Bund fördert Schnelllader für Unternehmen

Das Bundeverkehrsministerium stellt 400 Millionen Euro für die Förderung von Schnellladeinfrastruktur für Firmen und Flottenanwender bereit. Das Förderprogramm umfasst erstmals auch Ladesäulen für Lkw.

Das Bundesverkehrsministerium hat ein neues Förderprogramm bekannt gegeben. Finanziell unterstützt werden gewerblich genutzte Schnellladepunkte mit einer Leistung von mindestens 50 kW. Auch Ladepunkte für Lkw können gefördert werden.

Insgesamt stellt der Bund 400 Millionen Euro bereit. Bezuschusst werden „Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur“ sowie „Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inklusive Tiefbau“. Auch die technische Ausrüstung, wie beispielsweise Stromspeicher, sind förderfähig.

Es gilt: Jedes Unternehmen kann nur einen Antrag stellen. Für kleinere Unternehmen ist eine Förderquote von bis zu 40 Prozent möglich, größere Unternehmen erhalten bis zu 20 Prozent. In jedem Fall ist die Förderung auf 5 Millionen Euro pro Antrag begrenzt, unabhängig davon, wie viele Schnellladesäulen geplant sind.

Für die förderfähigen Ausgaben pro Ladesäule heißt das: „Bei einer Ladeleistung am Ladepunkt von 50 bis 149 kW beträgt der maximale Förderbetrag pro Ladepunkt für kleine und mittlere Unternehmen 14.000 Euro, bei Großunternehmen 7.000 Euro. Bei Ladepunkten mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 150 kW erhalten kleine und mittlere Unternehmen maximal 30.000 Euro und Großunternehmen 15.000 Euro.“

Wie bereits erwähnt darf pro Unternehmen nur ein Antrag gestellt werden. Ausgenommen sind Tochterunternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit – die müssen ihren eigenen stellen. Alle Anträge mit „verbundenen Unternehmen“ erhalten maximal 30 Millionen Euro Förderung.

Dazu gibt es noch einige weitere Vorgaben. Beispielsweise müssen die Säulen in Deutschland errichtet werden und dem antragstellenden Unternehmen noch mindestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme gehören. Zudem muss an den Säulen Ökostrom geladen werden.

„Die Elektrifizierung gewerblicher Flotten ist entscheidend für den Hochlauf der Elektromobilität“, sagt Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur. „Mit diesem neuen Förderprogramm erweitern wir die Ladeinfrastruktur-Förderlandschaft des BMDV um ein ökonomisch sehr wichtiges Ladeszenario. Einfach schnellladen am Depot, Betriebshof oder Firmenflottenparkplatz wird so zur Realität.“

Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr, fügt hinzu: „Die Umstellung auf E-Fahrzeuge bedeutet für die Unternehmen, dass sie eine eigene Schnellladeinfrastruktur errichten müssen. Das geht nur mit hohen Investitionen. Mit unserer Förderung unterstützen wir den wichtigen Schritt und begleiten die Unternehmen so bei der Umstellung auf eine klimafreundliche und zukunftsorientierte Mobilität.“

Das Förderprogramm richtet sich in erster Linie an Handwerks- und Gewerbebetriebe oder Flottenanwender, wie beispielsweise Carsharing- und Taxiunternehmen, aber auch Anwender aus der Logistikbranche. Es ist das erste Mal, dass der Auf- und Ausbau von gewerblicher Schnellladeinfrastruktur unabhängig von der Fahrzeugbeschaffung unterstützt wird.

Anträge können ab sofort über den Projektträger Jülich gestellt werden.

Am 26. September 2023 startet in Deutschland zudem ein neues Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektroautos an Wohngebäuden. Hierfür steht ein Budget von bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung.

bmdv.bund.de, lis.ptj.de (Antragseinreichung)

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