Scholz will E-Mobilität mit Steuernachlässen forcieren

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Bundesfinanzminister Olaf Scholz will die steuerliche Förderung der Elektromobilität offenbar aufrechterhalten. Demnach sollen die steuerlichen Subventionen von elektrischen Dienstwagen und Fahrrädern bis zum Jahr 2030 fortgeschrieben werden.

Das geht aus einem Bericht des „Spiegel“ hervor. Bereits Mitte Februar hatte Scholz anklingen lassen, eine deutliche Verlängerung der steuerlichen Förderung von Elektroautos und Plug-in-Hybriden als Dienstwagen anzustreben, die zu Beginn dieses Jahres unter dem Stichwort 0,5%-Regel in Kraft getreten ist. Auch das Verkehrsministerium soll dafür sein. Bis dato ist diese Maßname bis 2021 fixiert.

Scholz‘ jetziger Vorstoß umfasst nun jedoch gleich mehrere Maßnahmen. Neben der verlängerten Dienstwagen-Förderung schlägt er vor, dass all jene, die sich ein Lieferfahrzeug mit Elektroantrieb anschaffen, vom nächsten Jahr an sofort 50 Prozent der Anschaffungskosten abschreiben können sollen. Außerdem ist die Sprache von steuerlichen Erleichterungen für Unternehmen, die E-Fahrzeuge auf Leasingbasis einsetzen.

Laut „Spiegel“ mischt sich Scholz mit diesen Steuer-Vorschlägen durchaus in Zuständigkeiten von Regierungskollegen ein, allen voran in Peter Altmaiers Wirtschaftsressort. Details will der Finanzminister dem genannten Bericht zufolge vor dem am Mittwoch erstmals tagenden Klimakabinett präsentieren. Offentsichtlich ist, dass in der Regierung aktuell von mehreren Seiten parallel an der Elektroauto-Förderung gebastelt wird.
spiegel.de

3 Kommentare

zu „Scholz will E-Mobilität mit Steuernachlässen forcieren“
Christian
08.04.2019 um 10:46
Die 0,5%-Regel ist sehr sinnvoll - werden dadurch Anreize geschaffen, die noch teuren eAutos in den Markt zu holen. Über Firmenwagen wird jährlich eine nicht zu unterschätzende Menge an Autos neu zugelassen und somit in den Markt geholt. Perspektivisch ist hiermit aber nicht der Neuwagenmarkt gemeint, sondern ca. 3 Jahre später der Gebrauchtwagenmarkt! Der Gebrauchtwagenmarkt ist für sehr viele Menschen der Zugang zu einem bezahlbaren Auto. Und wenn nun durch die 0,5%-Regel der Anreiz geschaffen wird, ein eAuto statt eines Verbrenners als Dienstwagen zu ordern, so wird dieses Fahrzeug nach 3 Jahren zu einem bezahlbaren Preis auf dem Gebrauchtmarkt ankommen. Somit stellt dann auch der Personenkreis auf die eMobilität um, der sich weder heuten noch morgen einen Neuwagen (geschweige ein neues eAuto) leisten kann! Klar gehen durch die 0,5%-Regel vorerst Steuergelder verloren, aber somit könnten unsere deutschen OEMs anfangen, den Markt der eAutos für sich zu ENTDECKEN und VERNÜNFTIGE eFahrzeuge in angemessener Zahl zu produzieren. Das Steuergeschenk ist somit eine Art Konjunkturprogramm für die deutsche OEMs, da sehr viele Unternehmen vorrangig deutsche Hersteller als Dienstwagen in ihren Fuhrparks pflegen.Die vermeintlichen Steuergeschenke sind der Versuch, das deutsche eAuto am Markt zu etablieren. Wenn der Markt nicht von allein reagiert bzw. anläuft, dann muss er halt durch Steuervergünstigungen angestossen werden.Das eMobilität die Zukunft ist, wird wohl kaum noch jemand ernsthaft bestreiten wollen...!
Ali
08.04.2019 um 13:11
Nach meinem Kenntnisstand läuft die Forderung für private genutzte e-PKW am 30.6.19 aus. Warum wird die nicht verlängert ?
Daniel Bönnighausen
08.04.2019 um 13:18
Die Förderung für reine Elektroautos und Plug-in-Hybride läuft Ende Juni aus, das ist korrekt. Zumindest nach dem jetzigen Stand. Es wird aber über eine Verlängerung nachgedacht (https://www.electrive.net/2019/02/13/regierung-denkt-ueber-umweltbonus-verlaengerung-nach/). Wobei diese Prämie auch von Unternehmen, Vereinen und so weiter in Anspruch genommen werden kann. Hier in dem Beitrag geht es jedoch um steuerliche Vorteile/Erleichterungen, die getrennt vom Umweltbonus zu betrachten sind.

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