicle to grid?
E. Wolf
14.11.2025 um 13:06
V2H: kein Problem V2G: nein
erFahrer
14.11.2025 um 09:14
Prima. Ob jetzt nach dem jahrelangen wirtschaftlichen Bau von Dach-PV-Anlagen nun die 2. Phase der EE kommt, dem Bau privater Speicher ,wird sich zeigen. Wünschenswert ist es schon aus sozialpolitischen Gründen. Speicher passen auch zur Mietimmobilie und anderer solar nicht nutzbarer Liegenschaften Offen bleibt, wie kommt der Strom vom Solarfeld in die naheliegenden Gebäude (Energiesharing) denn an der Strombörse zu kaufen und verkaufen wird schon ein Geschäftsmodell, aber wohl weniger für die welche den Speicher (ob mit und ohne Räder) ihr Eigen nennen. Bemerkenswert ist schon auch wie synchron das jetzt mit der Einführung des BMW iX3 - Neue Serie und dem dazu passenden E.ON BDL-Stromvertrag zusammen geht.
Elektromobilist
14.11.2025 um 09:31
Das dachte ich auch sofort. BMW VW Mercedes sitzen direkt beim Kanzler im Büro und gehen sogar an sein Telefon: bitte dazu unbedingt ansehen „Die Anstalt“ im ZDF: https://www.zdf.de/video/shows/die-anstalt-104/die-anstalt-vom-7-oktober-2025-100
Robert Maier
14.11.2025 um 09:18
Allein die Änderungen haben einen Umfang von 250 Seiten! So viel zum Thema "Bürokratieabbau! V2G ist in erster Linie für die Energieversorger interessant, da sie den privaten Speicher im Pkw nutzen können um Spitzen abzubauen und bei Unterversorgung wieder anzuziehen. Wo wird in dem Gesetz V2H geregelt? Das würde dem Eigentümer des Fahrzeuges mehr nutzen. Zumal, wenn er über eine PV-Anlage verfügt. Darüberhinaus würde es bestimmt die Bereitschaft sich ein E-Auto zuzulegen erhöhen!
Matthias Schlegel
17.11.2025 um 09:44
Was muss bei V2H konkret noch geregelt werden?
E. Wolf
14.11.2025 um 19:48
Bei V2H bedarf es keiner weiteren Regelung, es gibt schlicht keine regulatorischen Hürden (vg. Drucksache 20/14985 vom 14.2.2025, 3. Seite Mitte) und damit der Notwendigkeit. Das eAuto verhält sich wie ein (2.) Heimspeicher.Sofern eAuto's die CCS/DC-Schnittstelle freigeben würden (so wie bei CHAdeMO) könnte V2H sofort (!!!!) umgesetzt werden. DC-BiDi-Wallbox, entsprechen im Prinzip "PV-Wechselrichtern", zzgl. CCS Stecker und etwas anderer Software, absolut kein Hexenwerk, wären morgen zu kaufen.Das Reden über BiDi/V2G verdrängen sehr geschickt die extem einfache, schlanke Umsetzung von V2H.Das Gute ist, auch V2G benötigt die CCS/DC-Schnittstelle und damit kann zeitgleich V2H seitens der Käufer umgestzt werden. Ganz großer Vorteil: Es sind keine Verträge mit Dritten und/oder Verpflichtungen erforderlich.Und bei V2H ist auch kein sog. SmartMeter erforderlich - damit kein warten bei der Realisierung.
Frank
14.11.2025 um 10:43
V2G eher uninteressant für Eigenheimbesitzer mit eigener PV-Anlage. Die erwähnte Agora Studie rechnet explizit nicht mit den Invest- /Betriebskosten. Kein Wunder, dann bemerkt derjenige, der alles zahlen soll (Auto, Wallbox, PV-Erweiterung, Batterienutzung) , das bei V2G alle verdienen außer man selbst. Jetzt kommt auch noch der TÜV Verband aus den Löchern gekrochen, der das alles schön überwachend begleiten möchte, wahrscheinlich kostenpflichtig. Behaltet Euren Strom (V2H) und nutzt ihn selbst. Jede nicht vom Versorger teuer eingekaufte KWh ist Euer Sparpotential, mehr geht nicht. Dann rechnet sich das dann irgendwann auch.
R.Brand
14.11.2025 um 12:22
Ich würde das bidirektionale Laden erst mal dafür nutzen den Eigenverbrauch abends und nachts aus dem Auto zu versorgen (tagsüber gibts meist genug von der PV) und so auf einen extra Stromspeicher im Haus zu verzichten. Sobald das möglich ist..
Eride
14.11.2025 um 16:08
Für die Netzbetreiber und OEMs sicher eine super Sache, für mich persönlich wäre funktionierendes V2H aber viel wichtiger und interessanter als V2G.
G. Alfi
18.11.2025 um 18:08
Ich werde in den nächsten Wochen ein neues E-Auto bestellen. Welche Zusagen bezüglich möglichem Bidirektionalen Laden muss mir der Verkäufer vor dem Kaufvertrag geben? Mit welchen Zusatzkosten (habe bereits eine 12KW-PV-Anlage) muss ich rechnen?

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