Gesetzgebung final: Mautbefreiung für E-Lkw kann in Kraft treten

Die Mitte November vom Deutschen Bundestag beschlossene Verlängerung der Mautbefreiung für emissionsfreie Lkw bis 30. Juni 2031 wurde jetzt durch das Vierte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit kann die Regelung im neuen Jahr in Kraft treten.

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Bild: Toll Collect

Mit dem Änderungsgesetz wird die schon bestehende Mautbefreiung für emissionsfreie Lkw über den 31. Dezember 2025 hinaus verlängert. Damit nutzt Deutschland den vollen Zeitraum der Befreiungsmöglichkeit der europäischen „Eurovignetten-Richtlinie“ aus. In anderen EU-Staaten werden E-Lkw unter Umständen gar nicht, teils nicht so lange oder nicht vollumfänglich von der Maut befreit. Konkret gilt nun, dass E-Lkw ab 4,25 Tonnen bis Mitte 2031 mautbefreit sind. Für Nutzfahrzeuge unter 4,25 Tonnen gilt die Befreiung sogar dauerhaft.

Grundsätzlich sind in Deutschland alle Verbrenner-Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen mautpflichtig. Handwerksfahrzeuge sind dabei unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder kommentiert: „Mit der Verlängerung der Mautbefreiung bis Mitte 2031 geben wir dem Markthochlauf emissionsfreier Lkw einen ordentlichen Schub. Die Unternehmen haben nun Planungssicherheit und der Umstieg auf emissionsfreie Lkw bleibt attraktiv.“

Eine weitere Änderung des Gesetzes betrifft die Registrierung für die Maut: So wird es ab Anfang 2026 zusätzlich zur automatischen Einbuchung mittels Fahrzeuggerät und der manuellen Einbuchung über Internet oder App eine weitere teilautomatische Einbuchungsmöglichkeit für Fahrten innerhalb Deutschlands geben. Dafür wird die Strecke während der Fahrt unter Verarbeitung der Positionsdaten eines Mobilgerätes (z. B. eines Smartphones) gebucht. Als Einbuchungskanal dient dabei die „TollNow“-App der Toll Collect GmbH, die auf einem vom Fahrer mitgeführten Gerät installiert werden muss.

„Ein Umbuchen, beispielsweise aufgrund einer nicht vorhersehbaren Streckensperrung, ist damit nicht mehr notwendig, wie es im bisherigen manuellen Verfahren der Fall war. Ab Mitte Januar 2026 steht die App zunächst für das Betriebssystem iOS zur Verfügung“, teilt das zuständige Ministerium mit. Die Einbuchung mittels der „TollNow“-App solle dabei keine Alternative zu einem klassischem Fahrzeuggerät sein, sondern eine Weiterentwicklung des manuellen Verfahrens. „Sie richtet sich daher insbesondere an Gelegenheitsnutzer, die sich kein Fahrzeuggerät einbauen lassen möchten.“

Für Betriebe mit E-Lkw in der Flotte ist die nun fixierte Mautbefreiung unterdessen ein bedeutender Faktor in der TCO-Rechnung. Dass es erst Dezember werden musste, um Planungssicherheit für 2026 zu erhalten, ist in der Branche entsprechend stark bemängelt worden. Die aktuelle Frist für die derzeitige Mautbefreiung von E-Lkw läuft schließlich zum 31. Dezember 2025 aus. Ohne neuen Beschluss hätten also auch emissionsfreie Lkw nach der aktuellen Rechtslage ab dem 1. Januar 2026 Mautgebühren zahlen müssen – zur Deckung der Infrastrukturkosten.

Erst im November kam aus Berlin das lange erwartete Signal an die Nutzfahrzeug-Branche: E-Lkw bleiben von der Maut befreit. Der Bundestag beschloss, strombetriebene Trucks bis Mitte 2031 von der Abgabe auszunehmen – und folgte damit einem EU-Beschluss aus diesem Herbst. Konkret nahm der Bundestag den von der Regierung eingebrachten Entwurf für das „Vierte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke an. Die AfD stimmte dagegen.

In Deutschland war die Sonderbehandlung von Strom-Lkw in Sachen Maut erstmals im Dezember 2023 eingeführt worden – zusammen mit einer saftigen Erhöhung und CO2-Staffelung der Mautsätze. Was E-Lkw angeht, können Lkw-Betreiber und -Hersteller nach einem zunächst zweijährigen Planungshorizont nun fest mit sechs weiteren Jahren Mautbefreiung kalkulieren. Das könnte weitere Logistiker und Speditionen motivieren, sich einen E-Lkw zuzulegen. Ob die Mautersparnis als Anreizinstrument taugt, werden die kommenden Zulassungsstatistiken zeigen. Laut ACEA-Zahlen betrug der Anteil extern ladbarer Lkw ab 3,5 Tonnen am deutschen Gesamtmarkt im bisherigen Jahresverlauf 5,5 Prozent.

bmv.de, recht.bund.de

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