BMDV startet kombinierte PV-, Speicher- und Wallbox-Förderung

Am 26. September 2023 startet in Deutschland ein neues Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektroautos an Wohngebäuden. Es handelt sich dabei um das erste der beiden von Verkehrsminister Volker Wissing angekündigten Ladeinfrastruktur-Förderprogramme.

Dass sich das neue Förderprogramm mit der KfW-Kennziffer 442 stark von der früheren „Wallbox-Förderung“ (KfW-Programm 440 mit pauschal 900 Euro) unterscheiden wird, war bereits seit der Ankündigung im Juni klar. Statt der niederschwelligen Pauschal-Förderung, die auch für Mieterinnen und Mieter zugänglich war, gibt es künftig einen deutlich kleineren Kreis an Antragsberechtigten.

Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohnhäusern können ab dem 26.09. bei der KfW einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für eine Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und eines Batteriespeichers beantragen, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt ist. Gerade die fehlende Koppelung an die E-Auto-Nutzung war ein Kritikpunkt an dem alten KfW-440-Programm.

Der neue Zuschuss setzt sich zusammen aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage und den Batteriespeicher sowie fixen Pauschalbeträgen für die Ladestation. Darüber hinaus ist ein Innovationsbonus für bidirektionales Laden möglich. Mit der Kombination dieser Anlagen und deren Steuerung über ein Energiemanagementsystems sollen zum einen die Netzstabilität verbessert und die Abhängigkeit von Strompreisschwankungen reduziert werden – und natürlich auch ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

Zwischen 5 und 10 kWp PV-Anlage, zwischen 5 und 12 kWh Heimspeicher

Mit einer gewöhnlichen Ladestation liegt der Zuschuss bei maximal 9.600 Euro – die genannten 10.200 Euro sind nur mit einem „bidirektionalen Gesamtsystem“ möglich. Setzt das Fahrzeug beim bidirektionalen Laden auf Gleichstrom, dürften die Mehrkosten für eine bidirektionale DC-Wallbox mit den 600 Euro aber kaum gedeckt werden.

Die Mindest-Leistung der PV-Anlage liegt bei 5 kWp, der Batteriespeicher muss mindestens 5 kWh Energiegehalt bieten. Der Ladepunkt muss mindestens 11 kW leisten – hier gibt es 600 Euro pauschal bzw. 1.200 Euro für das bidirektionale Ladegerät. Bei der PV-Anlage werden 600 Euro pro kWp bezuschusst, aber maximal 6.000 Euro (also für 10 kWp). Beim „Solarstromspeicher“ sind es 250 Euro pro kWh, aber maximal 3.000 Euro (also für 12 kWh).

Zudem wird klargestellt, dass eine Förderung einzelner Komponenten ausgeschlossen ist. Und alle drei Komponenten müssen „fabrikneu“ beschafft werden. Wer sich bereits über die 900-Euro-Pauschalförderung eine Wallbox installiert hat, kann also nicht nachträglich über dieses neue Förderprogramm die PV-Anlage und den Batteriespeicher fördern lassen. Auch eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist nicht möglich. Und: „Unterschreiten die Gesamtkosten Ihres Vor­habens den Zuschuss­betrag, können Sie keine Förderung erhalten.“

Weitere Vorgaben: Der erzeugte und bei Bedarf zwischengespeicherte eigene Photovoltaikstrom muss vorrangig für den Ladevorgang eines Elektrofahrzeugs genutzt werden. Wie bisher sind die Einbaumaßnahmen durch Fachunternehmen vorzunehmen und nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anzumelden. Und die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.

Für das neue Förderangebot stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ein Budget von bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung. Sollte also jeweils die maximale Fördersumme abgerufen werden, könnten 49.000 Eigenheime über das neue Programm gefördert werden – bei niedrigeren Fördersummen natürlich mehr.

„Für die Dekarbonisierung des Verkehrssektors ist der Ausbau der Elektromobilität in Kombination mit der Erzeugung und Nutzung ‚grünen‘ Stroms ein zentraler Faktor“, sagt Katharina Herrmann, Mitglied des Vorstands der KfW. „Mit dem neuen Zuschussprogramm für Ladestation, PV-Anlage und Batteriespeicher unterstützen wir den weiteren Ausbau einer dezentralen, netzschonenden und klimafreundlichen Ladeinfrastruktur im Auftrag der Bundesregierung. Den Kundinnen und Kunden machen wir den Zugang über das digitale KfW-Kundenportal so einfach wie möglich.“
kfw.de (Mitteilung), kfw.de (Details KfW-Zuschuss 442)

38 Kommentare

zu „BMDV startet kombinierte PV-, Speicher- und Wallbox-Förderung“
Michael
04.09.2023 um 11:25
"Wer sich bereits über die 900-Euro-Pauschalförderung eine Wallbox installiert hat, kann also nicht nachträglich über dieses neue Förderprogramm die PV-Anlage und den Batteriespeicher fördern lassen" Ist das so? Es kann doch ein weiterer Ladepunkt erstellt oder ein alter, ggf. defekter Ladepunkt ersetzt werden?
Carsten Schlipf
04.09.2023 um 13:55
Verkaufe doch die existierende Wallbox und lass Dir dann eine neue installieren.
Dirk Richter
04.09.2023 um 15:46
...und meine korrekt registrierte 41 Cent PV Anlage?
Dirk Richter
04.09.2023 um 15:29
...und meine 14 Jahre alte, korrekt registrierte Süd PV Anlage, mit ihren 41 Cent? Wir haben 3 E-Autos am Start, das Westdach frei und keinen Speicher. Die Bestandsanlage geht in Volleinspeisung und die neue wäre nur für die 3 E-Autos. Bei 35k Invest würden 9,6k schon helfen.
Sebastian Schaal
04.09.2023 um 13:23
Hallo Michael,ein neuer, weiterer Ladepunkt ist natürlich möglich bzw. notwendig. Es geht aber nicht, sich zu der vorhandenen Wallbox nur die PV-Anlage und den Speicher fördern zu lassen – also als Ergänzung. Sondern wenn eine Förderung über KfW 442 erfolgen soll, dann nur als Komplettpaket.Viele Grüße Sebastian Schaal
Sandra
06.09.2023 um 18:48
Hallo, mein Mann hat damals die Förderung Wallbox für unser Haus beantragt. Kann ich nun als Komplettpaket nochmal eine 2. Wallbox dazu beantragen? Grüße, Sandra
Dirk Richter
04.09.2023 um 14:02
Hallo, die KfW kommuniziert im Moment, dass keine der nun geförderten Teile bisher am/im Objekt vorhanden sein darf - ob bisher schon mal gefördert oder nicht. Also bereits das Vorhandensein einer Wallbox, einer PV Anlage oder eines Speichers verhindert lt. dieser Aussage die Fördermöglichkeit. Hier werden bestimmt wieder diverse Klarstellungen und Durchführungsanweisungen folgen müssen - im Deutschlandtempo natürlich ;o) LG
Thomas
04.09.2023 um 11:43
vor drei Wochen wurde bei uns eine neue PV-Anlage und ein 10KW Speicher verbaut. Förderung war der Entfall der MWST. Jetzt hätten wir zusaätzlich 10.000€ Förderzulage erhalten. Ist das jetzt für uns dumm gelaufen oder bekommen wir die Förderung noch nachträglich?
Andi
06.09.2023 um 15:34
Geht mir genau so! Gerade die komplette Show beschafft, nagelneu - 15kW peak, 12kW Speicher 11kw Wallbox - E-Auto bestellt. Ich bin mir nicht sicher ob ich die Förderung gut finde. Hier werden Menschen gefördert, welche sich 50-100.000Euro schnell mal so in die Hand nehmen können. Mann sollte stattdessen JEDEN besser belohnen, wer einen Teil zur Wende beiträgt. Egal wann und wie hoch die Kosten sind. Klar - nehmen würde ich die 10k auch :-) Und ich ärgere mich auch....Dabei wäre es so einfach....
H.Ebel
05.09.2023 um 09:18
Ja, ich denke es ist einfach dumm gelaufen. Mir geht es auch so: PV- Anlage + Speicher in 2014 und E-Auto in 2018. Tja, Pech gehabt.
Sebastian Schaal
04.09.2023 um 12:08
Hallo Thomas,ich fürchte, da haben Sie leider Pech. Wie im Artikel steht: Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen (also wie bei Ihnen) ist laut der KfW nicht möglich.Viele Grüße Sebastian Schaal
Mark Doepi
04.09.2023 um 12:41
Hallo,Es wird ja auch das ein eigenes BEV Fahrzeug genannt, zählt da ein Firmenwagen mit privat Nutzung auf dazu?
BruMa
07.09.2023 um 16:13
Hallo, es wird leider explizit ein eigenes (nicht auf die Firma) zugelassenes BEV benötigt. Habe genau diesen Punkt am Montag bei der Hotline angefragt. Es zählt nicht einmal dazu, dass ich das Fahrzeug über die Firma leasen werde. Also, ich erfülle alle Voraussetzungen und würde sogar alles genau wie vorgegeben machen. Nur der Halter ist falsch. Wir werden nun erst einmal keine PV + Speicher + WB machen und auf irgendein anderes Programm hoffen. Geladen wird dann Öffentlich oder bei Firma. Tolle Idee, dass der Verkehrsminister solch seltsamen Bedingungen möchte.
Schmack
04.09.2023 um 23:03
Das wüsste ich auch gern. Da ein Firmenwagen nicht im Eigentum steht vermute ich nein. Leasing privat geht allerdings auch. Firmenwagen werden vermutlich ausgeklammert.
Eugen
04.09.2023 um 12:46
Kann ich die PV Anlage als Inselanlage betreiben? Dafür ist doch keine Meldepflicht?
Hansi
04.09.2023 um 13:20
Klar können sie das, aber dann halt nicht per KfW442 fördern lassen.
Eugen
05.09.2023 um 09:40
Was spricht dagegen? Eine inselanlage ist dann nur für E-Auto laden da. Genau das fördert die Regierung. In dem Fall wird Strom zu 100% für das Laden da sein.
Mario
04.09.2023 um 13:19
99 % der Leute die das in Anspruch nehmen, bekommen also eine zweite Wallbox, oder müssen die bereits vorhandene entsorgen. Aber Förderungs ist ja oft nicht besonders schlau gemacht.....
Tobias
04.09.2023 um 13:52
Bekomme ich die 19% Mehrwertsteuer dann noch erlassen?
Carl
05.09.2023 um 09:18
PV Anlagen und Komponenten haben aktuell einen 0% MwSt Satz.
Uwe
04.09.2023 um 13:27
Wie sieht es denn Aus wenn ich kein privates e Auto habe, aber einen E Firmenwagen?
Eike
04.09.2023 um 13:36
Bidirektionale wallboxen sind ja auch solche mit ISO15118-20. Die gibt es durchaus am Markt. DC braucht man dafür nicht zwingend.
Hansi
04.09.2023 um 13:39
Bitte den Artikel lesen: Wenn das Auto BiDi nur über DC kann (z.B. die ID. von VW) brauche ich eine DC-Wallbox. Und klar, ansonsten reicht AC.
Eggi
04.09.2023 um 14:17
Auf meinem Haus existiert bereits PV. Wenn ich zusätzlich PV + Speicher+Ladestation installiere, kann ich die Förderung mitnehmen?
Dirk Richter
04.09.2023 um 15:31
Stand heute und lt. Auskunft der KfW Beratungshotline - Nein!
Peter
04.09.2023 um 15:50
Nein
Jochen Grüning
04.09.2023 um 15:57
Zählen PV Carports wie das V-Port von Pracht mit 5,6 kWp Pv Leistung, Wechselrichter, Wallbox, usw. auch zu den geförderten Anlagen?
Dominik
04.09.2023 um 21:01
Habe zwei Fragen dazu:1. Zählt ein Elektoauto als Dienstwagen mit Privatnutzungsanteil dazu?2. Würde auch ein Auto-Abo wie Sixt oder Care by Volvo zählen?
Peter Precht
04.09.2023 um 21:10
Na super; PV-Anlage wie jetzt gefordert/gefördert im Mai installieren lassen und damit 9.600 EUR verloren....Die Bundesregierung fördert also eine Maßnahme , bei der die Handwerker schon jetzt kaum hinterherkommen - dafür hat man die Förderung der Wärmepumpen reduziert....
Andy3030
04.09.2023 um 21:48
Muss ich das Auto schon bei Antragsstellung besitzen oder reicht es aus bis spätestens zur Auszahlung ein gebrauchtes zu kaufen. Reicht auch ein Renault Twizy aus obwohl er als Quad angemeldet wird?
Philipp
05.09.2023 um 10:41
Vermutung: der Twizy wird nicht reichen, da der nicht über eine Wallbox geladen werden kann.
Christopher Höfs
05.09.2023 um 09:28
Hallo zusammen, wir bauen aktuell unser EFH und werden Plan jetzt im Februar einziehen. Wir haben bereits ein e-Auto (VW ID.4) und beabsichtigen eine PV-Anlage sowie einen Stromspeicher und eine entsprechende Wallbox einzubauen. Kann ich die Förderung bereits am 26.9 beantragen oder geht das erst nach den abgeschlossenen Bauarbeiten? Befürchte, dass die Förderung bei späterer Beantragung dann weg ist. Was meint ihr?
Dirk
05.09.2023 um 11:38
Wir haben bereits PV&Wechselrichter im Haus installiert. Ist eine Förderung möglich, wenn. 1. PV Anlage erweitert, Speicher & Wallbox installiert wird 2. ein Plug-in Hybrid vorhanden ist (zählt das als E-Auto?)
Britta Dörndl
05.09.2023 um 14:33
Hallo, unsere PV ist erst seit Ende April im Betrieb, keine Förderung. Nun haben wir uns ein E Auto gekauft und fragen uns nun ob wir uns hier nun dienWallbax und den Speicher födern lassen können. Geht das?.
Sebastian Schaal
05.09.2023 um 14:38
Hallo Frau Dörndl,wie im Artikel geschrieben: Es können nur alle drei Komponenten zusammen gefördert werden, nur eine Komponente oder wie bei Ihnen zwei wird nach dem bisherigen Kenntnisstand nicht über das KfW-442-Programm gehen.Viele Grüße Sebastian Schaal
Sabrina
07.09.2023 um 15:16
Muss das Angebot zwingend als ein Gesamtangebot eingereicht werden, oder können zwei Angebote (1x eMob + 1x PV mit Speicher) eingereicht werden? Würde auch auf jeden Fall die Abrechnung erleichtern zwecks MwSt... oder würden dann sogar bei einer Gesamtabrechnung auch die Mwst auf die eMob-Komponenten wegfallen???
Kay
07.09.2023 um 17:42
Welche Anforderungen werden an das E-Auto gestellt? Kann ich mir dann kurzfristig auch ein gebrauchtes anschaffen. Welche Mindestanforderungen gelten hier? Danke Euch.
Jupp
18.09.2023 um 22:31
Eine Frechheit ist das! Letztes Jahr Fenster getauscht, Fassade und Dach gedämmt, Wärmepumpe eingebaut. Investition 135.000€ Am 04.09 wurden bei uns 22KWp aufs Dach montiert, dazu 19,6KWh Speicher montiert mit 2x 22KW Wallboxen und dynamischem Lastmanagement. Investition 55.000€ Eine Woche vorher wurde zum vorhandenen eAuto ein zweites bestellt.Und das ist jetzt die Belohnung vom Staat dafür das wir uns verschuldet haben um zur Energiewende beizutragen?Wegen 3-4 Wochen zu „früh“ installiert fallen wir aus der Förderung? Ernsthaft Wissing? 190.000€ Investition in 16 Monaten und die lassen uns leer ausgehen weil die Installation schon begonnen hat??? Wir sind nichtmal am Netz und sie sind ein Riesenar…….ch

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