NRW hebt Fördersätze für Ladeinfrastruktur an

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Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat die Fördersätze für die Installation von Ladeinfrastruktur erhöht. Dabei legt sie zunehmend den Fokus auf smarte, auf erneuerbaren Energien basierende Lade- und Energiesysteme, die künftig entsprechend deutlich höhere Subventionen rechtfertigen.

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So steigt die Förderhöchstgrenze für intelligente, nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur pro Ladepunkt um 1.500 Euro auf künftig 2.500 Euro für Private, bis zu 4.500 Euro für Unternehmen und bis zu 6.300 Euro für Kommunen. Außerdem gewährt die Regierung neuerdings einen Bonus in Höhe von 500 Euro pro Ladepunkt, wenn die Ladeinfrastruktur zumindest teilweise mit vor Ort eigenerzeugtem Strom betrieben wird. Ebenfalls belohnt wird es, wenn die Ladeinfrastruktur zumindest teilweise über einen stationären Batteriespeicher mit regenerativem Strom versorgt wird – und zwar mit 200 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität.

Die jetzt in Kraft getretene überarbeitete Förderrichtlinie „Emissionsarme Mobilität“ sieht zudem befristet bis zum 30. November 2020 eine Erhöhung der Förderquote für alle Arten von Ladepunkten um 10 Prozentpunkte und der Förderhöchstgrenze um 1.000 Euro pro Ladepunkt vor – das gilt interessanterweise auch für die oben beschriebenen neuen Sätze. In der genannten Frist gibt es für Private also bis zu 2.000 Euro für simple bzw. 3.500 Euro für intelligente Ladepunkte, für Unternehmen bis zu 4.000 bzw. 5.500 Euro und für Kommunen 5.800 bzw. 7.300 Euro. Wer öffentliche Ladesäulen errichtet, kann bis zum 30. November auf 6.000 statt 5.000 Euro Förderung zählen.

Bei Elektro-Lastenrädern steigt die Förderquote ebenfalls innerhalb der Frist für Gewerbetreibende von 30 auf bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die Förderhöhe von 2.100 auf 3.500 Euro. Für Kommunen wird die Quote von 60 auf bis zu 70 Prozent und die Förderhöhe von 4.200 auf 6.200 Euro angehoben.

„Wir gehen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter voran“, kommentiert Nordrhein-Westfalens Wirtschafts- und Energieminister Andreas Pinkwart die Anhebung der Förderung. „Unser Ziel ist es, sowohl das Laden zu Hause als auch das öffentliche Laden unterwegs weiter zu verbessern. Gleichzeitig wollen wir hier in Nordrhein-Westfalen dafür sorgen, dass die Elektromobilität in ein smartes, stärker auf erneuerbaren Energien basierendes Energiesystem der Zukunft eingebunden werden kann.“

Update 14.07.2020: Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Fördermittel für Elektromobilität in diesem und im kommenden Jahr um 35 Millionen Euro erhöht. Die jüngst erhöhten Fördersätze für private und öffentliche Ladesäulen sollen dazu beitragen, dass die Anzahl nicht öffentlich zugänglicher Ladepunkte bis zum Jahr 2022 von 10.000 auf 20.000 verdoppelt wird. Zudem soll die Anzahl öffentlich zugänglicher Ladepunkte sich von derzeit 8.200 auf 12.000 bis zum Jahr 2022 erhöhen. „Unser Ziel: Bis zum Jahr 2022 sollen alle E-Autofahrerinnen und -fahrer im Umkreis von zehn Kilometern zuverlässig eine öffentliche Lademöglichkeit vorfinden“, so NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart.
elektromobilitaet.nrw, bezreg-arnsberg.nrw.de, rp-online.de, wirtschaft.nrw (beide Update)

9 Kommentare

zu „NRW hebt Fördersätze für Ladeinfrastruktur an“
Tom
17.06.2020 um 22:16
Wäre schön, wenn andere Bundesländer ähnliche Programme auflegen würden. Zumal coronabedingt aktuell Geld keine Rolle spielt...
Michael K
18.06.2020 um 09:38
Wäre schön, aber den Bonus gibt es nur bei neuen pv Anlagen und bei neuen Speichern. Bürger die schon eine pv Anlage betreiben werden schlechter gestellt.
UlliMuehlhoff
18.06.2020 um 18:08
Ist diese Förderung steuerpflichtig?Ich habe sie für eine private Wallbox bewilligt bekommen und musste für die Auszahlung mein Finanzamt und Steuernummer angeben!
Patmann
20.06.2020 um 00:43
Die Umweltförderungen sind nicht Steuerpflichtig!
Andrea
13.07.2020 um 12:04
Fragt sich nur wie lange es dauert, bis die Förderung ausgezahlt wird. Ich warte jetzt zwei Monate :(
Heinz Wilhelm Grote
03.08.2020 um 15:41
ich habe den Antrag am 7.1.2020 gestellt, der Zuwendungsbescheid kam am 11.5.2020, die Auszahlung ist bis heute nicht erfolgt. Was hat das noch mit Förderung von Elektromobilität zu tun?
R. Lange
08.10.2020 um 11:54
Hallo Herr Grote, ist die Auszahlung zwischenzeitlich erfolgt? Und wenn ja, wann erhielten Sie diese?
SiSe
14.07.2020 um 13:02
Was ist gilt als eine 'intelligente' Ladeinfrastruktur? Welche Kriterien muss ich dafür beachten?
Daniel Bönnighausen
14.07.2020 um 13:05
Ich hab mal nachgeschaut. Die Details dazu stehen in diesem PDF (https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/p/progres_nrw_emissionsarme_mobilitaet/nebenbestimmungen/Nebenbestimmungen-fuer-nicht-oeffentlich-zugaengliche-Ladeinfrastruktur.pdf) auf der letzten Seite.

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