E-Auto-Steuervorteile werden nicht mehr umgesetzt

Anfang September hatte die Ampel-Regierung noch zwei wichtige Vorhaben auf den Weg gebracht, um die Elektromobilität zu fördern – eine Änderung an der Dienstwagen-Besteuerung und eine neue Sonderabschreibung. Beide Punkte haben es nicht in die finale Steuer-Novelle geschafft – und werden also vor der Bundestagswahl nicht mehr umgesetzt. (Update am Artikelende)

Bild: Peter Schwierz

„Mit der Wachstumsinitiative hat sich die Bundesregierung vorgenommen, die Autoindustrie und ihre Beschäftigten beim Modernisierungsprojekt E-Mobilität zu unterstützen. Die steuerliche Förderung von dienstlich genutzten E-Autos soll dabei helfen, die Nachfrage nach emissionsfreien Fahrzeugen weiter zu erhöhen“, teilte die damalige Bundesregierung Anfang September mit – als ein „Signal für klimafreundliche Mobilität“.

Konkret waren zwei Maßnahmen zur Förderung von E-Autos vorgesehen: Eine neue Sonderabschreibung sollte dafür sorgen, dass Unternehmen die Investitionskosten für neue Elektro-Fahrzeuge schneller steuerlich geltend machen können. Über einen Zeitraum von sechs Jahren können die Anschaffungen – beginnend mit einem Satz von 40 Prozent – von der Steuer abgeschrieben werden, so der Plan. Das soll „für zusätzliche Liquidität bei Unternehmen sorgen“, hieß es damals – befristet auf Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028. Zudem sollte die Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge erweitert werden, konkret die Versteuerung des geldwerten Vorteils. Arbeitnehmer, die einen Elektro-Firmenwagen auch privat nutzen, versteuern diesen Vorteil vergünstigt – wenn das Auto höchstens einen Bruttolistenpreis von 70.000 Euro hatte. Im Zuge der Erweiterung sollte diese Höchstgrenze auf 95.000 Euro angehoben werden, womit mehr Modelle für Dienstwagen-Berechtigte steuerlich attraktiv werden.

Gesetz tritt ohne eMobility-Förderung in Kraft

Allerdings sind die Vorhaben der Ampel-Parteien mit dem Scheitern der Koalition Anfang November nicht mehr umgesetzt worden. Beide Maßnahmen sollten über das Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) eingeführt werden. Eine Sprecherin des zuständigen Bundesfinanzministeriums bestätigte nun gegenüber electrive, dass die Bundesregierung diese Regelungen auch innerhalb des parlamentarischen Verfahrens in das Steuerfortentwicklungsgesetz eingebracht habe und das SteFeG auch zum 1. Januar in Kraft getreten ist.

Aber: „Hiermit wurden die geplanten Anpassungen des Steuertarifs und die Erhöhung des Kindergelds umgesetzt. Die Regelungen zur Erhöhung des Deckels für den Bruttolistenpreis auf 95.000 Euro bei der Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge und die degressiven Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge sind nicht im beschlossenen Gesetz enthalten“, so die Sprecherin weiter.

Laut Berichten aus dem September hätten sich die Steuervorteile für Elektroautos alleine in 2025 auf einen Betrag von bis zu 585 Millionen Euro summieren können, bis 2028 wären wohl sogar bis zu 650 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen gewesen.

Da es die Vorhaben nicht in das finale Gesetz geschafft haben, ist ihre Zukunft ungewiss. Es ist möglich, dass eines oder beide Vorhaben von der nächsten Bundesregierung wieder aufgegriffen werden – aber eben nicht sicher. Bisher haben sich die Parteien im laufenden Wahlkampf unterschiedlich geäußert. Die SPD plädiert etwa weiter für Änderungen bei den Abschreibungsregeln und der Dienstwagenbesteuerung, nennt aber keine Details. Die Grünen planen nicht nur ein Lade-Guthaben von 1.000 Euro, sondern auch eine steuerliche Förderung – nicht nur für Unternehmen, sondern ebenfalls für Privatkunden. Die CSU will sich für eine Kaufprämie in Höhe von 3.600 Euro einsetzen – CSU-Chef Markus Söder hatte aber auch „den zügigen Ausbau der Ladeinfrastruktur und die Einführung eines vergünstigten Ladestrompreises für E-Autos“ angemahnt – und auch Sonderabschreibungen für bis 2028 zugelassene E-Autos ins Spiel gebracht.

Update 16.01.2025: Was wir bereits am Dienstag unter Berufung auf das Bundesfinanzministerium berichtet haben, hat jetzt auch die Bundesregierung selbst bestätigt. Die Website, auf der über die Vorhaben informiert wurde, ist nun um einen grauen Info-Kasten ergänzt worden. Dort heißt es: „Die dafür erforderlichen Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat kamen jedoch nicht zustande. Das Gesetz wurde Ende Dezember 2024 ohne die hier beschriebenen Maßnahmen beschlossen.“

Laut dem „Spiegel“ sprach der SPD-Abgeordnete Sebastian Roloff „großer Enttäuschung in der Wirtschaft“, als das Steuerfortentwicklungsgesetz im Dezember ohne die E-Autohilfen im Bundestag beraten wurde. Er hielt Union und FDP vor, dass sie keine Eile für einen Wirtschaftsbereich zeigten, „der nachweislich schwächelt“.

Quelle: Info per E-Mail, bundesregierung.de, spiegel.de (beide Update)

8 Kommentare

zu „E-Auto-Steuervorteile werden nicht mehr umgesetzt“
MWF
15.01.2025 um 09:17
Die Erhöhung auf 95.000€ bingt im Kaufvolumen nahezu nichts, ausser das Fahrer in dieser Gehaltklasse steuerlich entlastet werden. FDP-Blödsinn.
Siesch
16.01.2025 um 19:21
Wieso ,die Leistungsträger in diesem Land müssen doch entlasted werden.
Mr.T
15.01.2025 um 09:53
Das wird den deutschen Premium Anbietern überhaupt nicht gefallen. Die Grenze ist bei einen ID7 schon schnell erreicht, wenn man die bessere Ausstattung dazu nimmt. Auf jeden Fall wieder eine Entscheidung gegen die deutsche Autoindustrie.
Stefan
15.01.2025 um 17:14
Ein ID.7 mit Vollausstattung kann über 15.000 EUR teurer sein als das Basismodell. Auch ein Pro oder Pro S bekommt man volle Hütte auf über 70.000 EUR, ein GTX sowieso. Letztendlich beeinflusst die Grenze ja nur die Ausstattung und kaum die Anzahl der verkauften E-Autos.
Mr. O
15.01.2025 um 16:25
Es hätte definitiv der deutschen Autoindustrie geholfen. Wenn ich das Thema Kaufprämie höre wird mir übel, dann kann das Geld direkt nach China überwiesen werden.
Jörg
18.01.2025 um 09:47
daran müsstest du dich aber mittlerweile schon gewöhnt haben, ist doch eh schon alles made in china.....
Emobilitätsberatung-berlin K.D.Schmitz
15.01.2025 um 17:17
Die einzelnen Parteien wissen noch nicht was sie bei der E-Mobilität wollen, das schafft zusätzliche Unsicherheit bei potenziellen Käufern. Auch in den Wahlkampfprogrammen steht noch wenig bis nichts. Ein Drama.
Mr. Blitzsollmichtreffen
15.01.2025 um 19:29
Die 95k Regelung wird wohl die deutschen Automobilisten noch vorne treiben, zumindest, was das Thema Elektromobilität betrifft. Die Fahrer dieser Gehaltsklasse kaufen ein Fahrzeug, das nicht 70k, sondern 95k kostet und das sind 21 % mehr Auto und damit 21 % mehr Steuern! Bei jedem 5. wurde 1 Auto mehr gekauft.. Der ständig kritisierte "Großverdiener" zahlt in die "Allgemeinheitskasse" auch sehr viel Geld ein, das wird dabei nie erwähnt. Zurück zu der Rechnung: wenn jeder 6. Arbeitnehmer, der bei einem OEM beschäftigt ist plötzlich auf der Straße sitzt, kostet es dem Staat mehr Geld als die 0,25 Steuerentlastung. Wir haben Jahrzehnte in diesen Geldgenerator "Automobilindustrie" investiert und dabei gut davon profitiert, jetzt ist ein abruptes Stoppen dieser Kettenreaktion nicht mehr möglich. Dieser Reaktor muss weiter am Leben erhalten werden, sonst platzt er..

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert