Volkswagen bietet „Performance Upgrade“ beim ID.3 Pro an
Die technische Grundlage für das derzeit strittige Abo-Modell bei Volkswagen geht im Kern auf die Änderungen zurück, die VW im Mai 2025 beim ID.3 eingeführt hat: Die Leistung beim ID.3 Pro S (also mit der 77-kWh-Batterie) stiegt damals auf 170 kW, während es im ID.3 Pro (mit 59 kWh im Unterboden) bei den bis dato bekannten 150 kW blieb – es handelt sich aber um den gleichen Motor, den APP310 mit 310 Nm Drehmoment. Übrigens: In einigen Märkten wurde damals auch der ID.3 Pro direkt auf 170 kW umgestellt.
Jetzt können in Deutschland und anderen Märkten, in denen der ID.3 Pro weiterhin mit 150 kW angeboten wurde, Neu- und Bestandsfahrzeuge nachträglich auf 170 kW Spitzenleistung aufgerüstet werden. Das geht allerdings nicht bei der Bestellung von Neufahrzeugen direkt, sondern nur nachträglich über den VW Connect Store – und nur für Bestandsfahrzeuge mit der Software 3.2.1 oder höher. Dafür werden entweder einmalig 629 Euro fällig oder 18,90 Euro im Monat. Wird bei der Abo-Variante der Vertrag gekündigt, sinkt die Leistung danach wieder auf 150 kW. Bei der einmaligen Zahlung bleibt das Upgrade auf 170 kW fahrzeuggebunden erhalten – also auch beim Weiterverkauf.
Die Listenpreise ändern sich nicht: Mit der aktuellen VW-eigenen Umweltprämie startet der ID.3 Pro mit dem 59-kWh-Akku bei 32.925 Euro, der 170 kW starke ID.3 Pro S mit 77 kWh kostet 40.525 Euro – der Pro ist also selbst mit dem einmaligen Leistungs-Upgrade deutlich günstiger. Die Norm-Reichweite von 434 Kilometern nach WLTP soll sich nicht ändern, die Höchstgeschwindigkeit bleibt ebenfalls bei 160 km/h. Nur die Beschleunigungszeit von 7,6 Sekunden von 0-100 km/h könnte sich dem Wert des stärkeren Pro S (7,1 s) annähern.
Auswirkungen auf die Zulassung hat das Leistungs-Upgrade übrigens nicht: In der Zulassungsbescheinigung ist laut VW bereits die höchstmögliche Leistung angegeben, daher ist keine Änderung oder Eintragung nötig.
Das „Performance Upgrade“ ist nicht die einzige Funktion, die in einem ID.3 (oder auch anderen ID.-Modellen) nachträglich gebucht werden kann. Die Navigation ist je nach Modell ab 23 Euro/Monat erhältlich, die Fernlichtregulierung „Light Assist“ ab 4,50 Euro/Monat, der Abstandstempomat ACC kostet 9,50 Euro/Monat, um nur einige Beispiele zu nennen. Auch hier ist eine unbefristete Freischaltung gegen eine Einmalzahlung möglich, auch wenn das Fahrzeug nicht mit dieser Funktion bestellt wurde – interessant ist das etwa für den entstehenden Gebrauchtwagenmarkt, wenn der Zweitbesitzer etwa das ACC oder die Ambientebeleuchtung (1,50 Euro/Monat oder 59 Euro einmalig) freischalten will, der Erstbesteller diese Features aber nicht geordert hat. Ob auch ein Upgrade um 20 kW eine sinnvolle Option ist, sei dahingestellt.
Als das neue VW-Angebot am Wochenende zunächst für Kunden im Vereinigten Königreich bekannt wurde, war der Aufruhr in Sozialen Medien schon groß. Bereits in der Vergangenheit wurden ähnliche Aktionen anderer Hersteller viel diskutiert, bereits verbaute Fahrzeug-Optionen per Abo nachträglich freizuschalten – bei BMW betraf das etwa die Sitzheizung, bei Mercedes zum Beispiel den maximal möglichen Lenkwinkel der Hinterachs-Lenkung oder nur in den USA ebenfalls die Leistung des EQE und EQE SUV. Auch bei Tesla können nachträglich Funktionen freigeschaltet werden, für die die nötige Hardware verbaut ist – vom „Full-Self Driving“-Fahrassistenten bis hin zu einem Leistungs-Updgrade.
volkswagen.de, insideevs.de, bbc.com (UK)
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