Fünf Firmen bauen HPC-Lader auf Schweizer Rastplätzen

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Bis zum Dezember 2018 konnten sich interessierte Betreibergesellschaften für die Realisierung von Schnellladestationen auf 100 Schweizer Rastplätzen bewerben. Nun hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) vier schweizerischen und einem niederländischen Anbieter den Zuschlag erteilt.

Die fünf Pakete für jeweils 20 Rastplätze wurden an Gotthard Fastcharge (GOFAST), Groupe e, Primeo Energie/Alpiq E-Mobility, SOCAR Energy Switzerland sowie Fastned vergeben. Die Bewilligungen sind 30 Jahre lang gültig. In Absprache mit den Firmen werden im nächsten Schritt die Reihenfolge der Installationen festgelegt und die benötigten Stromanschlüsse verlegt. Ab dann habe jeder Anbieter Zeit, innerhalb eines Jahres mindestens fünf Rastplätze auszurüsten, so das Bundesamt. Spätestens in zehn Jahren müssten sämtliche 100 Rastplätze mit Ladestationen bestückt sein.

Die Kosten für die Bereitstellung der benötigten Stromleistung vor Ort werden vom ASTRA vorfinanziert. „Pro Rastplatz ist mit einem durchschnittlichen Aufwand von rund einer halben Million Franken zu rechnen. Diese Investitionskosten werden den Betreibern über ein Entgelt verrechnet“, lässt das Amt wissen. Das Schweizer Nationalstraßennetz umfasst 1.850 Kilometer und besagte 100 Rastplätze, die sich für Schnellladestationen natürlich gut eignen. Doch noch gibt es dort keine einzige, während Raststätten (man beachte den begrifflichen Unterschied) in der Schweiz bereits heute über Schnelllader verfügen. Ausschlaggebend dafür ist, dass sich Raststätten in kantonalem Besitz befinden, Rastplätze gehören als Teil der Nationalstraßen dem Bund.

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Paket 1: GOFAST

Ein entscheidender Unterschied, denn bis 2017 war in der Schweiz der Bau von Ladestationen nur auf Raststätten erlaubt. Das hat sich geändert: Nach einem Beschluss des Parlaments im Rahmen des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) ist es seit Anfang 2018 rechtlich möglich, auch auf Rastplätzen entlang der Nationalstraßen Schnellladestationen zu betreiben. Nur wenige Monate nach dieser Novellierung kündigte das ASTRA jene Ausschreibung an, auf die sich schlussendlich acht Bewerber meldeten und im Zuge derer nun die oben genannten fünf Firmen den Zuschlag erhalten haben. Vorgeschrieben sind eine Ladeleistung von mindestens 150 kW, die drei gängigsten Steckertypen (CCS, CHAdeMO und Typ 2) und Ladeenergie aus mehrheitlich erneuerbaren Energien und schweizerischer Produktion.
astra.admin.ch, gofast.swiss, fastned.nl

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