Umweltbonus: Wirtschaftsministerium will wohl Kumulationsverbot abschaffen

Das Kumulationsverbot bei der Förderung von Elektroautos wird laut einem Medienbericht womöglich bald wieder abgeschafft. Das Bundeswirtschaftsministerium soll derzeit an einer neuen Richtlinie arbeiten, welche die Kombination des Umweltbonus mit anderen Förderungen bei der Anschaffung eines Elektroautos wieder ermöglicht.

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„In Kürze werden wir die neue Richtlinie veröffentlichen“, erklärte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums gegenüber dem „Handelsblatt“ und sprach von Anfang dieser Woche. Die Doppelförderung beim Elektroauto-Kauf werde „im Grundsatz möglich sein“, sagte er weiter.

Erst im August hatte das Wirtschaftsministerium das Kumulationsverbot in die Förderrichtlinie für den Umweltbonus mit aufgenommen. Demnach dürfen aktuell bei der Anschaffung eines nach dem Umweltbonus förderfähigen Fahrzeugs keine zusätzlichen Programme der Länder oder auch des Bundes in Anspruch genommen werden – sofern das Fahrzeug mit dem Umweltbonus gefördert werden soll. Der Nutzer musste sich also für ein Förderprogramm entscheiden – und das war mit der Innovationsprämie meist der Umweltbonus. Begründet wurde die Regelung damals, dass „dadurch eine Überförderung vermieden werden soll“.

Eine Begründung, die nun offenbar den Gegenargumenten nicht lange Stand hielt. Bei Unternehmen, die mehrere E-Fahrzeuge anschaffen wollten, hätte das Kumulationsverbot für teilweise sechsstellige Mehrkosten gesorgt, bei Privatkunden gibt das „Handelsblatt“ rund 1.000 Euro Differenz an.

Zumal die entsprechende Passage in der Förderrichtlinie auch intern umstritten war. Bereits im August bestätigten gut unterrichtete Kreise gegenüber electrive.net, dass dieser Satz „ohne jede Abstimmung“ mit den betroffenen Ministerien (neben dem Wirtschafts- noch das Umwelt- und Verkehrsministerium) in der Richtlinie gelandet sei. Die beiden Ministerien mit ihren eigenen Förderprogrammen als auch die Länder haben laut dem „Handelsblatt“ protestiert.

Zahlen, wie viele Kunden von dem Kumulationsverbot betroffen waren bzw. sind, gibt es nicht – da keine detaillierten Daten aus den Ländern vorliegen. Bei dem vom Verkehrsministerium aufgelegten „Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Technologie“ sind wohl „ca. 8.500 Fahrzeuge“ betroffen. Im Umweltministerium sind laut dem „Handelsblatt“ rund 560 Fahrzeuge in den Förderprogrammen „Erneuerbar Mobil“ und „Sofortprogramm Saubere Luft“ betroffen.

Update 22.10.2020: Die Abschaffung des Kumulationsverbots bei der Förderung von Elektroautos wird wohl noch länger dauern. Während ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums am Montag erklärt hatte, dass die neue Richtlinie noch in dieser Woche veröffentlicht werden könnte, berichtet das „Handelsblatt“ nun, dass die Ressortabstimmung hierzu noch gar nicht abgeschlossen sei. Das Wirtschaftsministerium stünde mit dem Umwelt- und dem Verkehrsressort „im konstruktiven Austausch“ dazu. Wann genau dieser Austausch abgeschlossen sein soll, geht aus dem Bericht nicht hervor – das soll „in Kürze“ der Fall sein.

Selbst wenn sich die Bundesministerien einig sind, kommen laut dem „Handelsblatt“ rechtliche Hürden hinzu: Jedes einzelne Bundesland mit Förderprogrammen müsse jeweils eine Vereinbarung mit dem BMWi schließen, damit die Doppelförderung zulässig ist. Das geht aber erst, nachdem die neue Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht ist.

Dazu zitiert das „Handelsblatt“ Regierungskreise: „Die Bundesregierung plant, dass andere öffentliche Förderungen neben dem Umweltbonus dann zulässig sein sollen, wenn diese Stellen eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundeswirtschaftsministerium abschließen.“ Die gesonderten Vereinbarungen sollen dazu dienen, „die haushalts- und beihilfekonforme Förderung der verschiedenen Programme zu synchronisieren“.

Update 04.11.2020: Wie das Bundeswirtschaftsministerium nun offiziell mitteilt, wird am 16. November 2020 die novellierte Richtlinie für den Umweltbonus in Kraft treten. Von da an kann der Umweltbonus wieder mit anderen Förderungen kombiniert werden. Eine Voraussetzung für die kombinierte Förderung formuliert das BMWi jedoch: Der jeweilige Fördermittelgeber muss eine Verwaltungsvereinbarung mit dem BMWi abgeschlossen haben. „Diese Vereinbarung legt fest, wie die unterschiedlichen Förderprogramme ineinandergreifen und stellt sicher, dass die haushalts- und beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden“, heißt es in einer begleitenden Pressemitteilung.
handelsblatt.com, handelsblatt.com (Update)

7 Kommentare

zu „Umweltbonus: Wirtschaftsministerium will wohl Kumulationsverbot abschaffen“
Hans Herbert
19.10.2020 um 12:41
Im Prinzip gut, aber noch ergänzungsbedürftig. Wie sieht es aus, wenn die Förderungen den Preis des Fahrzeugs überschreiten? Bekommt man dann für den Erwerb eines EV noch etwas ausbezahlt? Nachdem sich ein paar "superbillige" BEV am Horizont abzuzeichnen beginnen, wäre eine "Deckelung nach unten" aus Gerechtigkeitsgründen zu empfehlen. Die könnte etwa so lauten, dass die Fördergesamtsumme 50 % des Kaufpreises nicht überschreiten darf.
Walter Wolf
20.10.2020 um 08:36
Die BAFA soll erstmal seine Arbeit machen. Ich habe im Juni ein E-Auto gekauft und habe bis heute (Ende Oktober) die Umweltprämie noch nicht erhalten.
Emobilitãtsberatung-berlin K.D. Schmitz
23.10.2020 um 08:21
@ Walter Wolf, Unser letzter Antrag dauerte 10 Wochen. 5.08.2020 beantragt, 19.10. 2020 bewilligt. Schnellere Vorgänge hatten wir bisher nicht. Sehr gut möglich ist aber auch, das BAFA stellt die Bearbeitung der Umweltbonus Anträge vorübergehend ein, weil vom BMWi eine neue Richtlinie offensichtlich gerade erstellt wird. Das hatten wir exakt so von November bis Ende Februar.
eMobilitätsberatung-Berlin K.D.Schmitz
20.10.2020 um 11:07
Sorry, muss eine kleine Korrektur anbringen. Die Richtlinie mit dem Kumulierungsverbort wurde am 07. Juli 2020 veröffentlicht, in Kraft getreten 08. Juli 2020. Wir haben am 15.07.2020 eine detaillierte Anfrage an das zuständige Büro des BMWi gerichtet. Unsere sehr exakt gestellten Fragen wurden, nach Anmahnung, am 23.07.2020 zum Teil beantwortet. Eine der Antworten zeigt die wirtschaftsferne Einstellung, zumindest dieser Abteilung des BMWi. Zitat, " Es ist auch nach Wegfall der Innovationsprämie zum 31.12.2021 geplant das Kumulierungsverbot bei zu behalten." Schon sehr bezeichnend das betroffenen Ministerien und Bundesländer sind erst im August "aufgewacht" sind.
Peter Bigge
20.10.2020 um 13:23
In Berlin gab es durch das Kumulierungsverbot nach der BAFA-Förderungs-Erhöhung einen Fördernachteil von 1.000 EUR. Alle die Ihre Förderung bei der IBB beantragt hatten mussten Ihre Landesförderung von 4.000 EUR stornieren, oder auf die BAFA-Förderung verzichten. Nun frage ich mich, wer den Schaden trägt? Das BMWi hatte die Kumulierungsklausel zuvor nicht mit den Ländern abgestimmt. Durch eine Neueinführung der alten Kumulierungsmöglichkeit werden alle Kunden, welche zwischenzeitlich ihr Auto erworben, erheblich benachteiligt, und zwar um 4.000 EUR pro Fahrzeug! BMWi, hier muss eine Lösung her!
Sebastian
21.10.2020 um 19:53
Es wäre toll, wenn man nicht nur bei Elektroautos und der Gebäudesanierung, sondern auch bei Ladeinfrastruktur Förderungen kumulieren könnte. Leider bleibt es sehr schwierig Ladeinfrastruktur aufgrund der hohen Anforderungen aus Eichrecht, LSV, TAB, ... in Deutschland wirtschaftlich zu betreiben.Die Amerikaner stecken eine Wallbox in die Steckdose, basteln sich ein Terminal zur Abrechnung dazu und sind schon fertig. Wenn ich das darf, brauche ich auch keine Förderung. Leider nicht so in Deutschland.
gerd
23.10.2020 um 08:20
is doch pure Steuergeldverschleuderei um vor den Wahlen gut dazustehen. Je nachdem wo man wohnt bekommt man unterschiedlich viel Geld vom Steuerzahler für seine private Anschaffung. ...

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