WELMO: Neue Förderung soll mehr Lademöglichkeiten für Mieter schaffen

Ab sofort können Wohnungsunternehmen in Berlin im Rahmen des Förderprogramms „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) Fördermittel für die Installation von Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden beantragen. Gefördert wird die Errichtung von geteilt genutzten Ladestationen mit maximal 2.500 Euro für AC- und bis zu 30.000 Euro für DC-Ladepunkte.

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Bild: Vattenfall

Grundlage hierfür ist ein neues Fördermodul im WELMO-Förderprogramm der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Dieses richtet sich an Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsgenossenschaften sowie Ladeinfrastrukturanbieter, die in Kooperation mit Wohnungsunternehmen den Ladeinfrastruktur-Aufbau auf Stellplätzen an deren Wohngebäuden planen.

Die Ladesäulen müssen allerdings geteilt genutzt werden können. Dies bedeutet, dass diese öffentlich zugänglich sind oder mindestens einem bestimmten Personenkreis zur Verfügung stehen, etwa mehreren Mietparteien (mindestens zwei pro Ladestation). Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Ladeeinrichtung ausschließlich einer einzelnen Partei zugeordnet ist.

Die Höhe der Förderungen ist jedoch abhängig von der Kostenart sowie der Größe des Unternehmens. Für AC-Ladepunkte werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben übernommen – maximal jedoch 2.500 Euro pro Ladepunkt. Bei DC-Ladepunkten liegt der Fördersatz ebenfalls bei bis zu 50 Prozent, die maximale Fördersumme beträgt hier 30.000 Euro pro Ladepunkt.

Doch auch die Grundinstallation, wozu unter anderem Montage, Fundamente, Verteilerschränke, Kabelführungen, Last-/Energiemanagementsysteme oder Brandschutzmaßnahmen zählen, ist förderfähig. Hierfür können bis zu 40 Prozent der Kosten, maximal jedoch 50.000 Euro, erstattet werden. Zusätzlich wird der Netzanschluss gefördert: an das Niederspannungsnetz mit bis zu 50 Prozent (max. 5.500 Euro) und an das Mittelspannungsnetz ebenfalls mit bis zu 50 Prozent, maximal jedoch 55.000 Euro.

„Grundsätzlich dürfen die geförderten Maßnahmen nicht zur Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben oder privatrechtlichen Verpflichtungen, insbesondere des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 354) in der zum Zeitpunkt der jeweiligen Antragstellung jeweils geltenden Fassung, dienen“, heißt es in der Förderrichtlinie. Ausgeschlossen wird dies allerdings auch nicht.

„Das neue Fördermodul in WELMO ist ein aktiver Beitrag zur Mobilitätswende in Berlin. Wir unterstützen damit ganz zielgerichtet Wohnungsunternehmen dabei, Ladepunkte in Mietquartieren aufzubauen. Rund 85 Prozent der Berlinerinnen und Berliner leben zur Miete und wir wollen die E-Mobilität bis zu ihrer Haustür bringen“, so Franziska Giffey, Bürgermeisterin und Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe in Berlin.

„Mit der Erweiterung des Förderangebots WELMO stärkt das Land Berlin gezielt den Ausbau der Ladeinfrastruktur und unterstützt ab Mitte Juli auch Wohnungsunternehmen, -baugesellschaften, -genossenschaften sowie deren Tochter- und Konzerngesellschaften bei der Umsetzung neuer Ladesäulen. Die Kombination aus Fahrzeugförderung, Ladeinfrastruktur und individueller Beratung unterstreicht den ganzheitlichen Ansatz Berlins für eine zukunftsfähige, gewerbliche Mobilität“, ergänzt Dirk Maass, Geschäftsführer von IBB Business Team.

Mit dem Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) unterstützt das Land Berlin seit 2018 die Elektrifizierung des Wirtschaftsverkehrs. Gefördert werden Beratungsgespräche, elektrisch betriebene Fahrzeuge wie E-Nutzfahrzeuge, E-Taxis, Batterie-elektrische Klein- und Leichtfahrzeuge, E-Roller, Pedelecs und S-Pedelecs, sowie Normal- und Schnellladeinfrastruktur auf privaten sowie privaten öffentlich zugänglichen Flächen. „WELMO erfreut sich seit seinem Start einer großen Nachfrage und wird gut angenommen“, heißt es. Mit Stand 01.07.2025 wurden 7.300 E‑Fahrzeuge, davon 927 Taxis, rund 2.070 Ladepunkte und mehr als 170 Elektromobilitätsberatungen beantragt.

berlin.de

5 Kommentare

zu „WELMO: Neue Förderung soll mehr Lademöglichkeiten für Mieter schaffen“
Alhard v.Nordenskjöld
18.07.2025 um 10:39
Wie bitte? Wohnungs-Eigentümer aber auch ihre Mieter haben Anspruch auf einen eigenen Ladepunkt am Stellplatz, sowohl im Bestand, als auch bei Neubau (GEIG)! Soll genau dem Genüge getan werden mit der Errichtung einer LIS, gibt es keine Förderung ...? Das soll Einer verstehen.
Stefan
22.07.2025 um 14:10
Diese Förderung ist gedacht für z.B. 5 Ladepunkte bei 10 Parkplätzen oder 4 Ladepunkten bei 12 Parkplätzen. Nicht jeder Mieter muss jeden Tag laden. Zwei oder drei benachbarte Stellplätze teilen sich dann einen Ladepunkt, um die Auslastung zu erhöhen. Es braucht dann längere Kabel oder es muss umgeparkt werden.
Jens
21.07.2025 um 07:28
Klar gibt es diesen Anspruch auf dem Papier. In der Realität sieht es dann aber eher so aus: Die Kosten können schnell mal einige Tausend Euro für einen Ladepunkt erreichen. Die hat der Mieter zu zahlen und kann sie eventuell auf Nachzügler oder den Nachmieter umlegen. Einzig die eigentliche Wallbox gehört dann dem Mieter. Wenn es das umgebende Versorgungsnetz nicht hergibt, kann es auch schon einmal gar nicht möglich sein (oder es sind immense Kosten für eine Erweiterung oder Neuverlegung von Versorgungseinrichtungen bzw. Leitungen zu zahlen).
ChargeMichael
22.07.2025 um 12:44
Die Kosten je Ladepunt für Basistechnik im Mietshaus liegen bei circa 800 €. Dazu kommt die Wallbox samt Anbindung für circa 2000 €. Man kann dann für immer deutlich günstiger mit Ökostrom laden als unterwegs.
ChargeMichael
22.07.2025 um 12:42
Schade, dass WEGs nicht gefördert werden. Aber Frequentum hilft ihnen trotzdem. Für Wohnbauunternehmen machen wir Potenzialberatung und Realisierungsberatung.

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