Biden unterzeichnet „Inflation Reduction Act“ mit Novelle der EV-Steuergutschrift

US-Präsident Joe Biden hat den „Inflation Reduction Act“ unterzeichnet. Damit tritt mit sofortiger Wirkung auch die Reform der Steuergutschrift für Elektrofahrzeuge in den USA in Kraft – zumindest teilweise.

Konkret geht es um die Anforderung für die Endmontage der Fahrzeuge in Nordamerika, die ab sofort gilt. Das Alternative Fuels Data Center des US-Energieministeriums hat auf dieser Basis eine vorläufige Liste der für die neue Steuergutschrift qualifizierten BEV- und PHEV-Modelle veröffentlicht. Denn ab wann genau welche Anforderungen gelten (und welche Fahrzeuge damit qualifiziert sind), hatte laut US-Medien in der EV-Community zuletzt für Verwirrung gesorgt.

Auch die offizielle Liste mit den Modellen trägt nur bedingt zur Klarheit bei: Sie enthält auch Modelle von Herstellern, welche die bis dato maßgebliche Obergrenze von 200.000 verkauften Stecker-Fahrzeugen bereits erreicht haben. Diese Obergrenze wird zwar wie berichtet fallen, aber erst zum 1. Januar 2023. Das bedeutet, dass die entsprechenden Modelle von GM und Tesla zwar jetzt schon auf der Liste geführt werden, bis zum Jahreswechsel aber nicht qualifiziert sind.

Auch andere Anforderung der reformierten Steuergutschrift wie die zur Herkunft der Batteriematerialien werden erst später in Kraft treten. Diese Anforderung ist in der Liste des AFDC noch nicht berücksichtigt. Alle Details zu der neuen Regelung haben wir in diesem Artikel aufgearbeitet.

Aber: Nur weil das Fahrzeug auf der Liste geführt ist, heißt das noch nicht, dass die Käufer auch die Steuergutschrift erhalten. Mit der Novelle der Regelung wurde auch eine Einkommensobergrenze eingeführt. Personen mit einem Jahreseinkommen von mehr als 150.000 Dollar (oder 300.000 Dollar im gemeinsamen Haushalt) sind ihrerseits nicht mehr für die Steuergutschrift qualifiziert.

Beim Blick auf die Liste fällt auf, dass derzeit der VW ID.4 fehlt. In einer nicht offiziellen Liste, die das Magazin „Forbes“ veröffentlicht hatte, war der ID.4 gelistet – unter der Voraussetzung, dass es sich um ein Exemplar aus dem US-Werk von Volkswagen in Chattanooga handelt und nicht um ein Import-Modell aus Zwickau. Da die Serienproduktion in Tennessee offiziell noch nicht läuft, wird der ID.4 wohl nachgereicht. Das AFDC empfiehlt den Kunden selbst, einen sogenannten VIN-Decoder zu nutzen, bei dem anhand der Fahrgestellnummer die Herkunft des jeweiligen Fahrzeugs geklärt werden kann. Denn es könne sein, dass die Hersteller selbst in einem laufenden Modelljahr die Produktion umstellen, damit die Fahrzeuge wieder förderfähig sind.

Die Novelle der EV-Steuergutschrift wurde in den USA lange verhandelt – wie auch viele weitere Teile des „Build Back Better“-Plans von Joe Biden. Nach der Einigung im Senat, bei der der bisher abtrünnige demokratische Senator Joe Manchin einlenkte, ging es sehr schnell: In der vergangenen Woche passierte der „Inflation Reduction Act“ den Senat und Anfang dieser Woche das Repräsentantenhaus. Die Unterschrift von Biden galt in der Folge nur noch als Formsache.
electrek.co, afdc.energy.gov (Liste)

2 Kommentare

zu „Biden unterzeichnet „Inflation Reduction Act“ mit Novelle der EV-Steuergutschrift“
Michael
17.08.2022 um 13:01
Ich dachte der Mustang Mach e wird in Mexiko prouziert?
Sebastian Schaal
17.08.2022 um 15:17
Hallo Michael,das ist korrekt. Die Montage muss früheren Berichten zufolge in Nordamerika erfolgen, womit in diesem Fall wohl die NAFTA-Region Kanada, USA und Mexiko gemeint ist.Viele Grüße Sebastian Schaal

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