Österreich hebt Steuerbefreiung für E-Autos noch diese Woche auf
Bereits seit Januar konnten E-Auto-Fahrer in Österreich ahnen, dass höhere Kosten auf sie zukommen. Denn schon am Rande der Regierungsverhandlungen zwischen ÖVP und FPÖ, die später scheiterten, war bekanntgeworden, dass die Steuerbefreiung für E-Autos bei der motorbezogenen Versicherungssteuer gestrichen werden soll. Das bleibt auch unter der neuen Regierung von ÖVP, SPÖ und NEOS so.
Die Steuerberechnung für E-Autos basiert künftig auf dem im Zulassungsschein eingetragenen Eigengewicht sowie der Nenndauerleistung. Der Automobilclub ÖAMTC geht davon aus, dass die jährliche Steuer für die Mehrheit der E-Pkw bei unter 500 Euro für ein ganzes Jahr liegen wird. Allerdings dürfte die Bandbreite aufgrund der unterschiedlichen eingetragenen Leistungen und Eigengewichte von rund 70 bis über 2.000 Euro reichen. „Geht man davon aus, dass die Elektromobilität künftig vermehrt auch in den leistungsschwächeren und leichteren Fahrzeugsegmenten ankommt, dürfte die Besteuerung für viele Fahrzeuge eher im unteren Bereich liegen“, erläutert Martin Grasslober, ÖAMTC-Experte für Verkehrswirtschaft.
Wichtig: Für bereits zugelassene Elektroautos gibt es keinen Bestandsschutz, sondern sie fallen genauso wie Neuzulassungen ab dem 1. April 2025 unter die motorbezogene Versicherungssteuer.
Wie der ÖAMTC erfahren hat, gibt es in Zulassungsscheinen vereinzelt Fehleintragungen von den relevanten Größen Eigengewicht und Nenndauerleistung. In Hinblick auf die nun bekanntgewordenen Steueränderungen hat sich der Club an die betroffenen Hersteller gewandt. „Wir fordern eine umgehende Korrektur der Daten, damit die Konsument:innen nicht aufgrund von Fehleintragungen eine zu hohe Steuer zahlen“, so der ÖAMTC-Experte.
Laut ÖAMTC soll es künftig auch für E-Motorräder eine motorbezogene Versicherungssteuer geben, während E-Mopeds weiterhin ausgenommen bleiben sollen. Der Automobilclub weist zudem darauf hin, dass es auch bei Plug-in-Hybriden zu Verschärfungen bei der Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer kommt. So steige für viele Bestandsfahrzeuge die Steuerbelastung, weil der angenommene elektrisch gefahrene Anteil bei der Festlegung der CO2-Emissionen künftig sinkt und deren Emissionen dadurch steigen.
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