E-Auto-Förderung: Umweltministerium sieht keinen Konflikt mit EU-Strategie
„Diese Brüsseler Überlegungen haben keine Auswirkungen auf die aktuelle Förderfähigkeit von Elektrofahrzeugen. Das Förderprogramm der Bundesregierung wird auf Grundlage der aktuell geltenden Rechtslage umgesetzt“, teilt das Bundesumweltministerium mit. Auf Basis der aktuell geltenden Rechtsgrundlage dürfte die deutsche Förderung auch keine Probleme bei der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission bekommen. Noch gibt es aber keine finale Förderrichtlinie und kein grünes Licht aus Brüssel. Und dort dürfte sich die politische Richtung bald ändern.
Voraussichtlich in dieser Woche wird EU-Industriekommissar Stéphane Séjourné den „Industrial Accelerator Act“ vorstellen, mit dem nicht nur das Wachstum der EU-Industrie unterstützt, sondern Europa in mehreren Sektoren auch unabhängiger von den USA und China gemacht werden soll. Für den Bereich der Elektromobilität werden daher zum Beispiel „Buy European“-Richtlinien für staatliche Förderprogramme erwartet. Sprich: Soll es für die Anschaffung von Elektroautos Geld vom Staat geben, sollen strenge Kriterien zur EU-Wertschöpfung beim Fahrzeug und der wichtigen Batterie gelten. In den Eckpunkten der deutschen Förderung, die Umweltminister Schneider (SPD) im Januar vorgestellt hatte, gibt es keine Vorgaben zur Herkunft oder Wertschöpfung der Fahrzeuge, weshalb in Berichten von einem möglichen Konflikt mit der EU-Politik die Rede war.
Doch selbst wenn Séjourné das Programm in dieser Woche vorstellt, ist es vorerst nur ein Vorschlag der EU-Kommission, der in den kommenden Monaten den üblichen Prozess der EU-Gesetzgebung durchlaufen muss – das EU-Parlament und der Europäische Rat müssen darüber beraten und den Vorschlag beschließen. Genau darauf spielt auch das Umweltministerium in seiner Stellungnahme an: Es liege noch kein Vorschlag der EU-Kommission vor und das ordentliche Gesetzgebungsverfahren der EU nehme „üblicherweise geraume Zeit in Anspruch“. „Verbindliche rechtliche Vorgaben entstehen erst nach Abschluss dieses Verfahrens sowie dem Inkrafttreten eines entsprechenden europäischen Rechtsakts“, so das Ministerium.
Die Bundesregierung hatte sich bisher dem Vernehmen nach bewusst gegen einschränkende Kriterien bei der Liste der förderfähigen Fahrzeuge entschieden, um eine möglichst große Bandbreite an förderfähigen Fahrzeugen zu bieten – so gibt es weder Herkunftskriterien noch eine Preisobergrenze, sondern lediglich eine Einkommensgrenze. Da die geplante Förderung eher einen sozialen Charakter haben soll, würden strenge Herkunftskriterien die Fahrzeugwahl wohl einschränken – viele der günstigen Elektroautos haben zumindest asiatische Batteriezellen verbaut.
Immerhin zeigt sich das Ministerium offen, solche Kriterien später einzuführen. Für das deutsche E-Auto-Förderprogramm werde „die Aufnahme sogenannter EU-Präferenzregelungen geprüft“. Diese könnten gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt in das Förderprogramm integriert werden. „Das Bundesumweltministerium wird Verbraucherinnen und Verbraucher in diesem Fall frühzeitig informieren“, heißt es abschließend.





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