Finanzministerium plant Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge – schon ab Juli

Die neue Bundesregierung will offenbar im Eiltempo die ersten Fördermaßnahmen für Elektrofahrzeuge auf den Weg bringen. Als Teil eines größeren Pakets sollen u.a. E-Autos für Unternehmen attraktiver gemacht werden – entsprechende Sonderabschreibungen sollen ab Juli möglich sein.

Bild: Peugeot

Das soll aus einem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) von Lars Klingbeil (SPD) hervorgehen, aus dem am Wochenende mehrere Medien zitiert haben – etwa das Handelsblatt, Tagesschau und die DPA. Um den Kauf von Elektrofahrzeugen für Unternehmen steuerlich attraktiver zu machen, soll für neu angeschaffte, rein elektrisch betriebene Fahrzeuge eine Abschreibung von 75 Prozent im ersten Jahr der Anschaffung gelten. Im Jahr nach dem Kauf ließen sich dann noch zehn Prozent absetzen, im zweiten und dritten Folgejahr jeweils fünf Prozent, im vierten Folgejahr drei Prozent und im fünften Folgejahr zwei Prozent, wie die Medien übereinstimmend berichten.

Damit würden „deutliche steuerliche Anreize insbesondere für den Markthochlauf der Elektromobilität im betrieblichen Bereich gesetzt“, heißt es im Gesetzentwurf. Der Zeitplan ist ambitioniert: Obwohl es aktuell noch ein Gesetzentwurf ist, soll die Sonderregelung schon für E-Fahrzeuge gelten, die zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 gekauft werden – das Gesetz müsste also noch sehr zeitnah beschlossen werden. Am Mittwoch, den 4. Juni soll der Entwurf in das Kabinett eingebracht werden.

Um einige der aus Sicht der Regierung wichtigsten Vorhaben schnell anzugehen, hat die schwarz-rote Koalition von Friedrich Merz (CDU) kürzlich ein „Sofortprogramm der Bundesregierung“ vorgestellt, um die Haushalte für 2025 und 2026 „zügig“ zu verabschieden und die mittelfristige Finanzplanung 2026-2029 auf den Weg zu bringen. Darin wurde bereits im Kapitel „Neues Wirtschaftswachstum“ eine steuerliche Förderung der Elektromobilität angekündigt, unter „Vereinfachung und Beschleunigung“ auch eine „Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Wasserstoffinfrastruktur“. Die lange geförderte Vereinfachung der Genehmigungsverfahren beim Bau von Ladeinfrastruktur wird nicht erwähnt.

Regierung plant weitere eMobility-Fördermaßnahmen

Zurück zur Sonderabschreibung: Wichtig ist zudem auch, dass von rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen die Rede ist. Die Sonderabschreibung soll also nicht nur für elektrische Pkw, sondern auch für Nutzfahrzeuge, Lkw und Busse gelten. Tatsächlich war schon im Koalitionsvertrag von Union und SPD beim Stichpunkt der Sonderabschreibung von „E-Fahrzeugen“ die Reden, nicht von E-Autos. Details zu der genauen Ausgestaltung der Sonderabschreibung gab es bisher aber noch nicht.

In jenem Koalitionsvertrag hatten die Parteien insgesamt neun Maßnahmen aufgelistet, von einer Anhebung der Bruttopreisgrenze bei der steuerlichen Begünstigung von Dienstwagen über eine Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos bis 2035 und ein „Programm für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen“ bis hin zur Förderung einer „Wasserstoff-Ladeinfrastruktur für Nutzfahrzeuge“. Die angestrebte Kaufprämie für E-Autos, die mit einem Platzhalter beim Betrag noch in einem der Arbeitspapiere der zuständigen Verhandlungsgruppe enthalten war, hat es nicht in den finalen Koalitionsvertrag geschafft.

Bis zu dem aktuellen Gesetzentwurf war aber unklar, wie schnell die Regierung diese Maßnahmen auch angehen will oder ob andere Vorhaben als zeitlich kritischer angesehen werden. Die Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge wird auch nicht separat auf den Weg gebracht, sondern als Teil von umfassenden Steuersenkungen für Unternehmen, etwa eine Senkung der Körperschaftssteuer und einen sogenannten „Investitionsbooster“ mit einer Abschreibung von 30 Prozent für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter. Die geplanten Maßnahmen sollen laut Gesetzentwurf einerseits einen „schnellen Anschub wachstumswirksamer Investitionen“ ermöglichen, andererseits zu einer langfristigen „Stabilisierung von Erwartungen beitragen“, heißt es bei der Tagesschau. Für den Zeitraum von 2025 bis 2029 betragen die Erleichterungen in Summe 48 Milliarden Euro.

Aber: Da die Steuer-Mindereinnahmen aus dem Paket neben dem Bund auch die Länder und Kommunen betreffen, wird auch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen müssen – selbst wenn das Kabinett den Entwurf ohne Änderungen beschließt. Ob es in der Länderkammer eine Mehrheit für das Vorhaben gibt, ist noch nicht bekannt.

handelsblatt.com, tagesschau.de, heise.de (Sonderabschreibung), politico.eu (Sofortprogramm als PDF)

10 Kommentare

zu „Finanzministerium plant Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge – schon ab Juli“
Axel Schäfer
02.06.2025 um 10:19
Ein großer, wenn nicht sogar der überwiegende Teil der E-Fahrzeuge wird geleast, da Leasing aus verschiedenen Gründen für E-Fahrzeuge sinnvoll ist. Es wäre daher sinnvoll, wenn das BMF die Frage der Handhabung der Sonder-AfA im Falle von Leasing direkt mit regelt und z.B. bestätigt, dass diese Sonder-AfA auch im Falle von Leasing gilt.Im Falle von Leasing und einer Nutzung der Sonder-AfA ist zudem bleibt die Frage spannend, wie der Abschreibungsvorteil im Falle von Leasing an gewerbliche Leasingnehmer weitergegeben wird.Vorteilhaft erscheint in jedem Fall, dass durch die hohe Abschreibung rasch höhere Stückzahlen an gebrauchten E-Pkw auf den Markt kommen können, die auch für private Nutzer spannend sein können.
Mike
03.06.2025 um 07:19
Leasing ist nur dann sinnvoll, wenn man nicht liquide ist. Für jeden anderen ist Kauf die bessere Option. Man ist weit flexibler und spart den Gewinn des Leasinggebers. Das Vermarktungsrisiko hat der Leasinggeber ohnehin mit eingepreist.
Detlev Wiehan
02.06.2025 um 15:17
Wirtschaftlicher Eigentümer beim Leasing ist die Leasinggesellschaft. Die schreibt ab, nicht der Leasingnehmer. Der "mietet". Statt Leasing wäre also ein Ratenkauf empfehlenswert, wenn man die AFA nutzen möchte.
Martin
02.06.2025 um 11:18
Diese Logik erschließt sich mir nicht. Leasingraten sind schon heute voll steuerlich absetzbar, warum sollten darüber hinaus noch Anreize auf Kosten der Allgemeinheit offeriert werden? Außerdem werden Leasingobjekte nicht im Anlagevermögen geführt.
Thomas Fath
03.06.2025 um 07:36
War ja klar, dass natürlich nur Dienst- und Firmenfahrzeuge gefördert werden. Fahrzeuge im privaten Bereich, die immerhin ca. 35% der Neuzulassungen ausmachen, werden überhaupt nicht berücksichtigt.
Tim Wolf
03.06.2025 um 11:37
Jeder sollte ein Nebengewerbe haben, welches eine betriebliche Nutzung eines KFZ plausibel erscheinen lässt
Axel Poeschmann
03.06.2025 um 10:27
Es ist erstaunlich, dass dieser Vorschlag aus dem SPD-geführten Finanzministerium kommt. Die sollten sich in diesem Zusammenhang eher um die “Normalbürger” kümmern, da diese nicht in den Genuss eines Dienstwagens kommen. Wahrscheinlich hat bei dem Vorschlag die Union ihre Finger mit im Spiel, um ihrer Klientel etwas Gutes zu tun.
Mr.T
03.06.2025 um 08:11
Wenn die Abschreibung beim Leasinggeber möglich ist, müssten ja die Raten fallen, aber das ist mit Sicherheit nicht der Fall. Dies würde sich auf die Restwerte auswirken. Anstatt den Listenpreis zu erhöhen, wäre ein Sozialleasingprogramm wie in Frankreich sinnvoll, aber so lange der VW Konzern nichts im Kleinwagensegment anbieten kann, wird die Regierung hier nichts unternehmen. Die Angst ist zu groß, dass Stellantis, Renault und die Chinesen das Geschäft machen. Dass damit aber auch Service und Autohäuser profitieren, scheint in der Rechnung / Abwägung nicht berücksichtigt worden sein.
Patrick
03.06.2025 um 11:30
2022 hatte die EU-Kommission die damals geplanten Sonderabschreibungen von Elektrofahrzeugen (§ 7c EStG) noch als "verbotene Beihilfe" eingestuft. Mal schauen, ob es dieses Mal klappt.
Tom
03.06.2025 um 14:06
Gilt das auch für E-Transporter und E-LKW?

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