Bundesregierung startet Aktionsprogramm für Kreislaufwirtschaft
Das neue Aktionsprogramm baut auf der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) auf, die die vorherige Bundesregierung unter Kanzler Olaf Scholz (SPD) im Juni 2024 vorgestellt hatte. Außerdem steht es im Einklang mit dem Critical Raw Materials Act (CRMA) zur Sicherung und Diversifizierung des Rohstoffzugangs der EU. Bis 2029 sind für die Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie insgesamt 260 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) eingeplant.
Bis Ende 2027 will die Bundesregierung im Rahmen des Aktionsprogramms zwölf Maßnahmen vorantreiben, die die Kreislaufwirtschaft im speziellen und damit auch allgemein die Wirtschaft stärken sollen. Dabei geht u.a. um eine Umsetzungsplattform für Innovation und neue Projekte, ein neues Förderprogramm „Zukunft Kreislaufwirtschaft“ und eine verstärkte öffentliche Beschaffung von Recyclingprodukten.
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) sagt: „Das Aktionsprogramm für die Kreislaufwirtschaft ist gut für die Umwelt und gut für die Zukunft der Wirtschaft. Deutschland ist ein Land mit wenig eigenen Rohstoffen. Darum sollten wir die Rohstoffe wiederverwenden und wiederverwerten – das ist Kreislaufwirtschaft.“ In der aktuellen Weltlage gelte mehr denn je: „Kreislaufwirtschaft macht unsere Wirtschaft unabhängiger. Sie schützt unsere Unternehmen, wenn internationale Lieferketten brüchig werden oder Handelswege blockiert sind. Und sie stärkt die Innovationskraft deutscher Unternehmen in Märkten, die deutlich mehr als andere wachsen.“
Auch wenn das Aktionsprogramm nicht explizit für die Automobilbranche oder die Elektromobilität ausgearbeitet wurde, so gibt es doch einige wichtige Berührungspunkte. Einer davon sind Batterien, die bislang meist in Asien hergestellt werden – und die erforderlichen Rohstoffe wie Lithium selbst bei Herstellung in Deutschland/Europa bislang meist importiert werden müssen. Daher soll das Förderprogramm „Zukunft Kreislaufwirtschaft“ u.a. Pilotanlagen und Demonstrationsvorhaben u. a. für die Wiedergewinnung insbesondere von kritischen und strategischen Rohstoffen sowie das Recycling von Batterien unterstützen. Zwar geht es hierbei nicht explizit nur um E-Auto-Batterien, sondern um Batterien aller Art – doch gemeint sind damit definitiv auch die großen, viel Lithium enthaltenden Traktionsbatterien von Elektroautos.
Darüber hinaus sollen mit der Maßnahme „Investitionsförderung für Kreislaufwirtschaft stärken“ im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2026 zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 305 Millionen Euro für die Haushaltsjahre 2027-2030 zur Verfügung gestellt werden, um die Potenziale der Kreislaufwirtschaft zur Einsparung von THG-Emissionen optimal zu nutzen. Beide Förderprogramme sollen zudem mit dem Ende 2024 vorgestellten Rohstofffonds der Bundesregierung verzahnt werden, mit dem sich der Bund über die KfW zur Sicherung und Diversifizierung der Rohstoffversorgung auch an Recyclingprojekten beteiligen will. Dabei können Vorhaben ab einer Höhe von 50 Millionen Euro unterstützt werden, um u.a. die Bonität von Unternehmen zu erhöhen und weitere private Investitionen anzuziehen. Eine Voraussetzung für eine solche Beteiligung sind Abnahmevereinbarungen für die Sekundärrohstoffe durch Unternehmen.
Um die Herausforderungen anzugehen, vor der die Recycling- und Entsorgungsbranche angesichts von Brandrisiken durch beschädigte Lithium-Batterien steht, will die Bundesregierung in den Dialog mit betroffenen Stakeholdern gehen. Dazu wurde bereits ein Runder Tisch „Reduzierung Brandrisiko durch Lithium-Batterien“ mit der Entsorgungswirtschaft, Versicherungswirtschaft, Feuerwehr und Herstellern eingerichtet, der seine Arbeiten aufgenommen hat und diese bis zum Sommer 2026 abschließen soll. Seitens der Entsorgungswirtschaft wird u.a. ein herstellerfinanzierter Brandschutzfonds gefordert. Ebenso sind standardisierte anlagentechnische Sicherheitsmaßnahmen möglich, um die Versicherbarkeit der Anlagen zu ermöglichen, heißt es von der Bundesregierung. Daneben ist eine breitere Verbraucherinformation ein geplanter Baustein.
Das Aktionsprogramm erwähnt weiterhin auch die im Februar 2026 vereinbarte EU-Verordnung zur kreislauforientierten Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen (End-of-Life Vehicles Regulation). Diese betont, dass Fahrzeuge – seien es E-Autos oder Verbrenner – große Mengen an kritischen Rohstoffen enthalten, die in der Regel sehr gut und wirtschaftlich zurückgewinnen lassen. Die geplante, aber noch nicht rechtskräftige Verordnung zur kreislauforientierten Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen sei ein wichtiger Schritt, wertvolle Rohstoffe in der EU zu halten und die Branche der Altfahrzeugverwertung weiter zu entwickeln, so das Aktionsprogramm.
bundesumweltministerium.de, bundesumweltministerium.de (Programm zum Download)





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