E-Mobilität: Details zu Scholz‘ geplanten Steueranreizen

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Der Plan von Finanzminister Olaf Scholz, die steuerlichen Anreize für Elektroautos zu verlängern, wird offenbar konkret. Geplant seien eine längere steuerliche Förderung bei privater Nutzung von Elektroautos als Dienstwagen sowie eine Sonderabschreibung für elektrische Lieferfahrzeuge.

Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf einen ihr vorliegenden Entwurf, dem das Kabinett kommende Woche zustimmen soll. Vor einem Monat waren schon einmal Informationen zu Scholz‘ Vorschlägen durchgesickert und in Medien aufgegriffen worden. Demnach bestätigt sich nun, dass der Finanzminister die steuerliche Förderung von Elektroautos und Plug-in-Hybriden als Dienstwagen bis 2030 fixieren will. Die Maßnahme war  zu Beginn dieses Jahres unter dem Stichwort 0,5%-Regel in Kraft getreten und bis dato bis 2021 angesetzt.

Dabei sieht es so aus, dass die Anforderungen an PHEV-Dienstwagen schrittweise erhöht werden: So soll die Regel bei einer Anschaffung zwischen 2022 und 2024 nur für Plug-in-Hybride mit einer elektrischen Mindestreichweite von 60 km oder einer maximalen CO2-Emission von 50 g/km gelten. Zwischen 2025 bis 2030 wird die Hürde voraussichtlich bei mindestens 80 km E-Reichweite oder maximal 50 g/km CO2-Emission liegen. Hintergrund: Kritiker wie die Grünen hatten bereits vor Inkrafttreten der 0,5%-Regel bemängelt, dass Plug-in-Hybridautos mit schlechter Ökobilanz auf eine Stufe mit reinen Batterieautos gestellt werden. Aktuell gelten für die Teilzeitstromer die Kriterien des § 3 Absatz 2 Nummer 1 oder 2 des Elektromobilitätsgesetzes. Sie dürfen also höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder müssen mindestens 40 Kilometer elektrische Reichweite bieten.

So weit, so gut. Eine weiterer Vorschlag in Scholz Förderpaket ist eine Sonderabschreibung für die Anschaffung rein elektrischer Lieferfahrzeuge, sprich: All jene, die sich solch einen E-Lieferwagen anschaffen, sollen sofort 50 Prozent der Anschaffungskosten abschreiben können. Wenn es nach dem Finanzministerium geht, soll diese Förderung von 2020 bis 2030 gelten – und zwar ausschließlich für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge der Fahrzeugklassen N1 und N2 bis 7,5 Tonnen. Damit wäre die Maßnahme etwas schwächer ausgeprägt als im Koalitionsvertrag fixiert. Dort waren keine Beschränkung nach Technologie, Gewicht, etc. vorgesehen.

Weitere, aber noch nicht näher bekannte Maßnahmen drehen sich schließlich um die Verlängerung der Steuerbefreiung für Ladestrom auf Firmengeländen und eine Pauschalbesteuerung für die Übereignung von Ladevorrichtungen. Keine Informationen gibt es zum jetzigen Stand zu Steuererleichterungen für Unternehmen, die E-Fahrzeuge auf Leasingbasis einsetzen. Der „Spiegel“ hatte vor einem Monat berichtet, dass auch dazu Novellierungen geplant sind. Bisher ist dazu nichts bekannt.

Rückendeckung vom VDA

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) hat sich in einer Stellungnahme bereits zu Scholz‘ Paket geäußert: „Die Vorschläge, die im Referentenentwurf zum Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität enthalten sind, gehen in die richtige Richtung“, äußert Präsident Bernhard Mattes. Damit werde die Anschaffung und Nutzung eines Elektroautos auch im nächsten Jahrzehnt steuerlich unterstützt. „Wir begrüßen vor allem die geplante Verlängerung der Sonderregelung bei der Dienstwagenbesteuerung bis zum Jahr 2030, sie gibt Unternehmen und Nutzern Planungssicherheit“, so Mattes, der vor diesem Hintergrund – wenig verwunderlich – auch die weitere Berücksichtigung von PHEV lobt: „Neben dem rein batterieelektrischen Pkw bleibt damit auch der Plug-in-Hybrid auf der Agenda, der seine Vorteile auf der Langstrecke oder bei einer hohen Jahreslaufleistung ausspielen kann.“

Die neue Möglichkeit von Sonderabschreibungen beim Kauf von E-Lieferfahrzeugen hält der VDA zudem für überfällig. Allerdings kritisiert Mattes, dass die vorgesehene Ausgestaltung der Maßnahme hinter der im Koalitionsvertrag vereinbarten Förderung zurückbleibe: „Hier sollte im Gesetzgebungsverfahren nachgesteuert werden, da auch für den Lieferverkehr durchaus schwerere Fahrzeuge zum Einsatz kämen.“ Der VDA werde sich an der nun anstehenden Verbändeanhörung aktiv beteiligen und auf eine rasche Umsetzung der geplanten Maßnahmen drängen.
automobilwoche.de, vda.de

2 Kommentare

zu „E-Mobilität: Details zu Scholz‘ geplanten Steueranreizen“
StromSchleuder
13.05.2019 um 07:44
Was für ein Schwachsinn, 2022-2024 eine Reichweite von 60 km und bis 2030 dann 80 km. Lieber Herr Scholz BMW hat mit dem i3 REX gezeigt, dass es auch anders geht und das schon vor 6 Jahren. Legen sie doch einfach fest, dass die elektrische Reichweite beim Hybriden 100 km bis 2024 und 200 km bis 2030 ein soll. Alles andere ist Pillepalle. der REX soll nur als Notnagel genutzt werden und nicht den Hauptantrieb machen, wie bei vielen Hybriden im Moment.
Manfred
13.05.2019 um 08:42
Die Idee einer Sonderabschreibung ist irgendwie nicht tot zu kriegen. Jeder der sich steuerlich damit mehr als 3 Sekunden befasst, erkennt, dass dies mittelfristig keinerlei positiven finanziellen Effekt für das Unternehmen hat - die Einsparung im Jahr der Sonderabschreibung wird in den Folgejahren durch die dann deutlich geringeren Abschreibungen entsprechend kompensiert werden. Ich fände es klasse, wenn hier electrive ein wenig Licht ins Dunkle bringen könnte!

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