Grünes Licht aus Brüssel für E-Lkw-Ladeparks an deutschen Autobahnen
Mit der Genehmigung nach den EU-Beihilfevorschriften kann die geplante Förderung des Bundes an den Start gehen. Wenn ein Land mit einer staatlichen Maßnahme derart in einem Markt eingreifen will, ist hierfür grünes Licht aus Brüssel nötig – um einen unzulässigen Eingriff oder Benachteiligungen zu vermeiden. Aber: Bei dem Lkw-Ladenetz handelt es sich nicht um eine klassische Förderung, sondern um eine Ausschreibung, bei welcher der Bund zusammen mit den Ladeanbietern investiert – dennoch fällt eine solche Regelung unter das EU-Beihilferecht.
Im konkreten Fall geht es um die mit bis zu 1,6 Milliarden Euro ausgestattete deutsche Regelung, mit der der Ausbau öffentlicher Schnellladestationen für schwere Elektro-Nutzfahrzeuge an unbewirtschafteten Rastplätzen entlang der deutschen Autobahnen gefördert werden soll. Der Bund hatte im September 2024 Lkw-Ladeparks an 130 unbewirtschafteten Rastanlagen ausgeschrieben, die EU-Kommission spricht jetzt von „bis zu 1.410 Ladepunkten für schwere Elektro-Nutzfahrzeuge an mehr als 120 unbewirtschafteten Autobahnrastplätzen“.
„Die Maßnahme trägt zur Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals und des Pakets Fit für 55 der Kommission bei, einschließlich der Schaffung eines grenzüberschreitenden Ladenetzes“, heißt es zur Begründung aus Brüssel. „Im Rahmen des Verfahrens legten Dritte der Kommission Marktinformationen vor, in denen sie Bedenken hinsichtlich der angemeldeten Maßnahme äußerten. Die Dritten brachten vor, dass bestimmte Merkmale der Maßnahme gegen die Wettbewerbsregeln und die Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe verstoßen würden. Die Kommission ging diesen Anliegen nach und kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme in der angemeldeten Form keinen Anlass zu Bedenken gibt.“
Die Kommission hält die Regelung für „erforderlich und geeignet, einen umfassenden Aufbau von Schnellladeinfrastruktur an deutschen Autobahnen herbeizuführen und die Ladeinfrastruktur für schwere Elektro-Nutzfahrzeuge auszubauen, was wiederum die Nachfrage erhöhen wird“. Sie sieht auch einen Anreizeffekt, da die „Beihilfeempfänger die Investitionen ohne die öffentliche Förderung nicht in demselben Umfang und in demselben Zeitraum tätigen würden“. Und ei Maßnahme sehe auch Vorkehrungen vor, „um sicherzustellen, dass die Regelung nur begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel innerhalb der EU haben wird“.
„Diese Regelung wird durch den Aufbau wichtiger Ladeinfrastruktur an den deutschen Autobahnen zur Dekarbonisierung des Straßenverkehrs in Deutschland beitragen“, sagt auch Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel. „Außerdem wird sie zugunsten der Automobilindustrie den Übergang zu einer nachhaltigen und intelligenten Mobilität beschleunigen, sie steht im Einklang mit den Zielen des Aktionsplans für die Automobilindustrie und des Deals für eine saubere Industrie und sieht Vorkehrungen zur Begrenzung von Wettbewerbsverzerrungen vor.“
Das „initiale Lkw-Schnellladenetz“ geht noch auf die Ampel-Regierung und Verkehrsminister Volker Wissing zurück. Insgesamt sollen 350 Standorte gefördert werden, 220 an bewirtschafteten Rastanlagen und 130 an den unbewirtschafteten Rastplätzen. In der ersten Runde hat das Verkehrsministerium aber nur die unbewirtschafteten Standorte ausgeschrieben – die zweite Runde steht also noch aus.
Die 130 Standorte sind in fünf Lose aufgeteilt, wobei jedes Los rund 25 Standorte umfasst. Zum Laden sind dabei Nennladeleistungen von mindestens 400 kW pro CCS- und 1.000 kW pro MCS-Ladepunkt vorgesehen.





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