EU: Neue E-Quoten für Behörden beim Fahrzeugkauf

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Vertreter des EU-Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten haben sich offenbar auf Eckpunkte der überarbeiteten „Clean Vehicles Directive“ geeinigt und damit verbindliche Beschaffungsziele für emissionsfreie bzw. -arme Fahrzeuge durch Behörden und öffentliche Unternehmen festgelegt.

Eine offizielle Mitteilung hierzu gibt es noch nicht, doch die für gewöhnlich gut informierte NGO Transport & Environment berichtet, dass die nationalen Zielvorgaben zur Vergabe öffentlicher Aufträge für umweltfreundliche Busse im Jahr 2025 zwischen 24 und 45 Prozent und im Jahr 2030 zwischen 33 und 66 Prozent liegen sollen – abhängig von der Einwohnerzahl und dem BIP eines Landes. Die Hälfte dieser Ziele muss durch den Kauf von emissionsfreien Bussen – sprich reinen Elektrobussen – erreicht werden. Für die andere Hälfte sind auch Busse mit Gasantrieben (Flüssig- und Erdgas) zulässig.

Für Deutschland und Schweden beispielsweise bedeutet die überarbeitete „Clean Vehicles Directive“ laut Transport & Environment, dass bis zum Jahr 2025 fast ein Viertel der neu beschafften ÖPNV-Busse vollelektrisch fahren muss. Vorgaben gibt es auch für Müllfahrzeuge und andere schwere Nutzfahrzeuge, von denen je nach Land bis zum Jahr 2025 zwischen sechs und zehn Prozent und bis 2030 zwischen sieben und 15 Prozent „emissionsarm“ fahren müssen – wobei T&E nicht näher ausführt, was genau darunter zu verstehen ist.

Auch für durch Behörden und öffentliche Unternehmen beschaffte Autos und Transporter hält die überarbeitete Direktive Zielvorgaben bereit: Je nach Land muss ein Anteil von 18,7 bis 38,5 Prozent bis zum Jahr 2025 weniger als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen und bis zum Jahr 2030 lokal komplett emissionsfrei sein. Eine endgültige Abstimmung im Europäischen Parlament ist laut „Euractiv“ für den 6. April 2019 vorgesehen.

Die „Clean Vehicles Directive“ – zu Deutsch: die Richtlinie über die Förderung sauberer und energieeffizienter Fahrzeuge – ist Teil der EU-Gesetzgebung zur öffentlichen Beschaffung und verpflichtet Behörden und Co., bei der Anschaffung von Fahrzeugen anhand von Minimumstandards die Umwelt-und Energieauswirkungen während der gesamten Betriebsdauer zu berücksichtigen. So soll der Markt für energieeffiziente Straßenfahrzeuge gefördert und der Verkehrssektor seinen Beitrag zur Energiepolitik der EU leisten. Die erste Fassung der Richtlinie ist 2009 in Kraft getreten, bedarf aber nach den Mobilitätsentwicklungen der vergangenen Jahre einer Novellierung.
transportenvironment.org, euractiv.com

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