Bundestag beschließt Reform der Schuldenbremse
Der entsprechende Antrag von Union und SPD wurde in der extra einberufenen Sitzung des Bundestags mit 513 Stimmen angenommen, 207 haben dagegen gestimmt – es gab keine Enthaltung. Für eine Mehrheit wären 489 Stimmen nötig gewesen, womit der Gesetzesentwurf die nötige Mehrheit erreicht hat. Dennoch gab es einige Abweichler oder nicht anwesende Abgeordnete: Zusammen kommen Union, SPD und die Grünen im „alten“ Bundestag auf 520 Abgeordnete.
Ganz durch ist die Grundgesetzänderung allerdings noch nicht: Am Freitag muss noch der Bundesrat zustimmen. Nach der Einigung in Bayern ist mit den sechs Stimmen die Mehrheit für das Schuldenpaket aber relativ sicher.
In der vergangenen Woche hatten sich Union und SPD mit den Grünen eine Einigung rund um das Milliarden-Schuldenpaket erzielt. Da für die entsprechende Änderung des Grundgesetzes eine Zwei-Drittel-Mehrheit mit den Stimmen der Grünen notwendig war, konnten die Grünen viele aus ihrer Sicht wichtigen Punkte nachverhandeln. So sollen aus dem 500 Milliarden Euro schweren Infrastruktur-Sondervermögen 100 Milliarden Euro Klima- und Transformationsfonds (KTF) fließen.
In dem schwarz-roten Sondierungspapier hatten die Verkehrs- und Umweltpolitik noch keine große Rolle gespielt. Die Union ist der SPD aber entgegengekommen und hat einen „Kaufanreiz“ für Elektroautos vereinbart – entgegen den Aussagen aus dem Wahlkampf. Details hierzu gibt es natürlich noch nicht, es steht noch nicht einmal ein Koalitionsvertrag.
Wenn schon ohne die 100 Milliarden Euro aus dem KTF „Kaufanreize“ denkbar und finanzierbar waren, scheinen jetzt mit dem finanziell wieder üppig ausgestatteten KTF weitere Förderprogramme rund um Ladeinfrastruktur und bei den Nutzfahrzeugen wieder denkbar. Und auch die Batterieindustrie dürfte wieder mehr Fördergelder erhalten, da sie im Sondierungspapier als „strategische Industrie“ eingeordnet wird. „Gemeinsames Ziel muss die technologische Souveränität und Unabhängigkeit sein. Andernfalls ist die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit vieler Branchen bedroht“, sagt Peter Lamp, Vorsitzender des KLiB-Vorstandes (Kompetenznetzwerk Lithium-Ionen-Batterien). „Dazu gilt es unverzüglich geeignete industrielle und staatliche Maßnahmen in einer gemeinsamen Strategie zum Aufbau eines wettbewerbsfähigen deutschen Ökosystems Batterien zusammenzuführen und zu vereinbaren.“
Auch weitere Player haben sich bereits in Stellung gebracht: VW hat in einem eigenen „Masterplan“ bereits Forderungen an die kommende Bundesregierung gestellt (u.a. finanzielle Anreize, ein Social-Leasing-Programm und günstigeren Ladestrom), am Tag der Abstimmung im Bundestag hat der VDA ein Positionspapier zur Transparenz bei Ladepreisen veröffentlicht. Darin fordert der Verband auch eine Senkung der Stromnebenkosten.
Update 21.03.2025: Am Freitag hat auch der Bundesrat der Grundgesetzänderung zur Schuldenbremse zugestimmt, die der Bundestag am Dienstag auf den Weg gebracht hatte. In der Länderkammer kam mit 53 von 69 Stimmen ebenfalls die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit zusammen. Nötig wären hierfür 46 Stimmen gewesen.
Die Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Rheinland-Pfalz enthielten sich, was im Bundesrat aber wie eine Nein-Stimme zählt. Die anderen Länder haben dem Paket zugestimmt. Das war bisher nur bei Ländern mit ausschließlicher Regierungsbeteiligung von SPD, Union und Grünen sicher. Erst am Freitagmorgen sicherten auch Mecklenburg-Vorpommern und Bremen ihre Zustimmung zu – beide Länder werden von einer Koalition aus SPD und Linken regiert.
Damit hat das schuldenfinanzierte Finanzpaket von Union und SPD die letzte parlamentarische Hürde genommen. Damit kann das Grundgesetz an zwei Stellen geändert werden, das dem Bund bisher enge Grenzen für die Neuverschuldung gesetzt hat. In den Bereichen Verteidigung, Zivilschutz, Nachrichtendienste und Cybersicherheit werden diese Vorgaben jetzt gelockert.
Für die Elektromobilität relevanter: Zusätzlich wird ein schuldenfinanziertes Sondervermögen von 500 Milliarden Euro geschaffen, das von der Schuldenbremse ausgenommen ist. Damit soll die Infrastruktur in Deutschland modernisiert werden. 100 Milliarden Euro fließen an die Länder, weitere 100 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds. Damit werden auch eMobility-Förderungen wieder denkbar, die zuletzt eingestellt werden mussten.
Eine Hürde steht für die Grundgesetzänderung aber noch aus: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier muss das Gesetz noch unterschreiben.
Quelle: Livestream aus dem Bundestag, spiegel.de, handelsblatt.com
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