Verkehrsministerium fördert Nutzfahrzeug-Lader mit einer Milliarde Euro
Über vier Jahre stehen für die Förderrichtlinie insgesamt eine Milliarde Euro bereit, wie das Bundesministerium für Verkehr (BMV) mitteilt. Mit der Förderung will das BMV dazu beitragen, dass die nötige Ladeinfrastruktur für schwere Elektro-Nutzfahrzeuge bereitsteht, um den Markthochlauf zu unterstützen. Denn das Ministerium schreibt den Batterie-elektrischen Lkw das Potenzial zu, „den Transportsektor deutlich klimafreundlicher und auch robuster gegenüber fossilen Energiekrisen zu gestalten“.
Mit der jetzt vorgestellten Förderrichtlinie setzt das BMV eine der zentralen Maßnahmen des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 um, mit der die Anzahl der Nutzfahrzeug-tauglichen Ladepunkte im öffentlichen Bereich und in den Depots spürbar erhöht werden soll. Neben der Ladeinfrastruktur an sich sind auch der erforderliche Netzanschluss, Batteriespeicher und Ladelastmanagementsysteme förderfähig.
In einer ersten Runde werden für drei separate Förderaufrufe insgesamt 200 Millionen Euro, also ein Fünftel des Gesamt-Budgets, zur Verfügung gestellt. „Über 2026 hinaus wird es während der vierjährigen Laufzeit der Förderrichtlinie weitere, an die jeweilige Marktsituation angepasste Förderaufrufe geben“, so das Ministerium. „Bei den wettbewerblichen Auswahlverfahren wird das zentrale Priorisierungskriterium der Fördereuro je aufgebaute Ladeleistung sein.“
Die drei erste Förderaufrufe kurz im Einzelnen:
- Förderaufruf nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für kleine und mittlere Unternehmen: Hier geht es um Ladepunkte für die betriebseigenen Fahrzeuge oder einen eingeschränkten Nutzerkreis. Anträge können ab dem 05. Juni 2026 gestellt werden. Die Bewilligung der pauschalen Förderung erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge, es gibt kein Auswahlverfahren. Pro Ladepunkt müssen mindestens 50 kW Leistung errichtet werden, jede installierte kW wird mit 500 Euro netto gefördert.
- Förderaufruf nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für alle Unternehmen: Hier geht es um Ladepunkte für die betriebseigenen Fahrzeuge oder einen eingeschränkten Nutzerkreis. Anträge können vom 26. Mai bis zum 07. Juli 2026 eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt im Anschluss und nach Abschluss des wettbewerblichen Auswahlverfahrens. Pro Ladepunkt müssen mindestens 50 kW Leistung errichtet werden, jede installierte kW wird mit 500 Euro netto gefördert.
- Förderaufruf öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur: Hier geht es um Ladepunkte an Rastanlagen, Ladehubs oder an öffentlichen Umschlagplätzen. Anträge können vom 26. Mai bis zum 07. Juli 2026 eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt im Anschluss und nach Abschluss des wettbewerblichen Auswahlverfahrens. Pro Ladepunkt müssen mindestens 100 kW Leistung errichtet werden, jede installierte kW wird mit 500 Euro netto gefördert.
Unternehmen, die an der Förderung interessiert sind, können am 19. Mai an einer kostenfreien Online-Veranstaltung teilnehmen, um sich über die Bedingungen zu informieren und Fragen zu stellen. Die Online-Veranstaltung wird von der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur organisiert und gemeinsam mit dem Projektträger Jülich umgesetzt – den Link zur Anmeldung finden Sie am Ende des Textes. Auch zu den drei Förderaufrufen soll es detaillierte Webinare geben, diese sind für den 2. und 3. Juni angesetzt.
„Der schwere Straßengüterverkehr ist unverzichtbar für den Wirtschaftsstandort Deutschland – zugleich steht er vor der Aufgabe, klimafreundlich zu werden. Mit unserem milliardenschweren Förderprogramm schaffen wir jetzt die Voraussetzungen für einen zügigen Ausbau der Ladeinfrastruktur und erleichtern Speditionen sowie Logistikunternehmen den Umstieg auf Batterie-elektrische Nutzfahrzeuge“, sagt Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU). „Unternehmen, die ihre Depots mit Ladepunkten ausstatten wollen, unterstützen wir ebenso wie Investoren, die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge errichten. Klar ist: Elektromobilität im schweren Straßengüterverkehr kann nur mit einer leistungsfähigen Infrastruktur erfolgreich sein – genau hier setzen wir mit unserer Förderung an.“
Parallel zu der Förderung von Ladeinfrastruktur unterstützt das BMV auch Wasserstoff-Tankstellen und -Lkw. Die Antragsfrist des im Januar gestarteten Förderaufrufs sollte eigentlich Ende Mai auslaufen, wurde aber kürzlich bis Ende Juni verlängert – aufgrund des „bundesweit sehr großen Interesses am Förderaufruf“.
bmv.de, now-gmbh.de (Anmeldung 19. Mai), ptj.de (Details)





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