Landgericht München verhandelt Klage gegen diskriminierende Ladepreise
Offizielle Mitteilungen der beteiligten Unternehmen zu dem Verfahren in München gibt es derzeit nicht. Stefan Moeller von der Elektroauto-Vermietung Nextmove war bei dem Verhandlungstermin in München dabei. Moeller hat die Klage schon seit Langem verfolgt.
Gegenüber electrive hat EWE Go den Eingang der Klage und den Start des Verfahrens in München bestätigt. „In dieser Woche gab es eine erste Anhörung“, so eine Sprecherin. „Da es sich um ein schwebendes Verfahren handelt, werden wir uns derzeit nicht zu den Inhalten äußern.“ Bei dieser Anhörung am Dienstag ging es wohl erst einmal um einige Formalien. So hat sich das Gericht einen Überblick verschafft und Zuständigkeiten geklärt. Das Ergebnis: Das Gericht sieht sich zuständig und wird das Verfahren fortsetzen. Wann genau die nächsten Verhandlungstage angesetzt sind, wollte das Oldenburger Unternehmen nicht bestätigten. Laut Moeller ist der nächste Termin für Juni angesetzt.
AFIR verbietet diskriminierende Preise
Doch worum geht es? In der AFIR, also der EU-Verordnung rund um den Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe – dazu zählen auch Ladesäulen – wird in Artikel 5, Absatz 3 geregelt: „Die Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte dürfen durch die berechneten Preise nicht zwischen Endnutzern und Mobilitätsdienstleistern oder zwischen verschiedenen Mobilitätsdienstleistern diskriminieren. Eine Differenzierung des Preisniveaus darf allerdings stattfinden, jedoch nur, wenn die Differenzierung verhältnismäßig und objektiv gerechtfertigt ist.“
Genau das sieht ein solcher Mobilitätsdienstleister (MSP), genauer gesagt das Münchner Unternehmen Digital Charging Solutions (DCS), anders und hat gegen die Preispolitik von EWE Go geklagt. Wie Moeller in seinem Youtube-Format „nextnews“ schon vor acht Monaten berichtet hat, lag der Ad-hoc-Preis bei EWE Go zum Zeitpunkt der Klageeinreichung bei 0,79 €/kWh – Moeller folgerte daraus, dass der B2B-Preis, den EWE Go dem MSP berechnet hat, noch über diesem Ad-hoc-Preis gelegen haben muss. Möglich ist hier ein Preis von 0,84 €/kWh, denn das ist inzwischen der Ad-hoc-Preis bei EWE Go.
Aber: Es gibt seitens beider Unternehmen unterschiedliche Angaben dazu, wann genau der Ad-hoc-Preis von 79 auf 84 Cent angehoben wurde. Wir haben in diesem Artikel zunächst – wie Stefan Moeller im April 2025 – angegeben, dass EWE Go den Ad-hoc-Preis nach der Einreichung der Klage angehoben hat. Daraufhin hat eine Sprecherin von EWE Go um eine Korrektur gebeten, „da wir den Ad-hoc-Preis bereits vor Einreichung der Klage angepasst haben“. In Reaktion darauf hat sich wiederum ein Vertreter von DCS gemeldet und angemerkt, dass die Preisänderung erst nach der Klage-Einreichung durchgeführt wurde.
Der genaue Zeitpunkt – der Klage-Einreichung an sich sind bereits mehrere Schriftwechsel vorausgegangen – könnte in dem Verfahren womöglich relevant sein, da so die mutmaßliche Diskriminierung gestoppt wurde, sobald den Endkunden gleich viel berechnet wie den MSP berechnet wurde. Allerdings ist die frühere Preisdifferenz zwischen dem Ad-hoc-Preis und dem MSP-Preis nicht der einzige Punkt, in dem sich DCS als MSP diskriminiert sieht: Zum einen wird MSP an Ladepunkten von EWE Go nach 45 Minuten eine Blockiergebühr berechnet, die es weder beim Ad-hoc-Angebot von EWE Go und dem Vertragskunden-Angebot per App (mit 0,52 €/kWh) gibt und MSP somit schlechter stellt. Und zum anderen hat DCS auch gegen die „verhältnismäßige“ Preisdifferenzierung geklagt, da EWE Go über die eigene App (mit Registrierung, aber ohne monatliche Grundgebühr in einem Abo) den Ladestrom für 0,52 €/kWh anbietet. Also 32 Cent Unterschied.
Was bemerkenswert ist: Bei der Digital Charging Solutions handelt es sich zwar im Angebot nach außen um einen reinen MSP. Die DCS-Anteilseigner sind aber BMW, Mercedes-Benz und BP, die über das Joint-Venture Ionity, das eigene HPC-Netz von Mercedes und über BP Pulse und Aral Pulse ebenfalls als CPO aktiv sind. Die Herausforderung in der Preisfindung für die eigenen Angebote, den Endkundenpreis und den sogenannten „Offer-to-all“-Preis für andere MSP ist DCS also bestens bekannt.
Bei der ersten Verhandlung am Landgericht München wurde etwa noch der Streitwert festgelegt – nach etwas Hin und Her hat der Richter wohl eine Summe von 700.000 Euro akzeptiert. Tatsächlich dürfte die Summe sogar höher liegen, denn vor Gericht wurde vorgetragen, dass monatlich zwischen 10.000 und 16.000 Ladevorgänge über DCS-Dienste an Ladepunkten von EWE Go abgewickelt werden – mit einem Umsatz von etwa 400.000 Euro. Legt man dann die Preisdifferenz zu Grunde, dürfte es um rund 150.000 Euro im Monat gehen – und das auf knapp zwei Jahre gesehen, seitdem die AFIR gilt (13. April 2024).
Der Klage sind sehr wahrscheinlich diskrete Gespräche zwischen den Partnern im Hintergrund vorausgegangen, bei denen es aber offenbar keine Einigung gab. Mit der Erhöhung des Ad-hoc-Preises von EWE Go auf den mutmaßlichen B2B-Preis hat sich die Klage aber nicht erledigt, da auch die in der Vergangenheit angefallenen Preisdifferenzen verhandelt werden – und auch die nach wie vor bestehende Differenz zwischen B2B- und App-Preis. Und auch Moellers Eindruck von der ersten Verhandlung in München ist, dass es DCS in der Sache nicht auf einen Vergleich ankommt, sondern um eine generelle Klärung geht. „Ich habe das Gefühl, dass die Sache nach dem Landgericht-Urteil noch durch die Instanzen gehen wird“, fasst Moeller im Gespräch mit electrive zusammen. Am Freitagabend um 18 Uhr wird er in der nächsten Ausgabe der „nextnews“ weitere Impressionen aus dem Gerichtssaal auf Youtube schildern.
„Die Klage und das folgende Urteil werden ganz klar eine Signalwirkung auf die Branche haben“, sagt E-Auto-Experte Moeller. „Da es auch um rückwirkende Beträge geht, sollte der ein oder andere Betreiber vielleicht schon einmal darüber nachdenken, entsprechende Rückstellungen zu bilden oder sein aktuelles Preismodell überdenken.“ Damit spielt Moeller auf die vielen vermuteten, aber eben noch nicht von Gericht bestätigten AFIR-Verstöße einiger Preismodelle an.
Was ist eine angemessene Preisdifferenz?
Klar ist: Sollten die Münchner Richter etwa den Vertragskunden-Preis bei EWE Go von 0,52 €/kWh hier als maßgeblich ansehen, wären sämtliche B2B-Preise über diesem Niveau eine Diskriminierung anderer MSP – und damit nach der AFIR illegal. Hier wird das Gericht während der im Juni beginnenden Beweisaufnahme die Zeugen und Argumente beider Seiten anhören, um sich eine Meinung über die Preisbildung, die eingerechneten Faktoren und eben die Verhältnismäßigkeit zu bilden.
In der ersten Verhandlung am Dienstag hat der Vorsitzende Richter schon zu Protokoll gegeben, dass er den Vertragskundenpreis (also die 0,52 €/kWh bei EWE Go) im Anwendungsbereich des Verbots der Preisdiskriminierung der AFIR sieht – und nicht nur den höheren Ad-hoc-Preis. Ob diese Rechtsauffassung nach der Beweisaufnahme noch Stand hat, wird wohl entscheidend für den Ausgang des Verfahrens sein.
Die große Herausforderung ist die Formulierung in der AFIR selbst: In jenem Artikel 5, Absatz 3 wird auch geregelt, dass die von den Betreibern öffentlich zugänglicher Ladepunkte berechneten Preise „angemessen, einfach und eindeutig vergleichbar, transparent und nichtdiskriminierend“ sein müssen – konkreter wird es nicht. Allerdings hat bisher noch kein Gericht verhandelt, was einfache und angemessene Preise für Strom an der Ladesäule sind. Auch hier könnte ein Urteil in diesem Verfahren eine wegweisende Wirkung haben.
youtube.com (nextnews-Folge vom 4. April 2025)





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