Erste Infos zu neuer Ladeinfrastruktur-Ausschreibung in München

Die Stadt München plant laut einem Medienbericht, im Zuge der neu aufgesetzten Ausschreibung für den Ausbau der Ladeinfrastruktur die Anzahl der Ladepunkte zu verdoppeln – um etwa 1.300 neue Ladepunkte. Hierzu soll die Stadt angeblich in acht Zonen aufgeteilt werden, auf die sich die Bieter bewerben können. (Update am Artikelende)

Bild: SWM

Kurzer Rückblick, weshalb die erneute Ausschreibung überhaupt nötig ist: Die Vergabekammer Südbayern hatte im November 2023 entschieden, dass die Stadt ein Vergabeverfahren für 2.700 neue Ladesäulen, das damals schon seit drei Jahren lief, wegen eines Formfehlers von vorne beginnen muss. Der formale Knackpunkt war, dass die Stadt einen Dienstleistungsauftrag ausgeschrieben hatte, aber eine Konzession hätte ausschreiben müssen.

Jetzt gibt es neue Infos, wie es beim stockenden Ausbau der Ladeinfrastruktur in München weitergehen könnte .Die Münchner „Abendzeitung“ berichtet, dass die Stadt die Anzahl der Ladesäulen bis Ende 2026 etwa verdoppeln will. Das neue Vergabeverfahren sehe vor, die Stadt in acht Zonen aufzuteilen, für die sich Anbieter bewerben können. Entscheiden, wer den Zuschlag bekommt, soll laut dem Zeitungsbericht am Ende das Los. Bisher betreiben die Stadtwerke München die meisten öffentlichen Ladepunkte in der Stadt. Die Stadtwerke können zwar auch Gebote abgeben, bei einem Los-Entscheid steigt allerdings die Wahrscheinlichkeit, dass auch andere Anbieter zum Zuge kommen werden.

Das soll aus dem der Zeitung vorliegenden Entwurf einer Beschlussvorlage hervorgehen, über die der Stadtrat am 17. April entscheiden soll. In diesem Beschluss entscheidet der Stadtrat erst einmal über AC- Ladesäulen, eine Entscheidung zu DC-Säulen soll nach der Sommerpause folgen.

Derzeit gibt es in München etwa 1.200 öffentlich zugängliche Ladesäulen. Aufgrund des Verfahrensfehlers bei der schon lange laufenden Ausschreibung hat sich an dieser Zahl in den vergangenen Jahren kaum etwas geändert, bei der Zahl der in München zugelassenen E-Autos hingegen schon. Laut der „AZ“ sind rund 25.000 der 762.000 Autos mit Münchner Kennzeichen Batterie-elektrisch unterwegs.

Um das neue Vergabeverfahren schnellstmöglich und reibungslos durchzuführen, müssen aber wohl erst noch die personellen Voraussetzungen seitens der Stadt geschaffen werden. Wie die „AZ“ schreibt, fordert das Mobilitätsreferat zwei neue, befristete Stellen – „um das Vergabeverfahren zu managen“.

Update 18.04.2024: In München hat der Stadtrat das neue Verfahren zum Ausbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur beschlossen. Wie vorab durchgesickert soll der Ausbau in acht räumlichen Kontingenten und bedarfsgerecht erfolgen. Jedes Kontingent umfasst dabei drei bis vier Stadtbezirke und ist in Bezug auf die Gesamtladeleistung gleichwertig. Ziel ist es, die Gesamtladeleistung zum Laden von E-Pkw im öffentlichen Raum bis 2026 auf 55 Megawatt zu verdoppeln.

„Die Landeshauptstadt München etabliert damit ein Verfahren, in dem der Aufbau und der Betrieb durch unterschiedliche ladepunktebetreibende Unternehmen jeweils auf eigene Kosten erfolgt“, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Das Kreisverwaltungsreferat werde in Kürze „seine Sondernutzungsrichtlinie sowie die Sondernutzungsgebührensatzung um den Tatbestand der Ladeinfrastruktur fortschreiben“. Die Veröffentlichung der Kontingente soll erfolgen, sobald der Kreisverwaltungsausschuss den entsprechenden Beschluss gefasst hat.

Der Bewerberkreis sei zwar nicht limitiert, jedoch muss ein Kontingent komplett ausgefüllt werden: Das Unternehmen muss also in der Lage sein, Dutzende Standorte eigenwirtschaftlich aufzubauen und dauerhaft zu betreiben. Nach erfolgreichem Zuschlag kann das Unternehmen in seinem Kontingent konkrete Standortanträge zum Aufbau unter Beachtung von Standortkriterien stellen. Nach Genehmigung eines Standorts durch das Mobilitätsreferat kann das Unternehmen beim Verteilnetzbetreiber SWM Infrastruktur die Erstellung des Anschlusses beantragen. Die Stadt München geht derzeit davon aus, dass etwa zum Jahreswechsel die ersten Standorte umgesetzt werden und sich die Ausbaugeschwindigkeit bereits 2025 sukzessive erhöht.

Der Aufbau einer Schnellladeinfrastruktur ist durch diesen Beschluss nicht betroffen; hierzu ist eine weitere Beschlussvorlage für den Herbst 2024 in Arbeit. Auch der Aufbau von Ladeinfrastruktur auf Privatgrund wird von dem heutigen Beschluss nicht tangiert.

abendzeitung-muenchen.de, muenchen.de (Update)

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